M
melkey
Gast
hallo!
ich bin jetzt 25 jahre und habe dieses jahr meinen realschulabschluss nachgemacht. nun wollte ich ab herbst in einem kolleg mein abi nachholen, aber man will mir meine 3 jahre lange ausbildung nicht anrechnen, da ich sie nicht beendet habe. sonst habe ich nur noch 1 1/2 jahre arbeitslosigkeit und ein jahr praktikum (20 std/woche) zu bieten, die mir angerechnet werden. d.h. es fehlt ein halbes jahr zur dreijährigen berufstätigkeit (aufnahmebedingung).
die sind nach schulgesetz vorgeschrieben, aber ich kann nicht verstehen, dass meine angefangene ausbildung nicht auch zählt?!
hat irgendwer schon erfahrungen damit gemacht, gibt es vielleicht ausnahmeregelungen von denen ich nichts weiss?
irgendwas muss es doch geben. langsam komme ich mir echt so vor, als würden mir nur steine in den weg gelegt werden. wozu diese regelung? das ist nicht das erste mal, dass sowas passiert...ich versuche seit 3 jahren aus der arbeitslosigkeit zu kommen!
hoffentlich könnt ihr mir helfen! danke!
mfg mel
ich bin jetzt 25 jahre und habe dieses jahr meinen realschulabschluss nachgemacht. nun wollte ich ab herbst in einem kolleg mein abi nachholen, aber man will mir meine 3 jahre lange ausbildung nicht anrechnen, da ich sie nicht beendet habe. sonst habe ich nur noch 1 1/2 jahre arbeitslosigkeit und ein jahr praktikum (20 std/woche) zu bieten, die mir angerechnet werden. d.h. es fehlt ein halbes jahr zur dreijährigen berufstätigkeit (aufnahmebedingung).
die sind nach schulgesetz vorgeschrieben, aber ich kann nicht verstehen, dass meine angefangene ausbildung nicht auch zählt?!
hat irgendwer schon erfahrungen damit gemacht, gibt es vielleicht ausnahmeregelungen von denen ich nichts weiss?
irgendwas muss es doch geben. langsam komme ich mir echt so vor, als würden mir nur steine in den weg gelegt werden. wozu diese regelung? das ist nicht das erste mal, dass sowas passiert...ich versuche seit 3 jahren aus der arbeitslosigkeit zu kommen!
hoffentlich könnt ihr mir helfen! danke!
mfg mel