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Attest

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Gast 55

Gast
Hallo, ich habe mal eine Frage: wenn man 1-3 Tage krankheitsbedingt zu Hause bleibt, muss man dann auf jeden Fall bis zum 3. Tag dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen oder kann der Arbeitgeber das nur verlangen wenn ein entsprechender Vermerk im Arbeitsvertrag festgelegt wurde? Wie ist die Gesetzeslage? Kennt sich da jmd von euch aus?
 

Hallo Gast 55,

schau mal hier: Attest. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo, ich habe mal eine Frage: wenn man 1-3 Tage krankheitsbedingt zu Hause bleibt, muss man dann auf jeden Fall bis zum 3. Tag dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen oder kann der Arbeitgeber das nur verlangen wenn ein entsprechender Vermerk im Arbeitsvertrag festgelegt wurde? Wie ist die Gesetzeslage? Kennt sich da jmd von euch aus?

Hallo,
soweit ich weiss, gibt es in jedem vernünftigen AV eine Klausel, die das Verhalten im Krankheitsfall regelt...
(Anm. Die sogenannten "Karrenztage" gibt es nicht mehr...)
Es kann aber gut sein, dass es von AG zu AG unterschiedlich ist, bis wann ein gelber Schein abgeliefert werden muss. Ich kenne es so, dass er bis spätestens zum dritten Tag vorliegen muss. Und rückwirkend datiert... Also, vom ersten Tag der Krankheit...
Ein Krankenschein dient dem AG ja als Nachweis, von daher sollte er eh immer schnellst mäglich beim AG sein, damit der nicht skeptisch wird... In Deinem eigenem Interesse!
Lilia
 
Der Arbeitgeber muß Zwangsweise einen Beitrag an die Krankenkassen zahlen , das ist die U1 , die ihm im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers eine Lohnerstattung für die Krankzeit eines Arbeitnehmers sichert . Also ca.60% des Arbeitslohnes . Die erhält der Arbeitgeber aber erst wenn der AN eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt .
Für die Zeit die der AN seinem AG nicht zur Verfügung steht sollte man ihm die Erleichterung die eine Erstattung der Lohnkosten durch die Krankenkasse bedeutet auch zugestehen .
Also Krankschreibung vom ersten Tag an , zur Not rückdatieren lassen .
Dann sind alle Seiten zufrieden .
Die Gestzliche Regelung mit den 3 Tagen ist meiner Ansicht nach wie vorher gesagt nicht mehr gültig .

LG
Yaksini
 
@ Lilia und Yaksini

Vielen Dank für die Antwort. Zur Erklärung muss ich noch etwas sagen. Der Grund warum ich die Frage stelle ist, dass ich einen neuen Arbeitsvertrag bekomme (Festanstellung statt befristet) und die Klausel dort kommentarlos geändert wurde.
Im alten Vertrag stand in etwa: „bei einer Abwesenheit / Krankheit von mehr als 3 Tagen muss der AN ohne Aufforderung ein ärztliches Attest vorlegen.“
Im neuen Vertrag steht: „bei einer Abwesenheit / Krankheit von 3 Tagen oder mehr muss der AN ohne Aufforderung ein ärztliches Attest bis zum 3. Tag vorlegen“.
Soll ich die Änderung einfach akzeptieren weil das eine neue gesetzliche Regelung ist (seit wann gilt die Regelung?) oder soll ich die Personalabteilung mal darauf ansprechen und versuchen auf der alten Formulierung zu bestehen?

55
 
Hallo Gast ,
wenn es eine gesetzliche Neuregelung gibt und die im Arbeitsvertrag verankert ist , und Du diesen Vertrag unterschrieben hast , kannst Du nicht die Mauern einreißen und zu Deinen (scheinbaren!!)Gunsten auf einer Änderung des Vertrages bestehen .
Man soll sich ja auch alle Verträge durchlesen und erst dann unterschreiben ,😀
Außerdem hätte Dein Protest zu nichts geführt . Es ist ein Bestandteil Deines Arbeitsvertrags .
Ich denke es lohnt sich nicht , sich über die Neuerung aufzuregen , sei froh das Du einen Festvetrag bekommen hast . Mach jatzt nichts kaputt mit solchen Spitzfindigkeiten . 🙁
Sorge für eine zeitgemäße Krankschreibung wenn es Dich mal erwischen sollte , auch mal mit rückdatieren wenn Du nicht zum Arzt kommen kannst .Aber richte Dich nach Deinem Arbeitsvertrag .
Arbeit und Festveträge warten nicht an jeder Ecke auf Dich . 😉

LG
Yaksini
 
Hallo Yaksini,

ich habe den neuen Vertrag ja noch nicht unterschrieben, ich bin noch dabei ihn gut durchzulesen...
Die Frage ist nur ob der AG die Klausel einfach ohne Hinweis ändern kann? Macht der AG sich strafbar weil es eine neue gesetzliche Regelung gibt und er die Klausel aus dem alten Vertrag übernimmt?

(und natürlich bin ich froh über den Festvertrag.)

LG
55
 
Hallöchen ,
also wenn es eine Neuregelung gibt geht man davon aus das jeder Bescheid weiß .Aber ich denke es dürfte kein Problem sein .Es wär vielleicht nett gewesen wenn der AG darauf hingewiesen hätte aber wie gesagt , vor dem unterschreiben kommt das durchlesen .😀
An Deiner Stelle würde ich es zur Kenntnis nehmen und damit hat es sich .

LG
Yaksini
 

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