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ARGE stellt Zahlungen einfach ein - rechtens?

E

einGast

Gast
Bekam heute vom AA ein Schriftstück das meine Leistungen eingestellt werden. Ich hatte angegeben bei einem Minijob mir was dazu zu verdienen. Was logischerweise angerechnet wird, wollte also ehrlich sein. Es geht um ca. 350Euro. Ich konnte aber nur den Vertrag in Kopie zeigen, weil noch kein Gehalt gezahlt wurde. Und nun schrieb mir das AA ich sei überbezahlt und die Leistungen werden eingestellt. Wir leben zu 4. in der BG, von Überbezahlung also keine Rede. Ein Anruf brachte nichts, ausser das ich eben Pech hätte.
Ich bin total aufgewühlt und weiß nicht weiter. In ein paar Tagen ist die Miete fällig.... meine Kids kann ich auch nicht mehr ernähren. Was soll ich tun? Wie komme ich zu meinem Recht? Da vorsprechen werde ich, aber morgen ist das zu, und was wenn die mich abwimmeln?! Was hab ich denen gegenüber für Argumente?
 
Hallo Gast,

ich sage es ungern. Ruhig Blut! Finde heraus, ob es bei dir vor Ort eine Rechtsberatung gibt. Meist wird sie von Vereinen oder anderen Einrichtungen angeboten.

Dann schreibe einen Widerspruch. Den kannst du auch heute noch in deren Briefkasten werfen. Egal was kommt, das Ding muss sein.

Dann schaue mal hier http://www.elo-forum.org/forum.php ob du vielleicht ähnliche Fälle findest. Hier werden auch Links und Vorlagen für Widersprüche geführt. Dort findest du den einen oder anderen Tipp.

Und egal wie schwer dir das morgen fällt, versuche nicht den Laden auseinander zu nehmen. Je mehr du das - verständlicher weise - machst, umso weniger Entgegenkommen wirst du haben. Wenn mir einer mit einem IT - Problem blöd kommt, mach ich Dienst nach Vorschrift.

Halt die Ohren steif. In spätestens 2 Jahren werden die ersten Molotow Cocktails geworfen, dann weiß nämlich kein heute am Rande der Existenz Lebender mehr, wie er es noch anstellen soll und das betrifft nicht nur HarzIV.

Jun
 
Hallo,

nicht erst zur Rechtsberatung sondern direkt zu einem Anwalt für Sozialrecht und den prüfen und ein SChreiben mit Zahlungsaufforderung bzw. Widerspruch zum Einstellungsbescheid schreiben lassen..Bei einem Minijob hast du einen Freibetrag, den du behalten kannst und zusätzlich muss das AA natürlich auch weiterzahlen, denn mit einem Minijob bist du nicht überbezahlt, der reicht nicht zum Leben und du hast weiterhin Anspruch auf ALG II.

Vorsprechen und mündlich bringt leider oft nix...du solltest eher einen Anwalt einschalten oder jemanden von einer Sozialberatung, der dich beim Vorsprechen begleitet. Bei einem Bescheid zur Leistungseinstellung muss man eh schriftlichen begründeten Widerspruch einlegen.

Tyra
 
Hallo Gast

Darf ich fragen wieviel du etwa von der arge bekommst und was du sonst so verdienst?
wenn nicht kann ich dir nur soviel sagen kontrollier deine Leistungsbescheide und informiere dich im inet über das was dir zusteht. Denn ich hatte auch schon öfter mal einen Sachbearbeiter der uns das geld vorenthalten wollte(von wegen computerfehler usw)
Das wichtige ist wenn du unterstützung bekommst das du dich immer informierst bevor du irgendetwas änderst. Und Tyra hat recht da du (ich gehe da einfach mal von aus) weniger verdienst als dir zusteht hast du natürlich einen freibetrag der liegt bei 15-20 %. Hier mal ein link wo du dich informieren kannst. Ich hoffe ich darf den hier reinstellen 🙂
http://www.400-euro.de/400/ALGII.html#Einkommensanrechnung_

Wenn du merkst das dich dein Sachbearbeiter verarschen will dan stellst du einen eilantrag (ich weiß nicht genau wie das heißt ) auf einer untersuchung der sachlage(also sozusagen zu einen internen anwalt) bei der ARGE. Meines wissens gewinnen zu 90-95 % die antragsteller und deshalb geht die ARGE da nicht mit Vorgericht. Leider kann ich dir das nicht genauer erklären weil ich mich selber kaum auskenne musste nie einen Anwalt einschalten. Du solltest nur keine Angst haben das zutun, natürlich nur wenn du sicher bist das der Sachbearbeiter einen fehler gemacht hat. Also informieren was dir zusteht und damit zuihm gehen
Quellen gibt es über all.
Ich hoffe ich hab dir damit geholfen. Denn ich kann es nachvollziehen.
Denn ich muss jetzt auch geld zurück zahlen und das nur weil meine eltern zufaul waren sich darum zukümmern was mir zusteht und was nicht.
Deswegen wenn du arbeit annimmst immer informieren vorher. Sonst kann es zu überaschungen kommen. Aber mach dir keine Sorgen noch sind wir ein sozial staat und da muss man dir helfen.
liebe grüsse und alles gute
Dennis
 
Hallo,

wenn Du Dich von einem Anwalt beraten lassen möchtest, kannst Du Dir bei Deinem zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für den Anwalt Deiner Wahl ausstellen lassen. Dir entstehen dann, außer allerdings 10,00 € Gebühr 🙁, keine Kosten.

Viel Glück

JaneD.
 
Hallo!
Ich danke euch für die Ratschläge.
Ich habe bisher ca. 1000Euro vom Amt erhalten. Wir sind 4 Leute in der BG. Als ich den Minijob bekam, meldete ich das sofort. Allerdings nur das Bruttogehalt, da ich nicht wußte wie hoch es netto sein wird. Das schrieb ich alles in einem Anschreiben zu dem Änderungsantrag. Das mein Gehalt angerechnet wird ist mir klar, aber das alles einfach so eingestellt werden kann, unfassbar für mich.
Ich rief da heute nochmal an und man sagte mir im Oktober würde ich nochmal Geld erhalten. Ab November nix mehr, ausser ich äußere mich zum Sachverhalt und bringe die Unterlagen bei. Noch kann ich die nicht zeigen, weil ich die noch nicht habe.
Kann ich mich nun darauf verlassen, das ich wirklich das Geld nochmal für Oktober bekomme? Da hinzugehen bringt laut telefonischer Aussage nix, da ich nichts zum vorlegen habe.
Mich macht das so fertig! Da wird man einfach bestraft, weil man Arbeit annimmt.... unfassbar!
Danke nochmal, LG
 
Dazu kann ich dir sagen die können dir nicht alles streichen. Du bist verpflichtet der ARGE den Arbeitsvertrag und deine Verdienstbescheinigung vorzulegen. Wenn dann von denen immernoch nichts kommt geh zu einem Anwalt. Denn du bist deinen Pflichten nachgegangen und der Sachbearbeiter muss das richtig ausrechnen was bei dir übrigbleibt. Aber wichtig ist das du dir keine Sorgen machst. Oktober wirst du geld bekommen. Und das der Sachbearbeiter meint das du nicht hinkommen sollst finde ich äusserst Verdächtig. Also sobald du deine Abrechnung hast gehst du da hin. Und legst ihm das auf dem Tisch am besten noch informieren und die sachen die dich betreffen was im gesetz steht ausdrucken und mitnehmen. Und ihn zeigen.
Ich denke wenn er das dann sieht wird er nachgeben. wenn nicht gehe zum Anwalt. Ich wollte nochmal fragen wie siehts mit der miete aus? Also ist diese in den 1000€ enthalten oder bezahlt das die ARGE extra?

Wichtig ist das du weißt der Sachbearbeiter hat nicht mehr rechte wie du.
Er hat nur dafür zusorgen das geld zuverteilen aber sonst nichts.
Im Gesetz ist das recht der Deutschen festgehalten und jeder muss sich dran halten und wenn er das nicht macht dann hat er problem.
So einen hatte ich auch mal ein monat später war er nicht mehr mein sachbearbeiter.
Also keine angst das sind nur leute die versuchen sich auf andere kosten zubereichen oder einfach ihren job nicht richtig machen.
Das problem ist nur das kaum leute sich richtig informieren und das ist in so einer situation gold wert. Eigentlich sind leute die sowas machen ganz kleine fische. denn wenn man ihnen mit gericht und anwalt droht dann geben sie schnell auf. Weil sie sehen der hat sich informiert. deshalb kommen soviele doch leider damit durch. Also informiere dich was dir zusteht vom gesetz und der rest kommt von alleine denn die können nichts machen.
Aber ich denke eher er möchte nur die Abrechnung haben wenn sie da ist und dann kann er das erst berechnen, leider ist das so
da mussst am besten mit deinem arbeitgeber reden. Im letzten jahr hatte ich das problem das meine abrechnung erst am 20 des nächsten monats.
Also nicht verzweifeln , das wird schon.
liebe grüße
dennis
 
Hallo Wolke82,

tausend Dank für deine Hilfe.
In den 100Euro ist die Miete bereits enthalten. Dazu bekomme ich dann noch Kindergeld von der Familienkasse.
Ich hoffe doch sehr das ich im Oktober nochmal Geld bekomme, sonst sehe ich schwarz. Einen Anwalt hab ich mir für alle Fälle schon mal rausgesucht.....
schönen Abend noch
 
Dein Gehalt von 35o,-- Euro ist das Nettogehalt.
Löhne bis 400,--Euro sind nicht sozialversicherungspflichtig.
Nach meiner Meinung darf die Arge nur 200,--Euro anrechnen.

100,--Euro Freibetrag und 20% vom Restlohn darfst du für dich behalten.
Das macht bei einem Lohn von 35o,--Euro , 15o,--Euro aus.
Die Arge darf also nur 200,--Euro abziehen.
Lege Widerspruch dagegen ein.
Das kannst du mündlich , zur Niederschrift bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Arge machen.

Gruß Karin
 
Wie Wolke schon sagte, das wird schon. Du wirst mit Sicherheit Oktober nochmal Geld bekommen.

Wie sieht der Sachverhalt überhaupt aus einGast? Was genau steht denn in diesem ominösen Schreiben drin, wenn man so direkt fragen darf.
Ansonsten bin ich der Meinung der meisten hier, dein Nebenjob kann doch nicht so angerechnet werden, dass dir der Unterhalt komplett gestrichen wird.

Jun
 
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