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ARGE verweigert Kaution - was nun?

H

Hawazuzi

Gast
Hallo,

ich bin nun nach anfänglichen Pleiten zwecks Lehrstellensuche kurzfristig doch noch bei einem super Arbeitgeber fündig geworden... Nun muss ich aber knapp 400km von meinem eigentlichen Wohnort wegziehen - die Kaution für eine Wohnung ist dort massiv höher, als in meiner alten Wohnung - ich kann sie in keinster Weise selbst tragen... Auf Rücksprache verweigerten mir auch alle Vermieter einer passenden Wohnung (was BAB eben so zulässt) eine Ratenzahlung. Nun fragte ich beim Arbeitsamt, wie es denn mit einer Übernahme / einem Darlehen aussehen würde, denn ich selbst habe ja nun alle Punkte meiner Eingliederungsvereinbarung erfüllt... Diese verweigerten sofort und legten mich einfach auf - einen Termin bekomm ich so schnell nicht... Denn langsam muss es fix gehn...

Wenn jemand ne Ahnung hat, welche Paragraphen evtl. zu meinen Gunsten sprechen und/oder, ob der juristische Weg diesbezüglich ein besserer wäre...

Ich wäre froh es hier zu lesen und danke im Vorraus...

#Hawazuzi

P.S.: Einkunftstechnisch und falltechnisch bin ich U25 in eigenem Wohnraum und beziehe leider derzeit ALG II

P.P.S.: In meiner Familie kann mir niemand helfen und ich kriege auch keinen Lehrkredit - wie auch bei dem Bisschen, dass ich habe...
 
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Q

*quasi*

Gast
Das ist der Mist der Diskrepanz zwischen Gesetz und realer Praxis...:(
Klar sind die Vermieter verpflichtet, Kautionen in Ratenzahlungen zuzulassen - aber die meisten wollen dies nicht und verweigern in dem Falle dann die Wohnung.
Und verpflichtet, an dich zu VERMIETEN sind sie ja leider nicht....
Was die ARGE betrifft, wundert mich echt nix mehr - auch diese hätte die Verpflichtung, dir die Kaution gegen Ratenzahlung zu stellen und du könntest das auch mittels Anwalt durchboxen, aber das würde zu lange dauern.
Ich nehme mal an, du hast einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag, oder?
Geh damit entweder zur Caritas oder zum Diakonischen Werk, lege diesen vor, schildere ihnen das Dilemma und beantrage dort ein Darlehen für die Kaution.
Mir hat das Werk seinerzeit als alleinerziehende Mutter oft geholfen - ich wünsche dir von Herzen, dass dir auch.
Einen Versuch ist es allemal wert, wenn nicht Eltern oder andere Bekannte/Verwandte einspringen können.

LG quasi
 
H

Hawazuzi

Gast
Problem ist, dass ich sehr kurzfristig einen Vertrag zum 1.8. bekam - einen guten Monat vorher - mein alter Vermieter lässt sogar wegen der Kündigungsfrist mit sich reden - aber ohne das Zutun zur Kaution - na ja... Kann ich mir den Vertrag malen und alle Mühen und wochenlanges 'Arschaufreißen' sind dahin und ich kleb weiter am Amt... Mein Problem: Ich hab keinen einzigen Cent für nen Anwalt und na ja - langsam wirds wirklich eng... Ich will probieren den Lehrbeginn noch bis 1.9. aufzuschieben, weil mein Vorgesetzter sehr, sehr nett ist - aber das kanns auch nicht sein und das alleine bringt mir ja kautionstechnisch nix...

P.S.: Ja einen unterschriebenen Vertrag hab ich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Q

*quasi*

Gast
Als Azubi hast du kein hohes Einkommen; somit hast du Anspruch auf Beratungsbeihilfe, die dein Anwalt bei Gericht beantragen muss und wird. Du könntest also nächste Woche zu einem RA gehen, aber dieser Weg ist der, der zu lange dauert, um rechtzeitig die Kaution zu bekommen.
Daher meine Empfehlung, die beiden genannten Werke zu kontaktieren und dort das Darlehen unter Vorlage deines Ausbildungsvertrages zu beantragen.
Müsste eigentlich klappen - häng dich ans Telefon, denn gleich ist Mittag und dann geht am Freitag bei Ämtern nix mehr.
Gruß quasi
 
H

Hawazuzi

Gast
Ich mein eben nur allgemein das Juristische - denn angenommen, da geht nix, steh ich da... Und die kommen mal wieder so davon... Ich weiß echt nicht, was ich machen soll - und wegen dem Anwalt - einfach hingehn und losreden - denn im Normalfall wollen die doch auch ihr Honorar oder?
 
Q

*quasi*

Gast
Mensch - gleich ist es auch für die erste Aktion in Sachen gemeinnütziger Einrichtungen zu spät....
NEIN - dein Anwalt braucht nur dein Einkommen (also im Moment Hartz IV und ab August Azubi-Gehalt) und füllt mit dir zusammen den Antrag dann aus fürs Gericht.
So, und nun häng dich an die Strippe, wenn das noch was werden soll.
quasi
 
H

Hawazuzi

Gast
Da bin ich bei - Erfolgsquoten sind aber mager - macht mir nicht grad Mut...

Und gleich ist hier Öffnungszeiten-technisch Feierabend... Ich bin mal kurz bei dem einen vorbeischaun - die sitzen unweit von meiner Wohnung... Drückt Daumen :x
 
G

Gast

Gast
Was die ARGE betrifft, wundert mich echt nix mehr - auch diese hätte die Verpflichtung, dir die Kaution gegen Ratenzahlung zu stellen und du könntest das auch mittels Anwalt durchboxen, aber das würde zu lange dauern.
Die Arge ist nicht dazu verpflichtet. Kautionsübernahme sind Kann-Leistungen und nicht einklagbar. Sie werden individuell von der Arge beschieden.

Als BAB-Empfänger hast du keinen Anspruch auf Kautionsdarlehen durch die ARGE.
 
H

Hawazuzi

Gast
Dann ist aber die Eingliederungsvereinbarung Müll - laut der habe ich für meinen Teil mich um Arbeit zu kümmern - und ich hab alles mögliche gemacht und nun den Job - jetzt kommt deren Part laut diesem Dokument, mich bei allem, was mit dieser Arbeitsaufnahme zu tun hat, zu unterstützen - so stehts drin...

Und BAB bekommt man erst, wenn man einen Wohnsitz zu der Arbeit hat - da kann ich meinen derzeitigen nicht nehmen - kurz: ohne Kaution -> keine Wohnung (-> kein BAB) (-> keine Arbeit) und ich kleb wieder am Amt...

P.S.: Die öff. Träger kann ich vergessen... @quasi

Das ist denk ich nicht der Sinn des Spiels...
 
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