Hi , Ist nicht von mir 🙂
Einige Infos zur Erwerbsminderungsrente + Arbeitsmarktrente
1. Statt der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es künftig nur noch die Erwerbsminderungsrente. Diese wird in zwei Stufen geleistet. Wenn der Arbeitnehmer nur noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann, bekommt er die halbe Erwerbsminderungsrente. Kann ein Arbeitnehmer nur bis zu drei Stunden täglich arbeiten, erhält er die volle Erwerbsminderungsrente. Diese volle Erwerbsminderungsrente entspricht der alten Erwerbsunfähigkeitsrente. Die alte Berufsunfähigkeitsrente, die in Höhe von zwei Dritteln der Erwerbsunfähigkeitsrente ausgezahlt wurde, gibt es nicht mehr. Lediglich Arbeitnehmer, die vor dem 2.Januar 1961 geboren worden sind, genießen einen Vertrauensschutz. Das heißt, sie erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie nicht mehr in ihrem angestammten Beruf arbeiten können. Alle anderen erhalten erst dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie generell nur noch eingeschränkt oder überhaupt keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen können. Die Erwerbsminderungsrenten werden künftig grundsätzlich befristet zuerkannt. Das heißt, alle drei Jahre werden Ansprüche überprüft. Erst nach neun Jahren gilt die Erwerbsminderung unbefristet. Es bleibt bei den bisherigen Anspruchsvoraussetzungen. Das heißt, man muss mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben, davon mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge, um den Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
2. Die halbe Erwerbsminderungsrente ist, wie zuvor die Berufsunfähigkeitsrente, eine ergänzende Leistung. Man geht also davon aus, dass der Empfänger einer halben Erwerbsminderungsrente noch Teilzeit arbeitet. Kann er aber nachweisen, dass er keine entsprechende Arbeit findet, hat er Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente - wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes. Man spricht daher auch von Arbeitsmarktrenten . Diese Aufstockung steht den jetzt über 40jährigen, die noch aufgrund des Vertrauensschutzes eine reduzierte Berufsunfähigkeitsrente beziehen, nicht zu !
Das bedeutet die Renten unterscheiden sich :
1. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
2. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
3. Rente wegen voller Erwerbsminderung
Bei 1 ist die Arbeitsmarktrente möglich
Wenn du eine halbe Erwerbsminderungsrente Nr.1 hast und bist Arbeitslos - und das Arbeitsamt hat keine Stelle für dich, dann gibt es die Arbeitsmarktrente - die volle Erwerbsminderungsrente
Alles klaro ?