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Gast
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Mein Problem ist dass ich z.Zt. arbeitslos bin und einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt habe, der Abgabetermin sowie die Berechnung ist erst nächste Woche.
Vor meiner Arbeitslosigkeit habe ich aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung gemacht und Übergangsgeld bezogen, dieses Übergangsgeld waren 65% von meinem letzten Gehalt. Jetzt muss mein Arbeitslosengeld berechnet werden und ich stelle mir die Frage ob nun das Übergangsgeld der letzten 12 Monate zur Berechnung herangezogen wird oder ob das letzte Arbeitsentgelt noch mit in die Berechnung fließt. Sollten nämlich nur die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage genommen werden hätte ich weniger als Hartz4 Regelsatz. Ist dies überhaupt möglich? Und wenn ja, dann müsste ich bestimmt noch mit Hartz4 aufstocken oder nicht? Fragen über Fragen ich hoffe jemand kann mir helfen - danke!
Vor meiner Arbeitslosigkeit habe ich aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung gemacht und Übergangsgeld bezogen, dieses Übergangsgeld waren 65% von meinem letzten Gehalt. Jetzt muss mein Arbeitslosengeld berechnet werden und ich stelle mir die Frage ob nun das Übergangsgeld der letzten 12 Monate zur Berechnung herangezogen wird oder ob das letzte Arbeitsentgelt noch mit in die Berechnung fließt. Sollten nämlich nur die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage genommen werden hätte ich weniger als Hartz4 Regelsatz. Ist dies überhaupt möglich? Und wenn ja, dann müsste ich bestimmt noch mit Hartz4 aufstocken oder nicht? Fragen über Fragen ich hoffe jemand kann mir helfen - danke!