Wohnrecht = Lebensmittelspunkt auf den sich die Eltern geeinigt haben - einigen sie sich nicht, entscheidet das Gericht.
Es soll ja noch Eltern geben bei denen es kein Zoff um die Kinder und um Unterhalt geht - dann ist das ABR bei beiden Eltern, weil es ein Teil des gemeinsamen Sorgerechts ist.
Gibt es Zoff kann man das ABR vom Sorgerecht abtrennen und einzeln entscheiden - also z.b. ABR ist bei der Mutter, alle weiteren wichtigen Belange sind beim gemeinsamen Sorgerecht gleich.
Vermisst - es gibt Unterschiede zwischen der Handhabung ABR Jugendamt und lediglich bei Sorgerechtsstreitigkeiten - in den wenigsten Fällen hat das JA hier was zu melden, es berät die Eltern einmal und ist bei der Verhandlung dabei und das wars.
Also eine ganz andere Funktion als bei Inobhutnahme oder Hilfen zur Erziehung.
und es ist auch nicht nur der Wunsch des Kindes ausschlaggebend sondern auch die Umstände - d.h. der Wille des Kindes ist ein Teil und hängt auch mit dem Alter zusammen, wie die Eltern mit ihm umgehen, ob er beeinflusst wird oder sich einfach der Situation entsprechend anpasst.