Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Attest

  • Starter*in Starter*in Mystery Angel
  • Datum Start Datum Start
M

Mystery Angel

Gast
Heute sind die schriftlichen Abschlussprüfungen in Mathe. Da ich das alles nicht so gut konnte, habe ich bis mitten in die Nacht gelernt. Zu meinem pech war ich dann so erschöpft, dass ich verschlafen habe und es nicht mehr rechtzeitig geschafft hätte.
Ich will die Prüfung gerne nachschreiben. Nur jetzt bekam ich den Hinweis, dass man ein Attest braucht.
ich habe aber auf der Internetseite meiner Schule keine Infos darüber gelesen udn auch im Internet nicht, das es pflicht ist.
Vorallem da wir der letzte Jahrgang mit 13 Klassen sind, sind unsere Lehrer verpflichtet uns alle noch durchzuschmuggeln.
Naja worauf ich hinaus wollte ist, ob ihr wisst, ob man ein Attest braucht oder ob jemand so eine prüfung auch ohne ein arztliches Attest nachschreiben konnte.

Liebe Grüße

Mystery Angel
 

Hallo Mystery Angel,

schau mal hier: Attest. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Als Laie würde ich jetzt sagen: Unentschuldigtes Fehlen bei einer Prüfung ist eine nichterbrachte Leistung und wird entsprechend bewertet.

Nachtrag: Müsste aber in der Prüfungsordnung stehen, was in diesem Fall geschieht.
 
Ich zitiere aus §23 Abs 2 APO-GOSt für NRW:

"Wer unmittelbar vor oder während der Abiturprüfung erkrankt, kann
nach Genesung die gesamte Prüfung oder den noch fehlenden Teil der
Prüfung nachholen. Bereits abgelegte Teile der Prüfung werden gewertet.
Gleiches gilt für Prüflinge, die aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen
die gesamte Prüfung oder einen Teil der Prüfung versäumen. Im Krankheitsfall
hat der Prüfling unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen, im
Übrigen sind die Gründe für das Versäumnis unverzüglich dem Zentralen
Abiturausschuss schriftlich mitzuteilen; andernfalls gilt die Prüfung als
nicht bestanden oder wird der fehlende Prüfungsteil wie eine ungenügende
Leistung gewertet.
"

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APOGOSt.pdf

Ich denke, in anderen Bundesländern ist es ähnlich.
 
Danke.. na super, dann lern ich extra dafür und bekomm dann noch eine sechs o.o
meinst du ich kann mir auch so ein arztliches Attest beschaffen? Also wenn ich einfach zum Arzt gehe udn behaupte mir geht es schlecht?
 
Ich kenne solche Probleme auch. Aber ohne Attest geht wirklich nichts! Wenn du dir zum Ende hin nicht alles versauen willst, habe ich folgenden Tipp für dich:

Geh einfach zum Arzt deines Vertrauens, sag dir war schlecht, oder du hattest tierische Kopfschmerzen oder ähnliches. Wenn du nicht an einem sehr schlechten Arzt geraten bist, wird er dir evt. ein kleines Mittelchen aufschreiben und dir ohne wenn und aber einen Attest ausschreiben. Aber warte nicht solange damit! Sonst wird nicht nur der Arzt skeptisch sondern auch die Schule!!

Viel Glück 😀
 
So, ich war heute Mittag noch beim Arzt. Hatte Glück, denn das war der einzige im meiner Nähe der noch geöffnet hatte. Aufjedenfall hab ich jetzt sicherheitshalber ein Attest 🙂
 
viel Glück bei den Prüfungen !

Na fein!
Und nun: nutze die Chance gut,
lern noch mal systematisch--- und bau eine gute Note!

Und--sowieso--ich wünsch Dir viel Glück beim Abi...
und allen anderen armen Schülerchen auch *mit-fühl*
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben