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arbeitsmedizinische Untersuchung; was ist erlaubt?

grizabella

Mitglied
Hallo!

Vielleicht hat ja hier irgendwer Ahnung davon oder schon ähnliches erlebt:

Ich arbeite als Erzieherin in einer städtischen Kindertagesstätte. Nun hat der Arbeitgeber für alle Mitarbeiter der Stadt Pflichtuntersuchungen angeordet, eine sogenannte "arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung".
Begründet wurde dies damit, dass aufgrund der Infektionskrankheiten der Immunstatus aller überprüft werden soll. Das könnte ich ja noch verstehen.

In dem Brief den ich heute erhielt heisst es, ich soll eine Liste aller Medikamente die ich einnehme mitbringen sowie alle Brillen und Kontaktlinsen. Ich habe zwar nichts zu verbergen, aber was bitte geht meinen Arbeitgeber mein Medikamentenschrank an???

Weiss vielleicht jemand, ob das überhaupt erlaubt ist, d.h. ob mein Arbeitgeber mir tatsächlich Blut abnehmen darf und über alle meine Krankheiten informiert sein darf?

Liebe Grüße sendet Heike
 
ich denke mal die untersuchungen wird ein arzt machen.und für labor untersuchungen ist es schon wichtig zu wissen was man nimmt.
 
Hallo,
die arbeitsmediz.Untersuchung macht ein Arzt.Dazu gehört ein Augentest,
Abhorchen des Herzen u.der Lunge.
Warum Du Deine Medikamente mitbringen sollst ist mir unklar.
Du bekommst persönlich ein Schriftstück, vom Ergebnis der Untersuchung.
Der Arbeitgeber bekommt nichts.
Ich habe als Schwester solche Untersuchungen mit unterstützt.
L.G.Röschen
 
Hi Heike,

beim städtischen TÜV, wie bei uns der Arbeitsmediziner heißt, wirst du einfach auf Herz und Nieren untersucht. Dazu gehören Bluttest, Herz, Lungenfunktionstest usw.. Auch die Medikamente, die du evtl. einnehmen musst, gehören zu dieser Untersuchung, da es evtl. auch Einschränkungen deiner Tätigkeit geben könnte. Z.B. Antidepressiva und Auto fahren oder ähnliches. Dazu wird natürlich auch deine Belastbarkeitsgrenze erfragt und ausgewertet. Aber das ist völlig normal. Würde jeder andere Amtsarzt, z.B. bei der ARGE oder so genauso machen.

Die Ergebnisse im Einzelnen bekommt der Arbeitgeber nicht mitgeteilt. Es wird nur eine Einschätzung deiner Einsatzfähigkeit abgegeben.
 
Hallo!

Vielen Dank für Eure Antworten! Ich verstehe bloß immer noch nicht, dass solche Untersuchungen zur Pflicht gemacht werden können, zumal man sagt, es ginge nur um den Immunstatus.

Ich arbeite jetzt seit über 10 Jahren bei diesem Arbeitgeber und ich werde mit Sicherheit nicht in der Unterhose auf einem Bein durchs Arztzimmer hüpfen.

Mich stört eben auch vor allem, dass der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, eine ehrliche Begründung des Ganzen zu liefern, sondern die Mitarbeiter mit der Gefahr der Röteln abfertigt. Da kommt man sich halt irgendwie ein bisschen verarscht (sorry) vor.

Na, ja, bald ist mein Studium eh vorbei...

Liebe Grüße von Heike
 

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