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*Aufhebungsvertrag* darf man einen tag drüber nachdenken?

Hallöchen...ich habe mal eine Frage...mein Freund unterschreibt heut abend wahrscheinlich seinen Aufhebungsvertrag, da er ab nächsten montag einen neuen Job beginnt.

Meine Frage darf man den Vertrag ein bis zwei Tage mitnehmen und sich den genau durchlesen in Ruhe...denn Arbeitgeber schreiben ja manchmal Dinge rein, die man schnell übersieht und einem später zum verhängnis werden.....

Hoffe jemand kann mir helfen...DANKE im Voraus
 
Hi,

also in meinem Aufhebungsvertrag stand explizit drin, dass ich 3 Tage Bedenkzeit habe.

Zitat aus einem Juraforum:
Bedenkzeit, ist die Zeit die man benötigt um sich klaren Durchblick oder Wissen zu verschaffen, ergo eine individuelle Zeit welche man sich selbst einräumt, oder um diese bittet.

Also eine Zeit, welche man sich selbst gönnt oder unter Partnern befristet ausgesprochen, bzw. vereinbart wird.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Lieben Gruß
Dennis
 
Hallo,


wenn er den neuen Vertrag bereits unterschrieben hat, und der Aufhebungsvertrag keine seltsamen Phrasen enthält, ist das (denke ich) OK so.

Anders wäre es, wenn ein AG versuchen würde, einen MA billig loszuwerden..


Aber auf jeden Fall würde ich darauf bestehen, den Vertrag gründlich und in Ruhe durchzulesen.
 
sicherlich ist es erlaubt verträge aller art zu prüfen ehe man diese eingeht.
entweder bewirkt man dazu eine schriftliche klausel sich die prüfung vorzubehalten, oder vereinbart mündlich im voraus einen unterschriftsthermin.

bei verträgen bei denen erwartet wird , das sie sofort unterschrieben werden, bzw. deren inhalt zur prüfung nicht überlassen wird, kann man unseriösen bis unrechtlichen inhalt vermuten.

in deinem falle hat der unterzeichner ja nichts zu verliehren wenn er sich die prüfung des inhaltes des aufhebungsvertrag vorbehält.

im nachhinein ist es zb. im öffentlichen dienst ein doch recht großer unterschied wenn man einen aufhebungsvertrag zb. aus gesundheitlichen oder aus anderen gründen unterschreibt. (betrifft urlaubsgeld, ant. 13. gehalt)
 

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