Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Arbeitsvertrag in Privathaushalt- was ist zu beachten?

*Bienchen*

Mitglied
Hallo,
kurze Schilderung des Themas:Zum Februar möchte mich eine Familie zur privaten Kinderbetreuung einstellen. Bei sich im Haushalt.Nicht als Minijobberin, sondern richtig mit Vertrag, Jahresurlaubsanspruch, Versicherungen etc!Ich bin gelernte Erzieherin!
Weil eine Familie allein das sich nicht leisten kann, wurde eine zweite Familie gefunden die ihr Kind mit in die Betreuung geben wird.
Beide Familien zusammen können sich den Bruttoarbeitslohn dann leisten den ich mindestens brauche, also meine Vorraussetzung fürs Antreten dieser Stelle überhaupt.
Die Familien baten mich nun Informationen einzuholen wie genau das rechtlich etc alles geht, wos die Verträge hergibt und sowas. Was man also alles braucht.

Kennt sich hier jemand aus und hatte evtl schon selbst einmal so einen Arbeitsstelle bzw war Arbeitgeber im privaten Haushalt?
Meine Wochenarbeitszeit wird ca 25 Stunden betragen.

Vielleicht weiß sonst jemand woher ich die Informationen bekomme. Hilft das Arbeitsamt da auch?Denn dort bin ich arbeitssuchend gemeldet,da mein jetziger Vertrag eben zum 31.1.ausläuft.. sollte ja auch in DEREN Interesse sein dass ich eine Stelle finde.

Wär toll wenn jemand weiter weiß!! :D
 

*Bienchen*

Mitglied
Vielen Dank Micky, das hilft in jedem Fall schon etwas weiter.Habe das Ding abgespeichert und werde es der Familie mal mailen,ansonsten bleibt halt die Frage wie das wohl geht wenn ZWEI Familien Arbeitgeber sind.
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo *Bienchen*

ich würde da beide Familien als Arbeitgeber und dich als Arbeitnehmer eintragen. Dann in dem Plan detailiert eintragen, zu welchen Zeiten du arbeitest, der genaue Arbeitsplatz und wie oft du die Kinder der beiden Familien betreust. Dann als Zusatz, dass Änderungen etc. nur zu dritt und schriftlich erfolgen können, sprich jede Vertragspartei muss damit einverstanden sein.

Ebenfalls sollte geklärt sein, welcher der Arbeitgeber oder eben beide, die Unfallversicherung für dich bezahlt. Wahrscheinlich wird es der sein, in dessen Haushalt du tätig wirst.

Mehr wüsste ich jetzt auch nicht.
 
A

amitica

Gast
Hallo Bienchen,

ich muss leider Micky II Aussage ganz stark revidieren. Beide Familien können niemals als gemeinsamer "Arbeitgeber" eingetragen werden, dazu müssten beide Elternteile eine sogenannte "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts = GdbR gründen bzw. wären die beiden Elternpaare das schon automatisch, lasst das mal lieber sein, bringt nur dem Steuerberater viel Geld, sonst niemanden.

Aber nun mal ab zum Prozedere:

Gundsätzlich hat natürlich jede der beiden Familien großes Interesse daran die vertragliche Gestaltung gut auszuarbeiten, da Kinderbetreuungskosten steuerlich ansetzbar sind.

Es gibt hier genau eine Lösung:

25 Stunden pro Woche sollst du arbeiten.

15 - 18 Stunden würde ich auf Familie eins aufteilen:

Familie eins ist somit Arbeitgeber (1) , stellt dich für 15 - 18 Wochenstunden ein, du bist voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt wenn das Arbeitsentgelt (Bruttolohn) über 400 beträgt ( Und somit auch krankenversichert,Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung ebenfalls).

Familie eins muss eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt beantragen, Lohnabrechnungen erstellen und die entsprechenden Meldungen an die Krankenkasse (für die Sozialversicherungsbeiträge) per SV-Net und das Finanzamt für die Lohnsteuer (Elster) abgeben.

Familie 2 stellt dich ebenfalls als Haushaltshilfe ein. Aber nur für die restlichen Stunden. Bruttolohn bis max. 400 €. Bei Familie zwei läufst du als so genannte geringfügig Beschäftigte (Aushilfslohn), das ist null Problem, hier sind die 400 Euro brutto = netto, da der Arbeitgeber 2 folgende pauschale Abgaben übernehmen muss (28% = pauschaler Beitrag zur Rentenversicherung 15 % und zur Krankenversicherung = 13% ) Der AG kann auch die pauschale Lohnsteuer von 2% übernehmen, das wäre in deinem Fall wirklich besser.

Familie 2 muss allerdings ebenfalls eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen, und die Meldungen an die Krankenkasse (hier Knappschaft Bahn und See) per SV Net melden.

Achtung: Haushaltscheck geht hier nicht! Da du eine Hauptbeschäftigung bei AG 1 hast.

Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Natürlich kann dich Familie 1 über 400 Euro anmelden und Familie 2 auch, aber dann müsstest du bei einer Familie 1 die Steuerkarte 1-5 und bei Familie 2 die Steuerkarte 6 abgeben.

Liebe Grüße, Amitica
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Wenn die Familien Dich als Tagesmutter (übers JA anfordern) einstellen würden,könnten sich beide "es leisten" (sie zahlen dann jw.nur den "Elternanteil" ,den "Rest" bekommst Du vom JA oder freien Träger).

Versuch mal,über Tagesmütter-Foren oder z.B. hier Bundesverband für Kindertagespflege e. V.

oder hier
Tagesmütter e.V - Kinderbetreuung - Willkommen

Informationen zu bekommen.
Es gibt auch kostenlose Beratungen durch Anwälte innerhalb des Verbandes.

Eine "Kombi-Beschäftigung" ist nicht so einfach,man kann aber
"Tagespflege" und "Haushaltshilfe-Mini-Job" kombinieren.
 
A

amitica

Gast
Hallo Micky!

Deine Links sind mit Sicherheit ein guter Ratschlag, keine Frage.

Ich denke ich muss jetzt mal ein bisschen weiter ausholen.

Seit ca. drei Jahren wurde auf Initiative der Bundesfamlienministeriums der Faktor "wir holen uns mal Tagesmütter" einbeschworen (steuerliche Absetzbarkeit, mehr sag ich nicht)

Ich möchte das Anliegen an sich in keinster Weise! auch nur annähernd in Abrede stellen, um Gottes Willen.

Allerdings geht die Rechnung so: Einen Teil zahlen die Eltern und den Rest das Jugendamt, nur für Eltern auf. Die Tagesmütter, jedoch sind nicht Mitarbeiter bzw. Angestellte des Jugendamts, nein, die Tagesmütter/väter sind Subunternehmer der Jugendämter und müssen ein Gewerbe anmelden und sind somit selbständig (mit allen Pflichten) (Pervers.. meiner Meinung nach, aber so läuft das bei uns in Bayern, und wahrscheinlich überall woanders auch.)

Eine so gute, wirksame, hilfreiche Idee wurde mal wieder durch Steuergesetze kaputt gemacht.

Danke Deutscher Staat.

Amitica
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Ich habe damals auch im Privathaushalt gearbeitet. Die Dame hat sich ans Arbeitsamt gewandt und sich schlau gemacht. Wenn sie dich einstellen, gibs ja auch Förderung, vom AA. Ist zwar schon so gut wie 10 jahre her, aber man kann es ja mal versuchen. Die sollen sich doch einfach mal dort schlau machen. Tagermüttergehälter sind sehr gering. Davon musst du noch alles selbst finazieren. Kann davon nur abraten, wenn du richtig verdienen willst.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hallo Micky!

Deine Links sind mit Sicherheit ein guter Ratschlag, keine Frage.

Ich denke ich muss jetzt mal ein bisschen weiter ausholen.

Seit ca. drei Jahren wurde auf Initiative der Bundesfamlienministeriums der Faktor "wir holen uns mal Tagesmütter" einbeschworen (steuerliche Absetzbarkeit, mehr sag ich nicht)

Ich möchte das Anliegen an sich in keinster Weise! auch nur annähernd in Abrede stellen, um Gottes Willen.

Allerdings geht die Rechnung so: Einen Teil zahlen die Eltern und den Rest das Jugendamt, nur für Eltern auf. Die Tagesmütter, jedoch sind nicht Mitarbeiter bzw. Angestellte des Jugendamts, nein, die Tagesmütter/väter sind Subunternehmer der Jugendämter und müssen ein Gewerbe anmelden und sind somit selbständig (mit allen Pflichten) (Pervers.. meiner Meinung nach, aber so läuft das bei uns in Bayern, und wahrscheinlich überall woanders auch.)

Eine so gute, wirksame, hilfreiche Idee wurde mal wieder durch Steuergesetze kaputt gemacht.

Danke Deutscher Staat.

Amitica
Hier in Sachsen läuft es etwas anders--- aber AUCH nicht optimal ,da hast Du Recht.
Da eine ÄNDERUNG in der Besteuerung vorgesehen ist,werden viele TM wieder aufhören (müssen).

JETZT ist es hier so (in Kurzform) :

-Pauschale je Volltagsplatz durch freien Träger/JA (385 oder so?),Absetzbarkeit je Platz von 300Eu PAUSCHALKOSTEN--dadurch KEINE STEUERPFLICHT errreicht -ich kenne nur TM,die NICHT Steuern zahlen!

(vielleicht dann,wenn es nur ein ZUSATZVERDIENST ist und EHELEUTE gemeinsam besteuert werden??) ,

Eingangskurs +Kinder-Nothilfekurs und begleitende Zusatzweiterbildung ,hier gegen die gesetzl.Regelung UNBERECHTIGTE AUFLAGEN durchs JA (nur--oft ist DEREN Okay nötig!HIER hängt es nur von 2 MA ab...die haben quasi freien Spielraum für putzige Ideen!!!) ,

maximal 5 Kinder,keine ZUSAMMENSCHLÜSSE (was völlig blöd ist wg.Krankheitsvertretung/Sicherheit...), "reduzierter" Sondertarif KK,
Verträge mit Eltern u.TM, Eltern und JA,TM und JA,TM u.Freiem Träger...DEUTSCHE REGULIERUNGSWUT. Jepp.

Zig Reglementierungen,da hast Du Recht.
Und --die Leute,die AHNUNG haben müßten und "grünes Liocht" geben dürfen (bei der Variante "übers JA"),zeichnen sich HIER durch völlige UNKENNTNIS der Gesetze aus.

Ich kenne Beispiele,wo es funktioniert,wo couragierte TM sich eine (zeitweilige) gute --im Vergleich zum ALG"!!!- Existenzgrundlage schufen.

WAS ab 2009 kommt,ja,ist noch unklar.
deshalb muß man halt rechnen und VARIANTEN prüfen.

Das mir bekannte Beispiel (5Kinder in Extra-angemieteter Wohnung,immer vollausgelastet,seit 2Jahren tätig) funktioniert.
Noch.:D

Es ist eine Alternative zur vorherigen "Existenz" als ALG2-Empfängerin mit unzähligen Monaten OHNE EINKOMMEN,weil sich die "Sachbearbeiter" hundert mal verrrechneten mit "Anrechnung KU,mit Anrechnung Unterhaltsvorschuß,mit Bemessungsgrenzen der NK...etc.etc.".
Riesige Papierhaufen verschwanden spurlos und folgenlos im "AMT" .

Eine alleinstehene Mama mit Kindern (eins lebenslang pflegebedürftig u.VOLLJÄHRIG!) hat sich durch den Ämterdschungel gekämpft.

Hab also zumindest EIN BEISPIEL,wo es klappt.
Kosten sind die Zusatzmiete,die Freiwilligen-KK,die NK.
Unterm Strich bleibt DERZEIT ein guter Ertrag.Steuerfrei.Noch.

Wegen der von Dir aufgezählten Mängel und ÄNDERUNGEN wird sie nächstes/übernächstes Jahr auswandern ,das ist seit Jahren geplant. Davon werde ich sie nicht abbringen können.

JETZT hat sie das erste Mal im Leben etwas Finanzsicherheit.

Fakt ist: hier besteht ein RIESIGER BETREUUNGSBEDARF für 0-3 Jahre-Kinder---und es ist UNKLAR,warum der Staat ...es nicht bedarfsgerecht und fair gestaltet.

Ich geb Dir Recht: es sind diverse gravierende Mängel im Gesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:

*Bienchen*

Mitglied
Hui,megaviele Infos. Ich danke euch allen schonmal, werde in der kommenden Woche all diese Infos mal den Familien vorlegen.Finde es total super dass ihr mir da helft,das ist echt ein Fomrmalitäten-Dschungel.
Ich halte euch auf dem Laufenden!!!!
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
M Arbeitsvertrag nicht unterschreiben Stelle absagen Beruf 9
G Frage zu neuem Arbeitsvertrag und Kündigung Beruf 12
C Was würdet ihr in meiner Lage machen? Beruf 18

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben