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Arbeitslosengeld

  • Starter*in Starter*in Newone
  • Datum Start Datum Start
N

Newone

Gast
Ich hatte einen Jahresvertrag, der ausgelaufen ist. Innerhalb dieses Jahres hatte ich einen Arbeitsunfall und war bis zum Ende arbeitsunfähig. Erhielt nach 6 Wochen Verletztengeld.
Da ich durch eben diese Ererkrankung und eine weiter gehandicapt war, hab ich mich zu spät arbeitssuchend gemeldet. Wußte allerdings auch nicht, wie lange ich krankgechrieben bin oder eine Belastungserprobung läuft. Inzwischen bin ich wieder krank, wurde operiert - hab Arbeitsamt infomiert. Da die Erkrankung jetzt in die Sperrzeit fällt, hab ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?
 
Hallo
Newone​
...


Dein Fall klingt recht kompliziert...Bist du aufgrund deiner Erkrankung gekündigt worden?Wenn ich das Wort
Sperrzeit​
da lese klingeln mir nämlich leicht die Ohren...Ist das die berühmt berüchtigte 3 Monats-Sperre vom Arbeitsamt wegen Abbruch einer Maßnahme?

Falls dies so sein sollte dürftest du recht schlecht darstehen...Du hättest in dem Falle die
Arbeitsagentur​
durchgehend über deine Erkrankung und den Verlauf informieren müssen,zumindest aufeinander folgende
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen​
hättest du der
Arbeitsagentur​
vorlegen müssen,dann hätten sie nichts machen können...Da
sowas​
auch auf dem Postwege geht,wäre dir das zumutbar gewesen,daraus würde dir die
Arbeitsagentur​
sicher einen Strick drehen...

Ich bin mir dessen aber nicht 100%
ig​
sicher und möchte dir an dieser Stelle einmal raten dich umgehend an die Rechtsberatung deines
Bezirkes​
zu wenden.Da du erwerbslos bist bekommst du kostenlose Rechtsberatung.Ratsam bzw. alternativ wäre auch und/oder zudem ein Besuch bei der Solidarischen Hilfe diese findet sich in der Regel in jeder größeren Stadt,die Menschen die da sitzen beraten unabhängig und können dir genau sagen was die
Arbeitsagentur​
darf und was nicht.

In jedem Falle muss die
Arbeitsagentur​
dir jedoch deine Miete und deine laufenden Nebenkosten weiter bezahlen und sie dürfen dich nicht verhungern lassen.Die Zahlung kann besonders bei einer 3
monatigen​
Sperre aufgrund eines
Abbruches​
einer Maßnahme direkt an deinen Vermieter/deine
Versorgungsgesellschaft​
geschehen,ggf
erhälst​
du dazu Lebensmittelgutscheine...

Dies ist aber der schlimmste Fall der passieren kann,von daher nochmal meine Bitte: Schnell zur Rechtsberatung und/oder der Solidarischen Hilfe!


Wünsche dir für die Zukunft alles erdenklich Gute und Gute Besserung! 🙂


Chaky​
 

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