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Aufhebungsvertrag

schnatti

Aktives Mitglied
Ich arbeite in einem kleinen Haus, in dem es nur zwei Fachkräfte und eine Reinigungskraft gibt, die wiederum als Vertretungskraft eingesetzt wird. Dieses ist schon jahrelang so obwohl sie keine Fachkraft ist.

Nun habe ich einen Aufhebungsvertrag zum 31.8.2011 eingereicht. Ich hatte gedacht, da es eine Vertretungskraft gibt, die sonst auch bei Krankheit- und Urlaubsvertretung eingesetzt wird, wird es kein Problem geben.

Plötzlich aber lässt es sich vom Träger nicht verantworten, dass die Vertretungs- und Reinigungskraft übergangsweise, bis für mich Ersatz gefunden wird, vertritt. Dann wäre ja keine Vertretung mehr da.

Sie sind um Ersatz bemüht, aber leider ist der Markt gerade abgegrast. Welche Möglichkeit habe ich, wenn sie den Aufhebungsvertrag vorerst nicht anerkennen und was passiert, wenn ich meinem neuen Arbeitgeber sagen muss, dass ich nicht so wie gedacht rauskomme.

Ich dreh hier grade voll am Rad....
 
Der Beitrag klingt nach "Pflegebranche"... wenn dem so ist, ist der Markt noch lange nicht abgegrast. In ein paar Wochen enden doch auch wieder Ausbildungskurse etc.

Allerdings weiß ich nicht genau, was ein Aufhebungsvertrag ist. Kannst du nicht ganz normal kündigen?
 
Der Beitrag klingt nach "Pflegebranche"... wenn dem so ist, ist der Markt noch lange nicht abgegrast. In ein paar Wochen enden doch auch wieder Ausbildungskurse etc.

Allerdings weiß ich nicht genau, was ein Aufhebungsvertrag ist. Kannst du nicht ganz normal kündigen?

Nein, nicht Pflegebranche.

Normal kündigen, dann müsste ich noch ein halbes Jahr dort arbeiten. Hab aber ab September nen neuen Job und somit reiche ich nen Aufhebungsvertrag ein. Damit kommt man schneller raus, in beiderseitigem Einvernehmen.
 
6 Monate Kündigungsfrist sind aber schon happig.

Wenn dein Vorgesetzter oder der Träger aber nun mal nicht will, wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als normal zu kündigen.
 
Hi schnatti,

einem Aufhebungsvertrag muss dein Arbeitgeber zustimmen. Eine Kündigung muss er zur Kenntnis nehmen.

Letztlich kann keine Arbeitgeber der Welt dich gegen deinen Willen festhalten.

Alles Gute
Sisandra
 
Letztlich kann keine Arbeitgeber der Welt dich gegen deinen Willen festhalten.

Das kann er zwar nicht, aber er kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Krankmelden kommt in diesem Fall auch nicht gut, denn der AG weiss, dass der AN eine neuen Job hat. Er kann eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst anordnen. Auch ein Arbeitgeber hat das Recht auf Einhaltung von Verträgen.
 

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