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Gast
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Hallo an alle, ich hoffe, dass mir vielleicht einige helfen können.
Ich bin jetzt seid knapp einem Jahr an der MLU Halle -Wittenberg im Institut für Medizinische Mikrobiologie angestellt.
Mein Vertag ist auf 2 Jahre befristet aber trotzdem Vollzeit (mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden / bis zum 14.07.2010 gemäß §2 Absatz 2 WissZeitVG)
Für das Arbeitsverhältnis gelten:
· der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
· der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung der Übergangsrecht (TVÜ-Länder) sowie
· die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, ändern oder ersetzen
Ich arbeite seid Beginn meines Vertrages täglich von 6:30 bis 15:00 (mit einer halben Stunde Pause) und bis jetzt hat es meinen Vorgesetzten auch nie gestört. Jetzt will er aber, dass ich meine Arbeitszeit stark nach hinten verlege.
Mo-Do 8:00 bis 17:00 Uhr, davon 30 Minuten Mittagspause
Fr 8:00 bis 14:00 Uhr (ohne Pause)
Ich bin damit leider nicht einverstanden, aber mein Vorgesetzter geht keine Kompromisse ein. Erstens stört mich natürlich, das ich jetzt so spät anfangen soll und zweitens finde ich es nicht gerechtfertigt, dass er einfach entscheiden kann, dass ich Mo-Do länger arbeite um Freitag eher zu gehen (da ich dass eigentlich nicht möchte). Zusätzlich kommt noch dazu, dass ich nicht in für die Diagnostik eingestellt wurde (ich bekomme also nicht mehrmals täglich, zu bestimmten Zeiten Patientenmaterial), sondern für ein Projekt (insgesamt sind wir zu zweit und die Proben kommen zweimal die Woche immer von 8:00 bis 12:00 nie später). In der Diagnostik wird täglich von 8:30 bis 15:30 gearbeitet und selbst diesen Vorschlag, auch zu dieser Zeit zu arbeiten, hat er abgelehnt. Er ist der Meinung, dass ich für ihn bis 17:00 erreichbar sein muss (er ist sehr selten im Institut). Da meine Arbeit dies aber nicht voraussetzt (ich bin nur als Laborantin und nicht als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder höheres angestellt), kann ich dies leider nicht nach vollziehen.
Kann mir jemand sagen, ob es Rechtens ist bzw. ob er wirklich das Recht hat, über meine Arbeitszeit (die vorher nicht schriftlich festgehalten wurde) komplett alleine zu entscheiden? Obwohl ich schon ein Jahr zu einer anderen Zeit anfangen konnte und sich vom arbeitstechnischen her nichts geändert hat?
Vielen dank schonmal im vorraus.
Ich bin jetzt seid knapp einem Jahr an der MLU Halle -Wittenberg im Institut für Medizinische Mikrobiologie angestellt.
Mein Vertag ist auf 2 Jahre befristet aber trotzdem Vollzeit (mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden / bis zum 14.07.2010 gemäß §2 Absatz 2 WissZeitVG)
Für das Arbeitsverhältnis gelten:
· der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
· der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung der Übergangsrecht (TVÜ-Länder) sowie
· die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, ändern oder ersetzen
Ich arbeite seid Beginn meines Vertrages täglich von 6:30 bis 15:00 (mit einer halben Stunde Pause) und bis jetzt hat es meinen Vorgesetzten auch nie gestört. Jetzt will er aber, dass ich meine Arbeitszeit stark nach hinten verlege.
Mo-Do 8:00 bis 17:00 Uhr, davon 30 Minuten Mittagspause
Fr 8:00 bis 14:00 Uhr (ohne Pause)
Ich bin damit leider nicht einverstanden, aber mein Vorgesetzter geht keine Kompromisse ein. Erstens stört mich natürlich, das ich jetzt so spät anfangen soll und zweitens finde ich es nicht gerechtfertigt, dass er einfach entscheiden kann, dass ich Mo-Do länger arbeite um Freitag eher zu gehen (da ich dass eigentlich nicht möchte). Zusätzlich kommt noch dazu, dass ich nicht in für die Diagnostik eingestellt wurde (ich bekomme also nicht mehrmals täglich, zu bestimmten Zeiten Patientenmaterial), sondern für ein Projekt (insgesamt sind wir zu zweit und die Proben kommen zweimal die Woche immer von 8:00 bis 12:00 nie später). In der Diagnostik wird täglich von 8:30 bis 15:30 gearbeitet und selbst diesen Vorschlag, auch zu dieser Zeit zu arbeiten, hat er abgelehnt. Er ist der Meinung, dass ich für ihn bis 17:00 erreichbar sein muss (er ist sehr selten im Institut). Da meine Arbeit dies aber nicht voraussetzt (ich bin nur als Laborantin und nicht als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder höheres angestellt), kann ich dies leider nicht nach vollziehen.
Kann mir jemand sagen, ob es Rechtens ist bzw. ob er wirklich das Recht hat, über meine Arbeitszeit (die vorher nicht schriftlich festgehalten wurde) komplett alleine zu entscheiden? Obwohl ich schon ein Jahr zu einer anderen Zeit anfangen konnte und sich vom arbeitstechnischen her nichts geändert hat?
Vielen dank schonmal im vorraus.