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Arbeitszeugnis

M

Mrs zealand

Gast
Hallo zusammen!

Ich möchte ganz gerne mal etwas wissen. Und zwar geht es um folgendes.

Ich habe von Oktober 2003 bis April 2004 in einem hotel auf der Insel Norderney gearbeitet. Nun ist es so das ich für diesen zeitraum noch kein Arbeitszeugnis habe. Dieses habe ich jetzt zum 3 mal Angefordert. Mein Onkel meinte gerade dass mein alter Arbeitsgeber nicht dazu Verpflichtet ist, mir dieses Auszustellen.´Stimmt das? Ich hab doch ein Anspruch auf mein Arbeitszeugnis oder nicht?
 

Senora

Aktives Mitglied
Theoretisch hat jeder Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, egal wie kurz das Arbeitsverhältnis war. Aber:

8. Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse
 

Senora

Aktives Mitglied
Sagen wir mal so, dein Anspruch ist dahin, aber probieren kannst du es natürlich trotzdem.
Weiss ja nicht wie du dich mit deinem Chef verstanden hast, ob ihr Probleme hattet und/oder er dich aus irgendwelchen Gründen nicht leiden kann, kann er natürlich darauf pochen, dass du keine Ansprüche mehr hast. Wie war euer Verhältnis?
 
N

nese

Gast
Wenn ich richtig Verstanden habe, kann ich mein Arbeitszeugnis nicht mehr Anfordern?
Du hast dort vor 5 Jahren gerade einmal 6 Monate gearbeitet. Dein damaliger Arbeitgeber wird sich nicht mehr an dich und deine Leistung erinnern. Wie soll er da ein Zeugnis schreiben. Er könnte dir höchstens ein unqualifiziertes Zeugnis ausstellen, in dem steht, dass du von dann bis dann dort gearbeitet hast ohne eine Wertung deiner Arbeit vorzunehmen. Aber das bringt es auch nicht.

3x angefordert, lass es sein, du wirst nichts mehr bekommen und hast auch kein Recht mehr darauf.
 
F

freundschaft

Gast
Der Zeitraum für die Aushändigung eines Zeugnises ist einfach zu lange!!!
Eine Zeugniszuteilung kann man einklagen, jedoch nicht mehr nach 5 Jahren.
Habe selber Mitarbeiter und könnte auch keine Beurteilung für einen Mitarbeiter der vor 5 Jahren bei mir gearbeitetet hat, abgeben.
Versuche eventuell einen Tätigkeitsnachweis in der Zeit von - bis
zu erhalten, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist eine persönliche Beurteilung zu schreiben.
Solltes Du zum damaligen Zeitraum eine Vollzeit - Kraft gewesen sein, so ist dieses kein Problem, man kann auch den Rentennachweis beantragen.

LG freundschaft
 

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