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Ausbildung, Klinikaufenthalt... Wie bekommt man das geregelt?

Myself.21

Mitglied
Hallo Leute,

Meine Freundin zieht aus seelischen Problemen heraus einen Klinikaufenthalt in Erwägung.
Sie ist im ersten Lehrjahr, und würde bei einem derartigen Aufenthalt natürlich vieles von der Berufsschule und Ausbildung verpassen.

Einige Infos wären daher ganz nützlich...
Kann sie verpasste Inhalte, z.B. in den Sommerferien per Nachprüfung nachholen?
Würde sie ein komplettes Ausbidungsjahr verlieren? Wenn ja, wie sieht das dann mit dem Lebenslauf an? Immerhin würde man ja sehen, dass sie ein Jahr länger gebraucht hat oder hätte sie dann eine Lücke im Lebenslauf?
Und wo kann man sich über die Konsequenzen eines Klinikaufenthaltes, bzw. den Möglichkeiten, die man in dem Fall hat informieren?

Außerdem würde mich interessieren, ob sie als Minderjährige die Befugnis hat, gewisse Medikamente oder eine Medikation abzulehnen, auch wenn ihre Eltern eine medikamentöse Behandlung bewilligen?
Wird auf "Kundenwünsche" eingegangen, in etwa dass sie keine gängigen Antidepressiva zu sich nehmen will, oder vertraut man als Arzt auf die Inkompetenz des Patienten, und nimmt daher solche Wünsche nicht ernst..?

Danke für jeden hilfreichen Kommentar 🙂
 
Außerdem würde mich interessieren, ob sie als Minderjährige die Befugnis hat, gewisse Medikamente oder eine Medikation abzulehnen, auch wenn ihre Eltern eine medikamentöse Behandlung bewilligen?

Also was das betrifft, kein Arzt kann einfach so seinen Patienten mit Zeug vollpumpen ohne ihn vorher aufgeklärt oder zumindest gesagt zu haben was es ist. Und wenn der Patient meint das ist zu stark, und sagt Nein, er will das nicht, dann wäre jede gewaltsame Einnahme strengstens verboten. Jedenfalls isses so in der normalen Klinik. In der Klapse sieht das schon anders aus, aber da wird anfangs ja auch ein Psychogramm erstellt. Dein Satz klingt ganz einfach als würde deine Freundin manchmal austicken, und beim Klinikaufenthalt unterschreiben die Eltern die Erlaubnis, dass sie bei sowas narkotisiert wird. Oder verstehe ich das falsch. Deswegen frage ich. Ich versuch mir die Situation vorzustellen. Was müsste deine Freundin in der Klinik anstellen, dass sie so gedröhnt wird, dass man sich fragen muss "Kann sie das als Minderjährige verweigern?"

Also alles in allem, ich denke in einer Psychiatrie dürfte das schwierig werden. Als Patient hat man da wenig zu melden. Und wenn dann die Eltern zu sowas noch die Erlaubnis geben, dann Gutnacht.
 
Hallo,

Also meine Freundin tickt nicht aus oder sowas. Es geht mehr um Antidepressiva, weil die zum Teil ja sehr heftige Nebenwirkungen haben, und die Wirksamkeit ist teilweise ja auch umstritten.

Was genau meinst du mit Psychiatrie? Wenn sie in eine offene Station kommt, wäre das ja auch eine Psychiatrie. Oder beziehst du dich da mehr auf eine geschlossene Anstalt?

Meine Freundin ist nicht selbstmordgefährdet. Sie ist aus privaten Umständen heraus lediglich in der Situation angekommen, wo ihr Arbeit und Schule einfach zu viel wird.
 
Hallo. Das mit dem Ausbildungsjahr ist wahrscheinlich etwas verschieden, kommt drauf an, was sie lernt
und welche Prüfungsbestimmungen es gibt. Bei Krankenschwester z. B. weiß ich, da sind in den drei Jahren
Ausbildung nur 6 Wochen Krankheit insgesamt möglich, bei längerer Abwesenheit gibt es keine Zulassung
für die Prüfung. Sie sollte einfach mal beim Ausbildungsleiter nachfragen.

Das mit den Medis weiß ich leider nicht wirklich. Auf jeden Fall soll sie sagen, wenn sie etwas nicht will. Ob
danach dann gehandelt wird, muss man sehen. Aber wenn sie wegen der Depression hin geht, wird man ihr auf jeden Fall was geben wollen, sie auf ein Medi einstellen. Auf eine geschlossene Station wird sie nicht kommen.

Wenn sie keine Medis möchte, kann sie ja auch eine psychosomatische Station ins Auge fassen. Da passiert viel mehr mit Therapie als nur mit Medis. Aber da muss man auch erst schauen und auf einen Aufnahmetermin warten, meist dauert das recht lange. Besser wäre für alles, sie wäre 18. Da gibt es dann Schweigepflicht gegenüber den Eltern, wenn sie das möchte und sie kann mehr bestimmen.

viele Grüße, kiablue
 
Hallo,

Das mit dem Ausbildungsleiter ist schwer, da dieser keinerlei Erfahrung haben dürfte. Er hat sich selbstständig gemacht, und leitet zurzeit ein 8-Kopf-Unternehmen. Meine Freundin ist in der Betriebsgeschichte auch erst die zweite Auszubildende.
Tätig ist sie im kaufmännischen Bereich.
Insofern wäre es fraglich, an wen oder was man sich noch wenden kann, der sich damit auskennt. Irgendwelche Anlaufstellen wären ganz hilfreich...

Die Idee mit der psychosomatischen Station finde ich gut; dankeschön! 🙂
Leider habe ich in meinem Umfeld öfter erleben müssen, dass Antidepressiva eher dazu geführt haben, dass sich die Betroffenen unwohl gefühlt haben. Unter anderem mit Symptomen, wie dass man sein Leben wie eine Art Traum erlebt, und das Gefühl hat, nicht mehr man selbst zu sein... Und da sie unter 18 Jahren ist, dürfte das Thema "Selbstmordneigung" als Nebenwirkung auch noch mit reinspielen.

Was hat es mit der Schweigepflicht auf sich?
Ich dachte, dass die generell gilt, und nicht nur für Volljährige Personen.
Bezieht sich das darauf, dass sie keine Therapie ohne elterliche Zustimmung machen kann, oder dass die Eltern etwa darüber Informiert werden, was sie einem Therapeuten dort anvertrauen würde? :O
 
Den Ausbilder geht das auf jeden Fall was an. Schule kann man fragen, aber der Arbeitgeber/Ausbilder (es sei denn, es ist eine überbetriebliche/schulische Ausbildung) ist wichtig, er bestimmt, ob sie bleiben kann. Probezeit dürfte ja durch sein. Bei der IHK kann man auch gut nachfragen, wenn sie das Prüfungsorgan ist und das denke ich mal bei dieser Ausbildungsrichtung.

viele Grüße, kiablue
 

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