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Auf einmal Wochenendarbeit als Beamter?!

B

BeamterImDienst

Gast
Hallo,

ich bin Verwaltungsbeamtin und habe soeben erfahren, dass ich ab nächstem Montag an das Gesundheitsamt abgeordnet werde. Momentan arbeite ich ganz normal ... 5 Tage Woche, 40 Stunden.
Nun habe ich gerade mit einer Mitarbeiterin des Gesundheitsamts telefoniert, wo mir gesagt wurde, dass ich zukünftig auch am Wochenende arbeiten müsse. An zwei Wochenenden im Monat Samstag UND Sonntag.
Da müsste ich doch eigentlich Zulagen bekommen oder wie ist das? Ich kann meine Überstunden zwar auch da frei nehmen, aber auf einmal am Wochenende zu arbeiten ohne dafür mehr Geld zu bekommen geht gar nicht oder doch?
Was soll ich tun?

Monatlich bekomme ich für dieses "Nebenamt" 17€ mehr Bruttolohn. Aber das kann ja nicht die einzige Entschädigung sein.

Kann ich irgendwas beantragen?

Danke für eure Hilfe!
 

Peter1968

Moderator
Hallo,
dies ist eigentlich tariflich geregelt, ansonsten sollte auch alles dazu im Arbeitsvertrag stehen:

.
 
B

BeamterImDienst

Gast
Man kennts, der Arbeitsvertrag als Beamter: nicht existent. 😂
Ich bin ja nicht angestellt, also habe ich nur eine wunderschöne Ernennungsurkunde.

Aber ja, genau diesen Link habe ich auch schon gefunden. Nur ... wie soll man an das Geld dann rankommen?
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Als Beamtin bist Du keine Tarifbeschäftigte. Zulagen richten sich nicht nach Tarifvertrag, sondern nach den beamtenrechtlichen Vorschriften.
Auch da gibt es Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten wie nachts oder Wochenende. Diese unterscheiden sich jedoch von den tarifrechtlichen Vorschriften. Teilweise auch Unterschiede je nach Bundes- oder Landesrecht.

Es gilt die Arbeitszeit zu dokumentieren und in geeigneter Weise der Stelle, die die Besoldung auszahlt, mitzuteilen. Das kann über ein elektronisches oder manuelles Zeiterfassungssystem oder formlos geschehen. Oder über Formulare ähnlich wie Reisekostenanträge, Dienstganganträge etc.

Klär das mit Deiner Personalabteilung, wie das bei Euch geregelt ist. Ich gehe davon aus, daß Du Deine Besoldung wie bisher von Deinem Dienstherrn erhält und der sich die Kosten vom Gesundheitsamt bzw. Kreis oder Land erstatten läßt?

Ein Bekannter von mir ist auch gerade zum Gesundheitsamt abgeordnet. Er hat seitdem nur Abendarbeit. 16 - 22 Uhr. Für die letzte Stunde ab 21 Uhr bekommt er Nachtzuschlag. Er erfasst die Stunden manuell und teilt sie seinem Dienstherrn mit.

Dein Ansprechpartner für solche Fragen ist Eure Personalabteilung. Ggf. kann auch eine Beratung durch den Personalrat hilfreich sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

BeamterImDienst

Gast
Also ... einen Antrag habe ich auch nach ausgiebiger Suche auf der Seite des Landesamts für Finanzen nicht gefunden.

Leider kann ich hier auch nichts mir der Personalabteilung klären. Die sagten sie wissen über sowas nichts ... schönen Dank auch. Leider gehts hier wirklich drunter und drüber und Niemand weiß irgendwas. Deshalb ja auch die spontane Abordnung - ist hier immer so.

Aber ja ich denke auch, dass die Besoldung weiter von meinem Dienstherrn kommt.
Dann werde ich wohl mal mit der Besoldungsstelle telefonieren. Die sind leider nur vormittags erreichbar. Vielleicht muss ich es ja denen dann mitteilen?

Und ich muss Samstags um 9 anfangen und Sonntags um 10. Jeweils 8 Stunden, also falle ich ja auch am Samstag in die Zeit, in der Zuschläge gezahlt werden.

Danke euch auf jeden Fall schon mal!
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Wer ist denn Dein Dienstherr? Bist Du Landesbeamter?
Mein Bekannter ist Kommunalbeamter in einer mittelgroßen Stadt. Da kennt man die Kollegen in anderen Abteilungen und das persönliche Nachfragen ist wohl einfacher dort.

Aber Du bist ja sicher nicht der erste Beamte mit Wochenenddienst in Eurer Behörde. Das kommt ja immer wieder mal vor, z.B. bei Veranstaltungen oder IT-Umstellungen etc. Da gibt es bestimmt auch in Eurer Behörde ein eingeübtes Verfahren.
Besoldungsstelle müßte Bescheid wissen, wenn das nicht Teil der Personalabteilung bei Euch ist. Und Personalrat kennt sich oft auch ganz gut in sowas aus.
 
B

BeamterImDienst

Gast
Mein Dienstherr ist der Freistaat Bayern. Die Abordnung ging vom Bundesministerium der Justiz aus. Also die Zuständigkeiten sind... schwierig. Staatsanwälte und Richter müssen am Wochenende manchmal arbeiten (Jourdienst), aber bei normalen Beamten gibt es das hier nicht. Ich bin da in meiner Behörde die erste. Die, die hier für das Personal zuständig sind kenne ich zwar, aber die konnten mir wie gesagt nicht helfen. Der Personalrat hat sich vor Kurzem an eine andere Behörde versetzen lassen und der neue Personalrat ist eine angestellte Kollegin von mir ... die weiß da also leider auch gar nichts. 😅

Ich versuchs also auf jeden Fall mal bei der Besoldungsstelle. Kompliziert das alles, weiß grad nicht mal welche Besoldungsstelle für mich gerade zuständig ist ... das hat sich auch vor Kurzem geändert.



Und @nichtbeamter: Du kannst auch Beamter werden. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz
Dann musst du nicht mehr für weniger Geld derbe arbeiten :*
 

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