L
Lali77
Gast
Aufenthaltstitel: 28 ABS.1 S.1 NR.1
Jedoch getrennt lebend seit 4 Monaten
Was nun?
Muss ein Ausbildungsvertrag vorliegen ?
Muss man 1 jahr gearbeitet haben beim selben job?
Die Person um die es geht kommt aus Türkei und lebt seit 1,5 jahren hier, hat wechselnde jobs in teilzeit, einen wohnsitz,nie geld vom Arbeitsamt beansprucht. Kann sie ihr recht hier zu leben verlieren und muss ausreisen?
Denn die Person ist ja nur hier wegen der Ehe gekommen bzw hat deshalb ein aufenthaltsrecht,und wenn die Ehe bereits nach 4 Monaten kaputt ist erlischt sein Aufenthaltsrecht oder nicht?
Er hat nur einen Job teilzeit .. keinen Ausbildungsvertrag,keinen Vollzeit Job, keinen deutschkurs B1. Nur Mietvertrag und teilzeit Job.
Ich denke sie verlängern seinen Aufenthalt somit nicht um 1 Jahr oder??
Was kann er tun?
Jedoch getrennt lebend seit 4 Monaten
Was nun?
Muss ein Ausbildungsvertrag vorliegen ?
Muss man 1 jahr gearbeitet haben beim selben job?
Die Person um die es geht kommt aus Türkei und lebt seit 1,5 jahren hier, hat wechselnde jobs in teilzeit, einen wohnsitz,nie geld vom Arbeitsamt beansprucht. Kann sie ihr recht hier zu leben verlieren und muss ausreisen?
Denn die Person ist ja nur hier wegen der Ehe gekommen bzw hat deshalb ein aufenthaltsrecht,und wenn die Ehe bereits nach 4 Monaten kaputt ist erlischt sein Aufenthaltsrecht oder nicht?
Er hat nur einen Job teilzeit .. keinen Ausbildungsvertrag,keinen Vollzeit Job, keinen deutschkurs B1. Nur Mietvertrag und teilzeit Job.
Ich denke sie verlängern seinen Aufenthalt somit nicht um 1 Jahr oder??
Was kann er tun?