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Arbeitslosengeld niedriger als Hartz4 Regelsatz

G

Gast

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Mein Problem ist dass ich z.Zt. arbeitslos bin und einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt habe, der Abgabetermin sowie die Berechnung ist erst nächste Woche.
Vor meiner Arbeitslosigkeit habe ich aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung gemacht und Übergangsgeld bezogen, dieses Übergangsgeld waren 65% von meinem letzten Gehalt. Jetzt muss mein Arbeitslosengeld berechnet werden und ich stelle mir die Frage ob nun das Übergangsgeld der letzten 12 Monate zur Berechnung herangezogen wird oder ob das letzte Arbeitsentgelt noch mit in die Berechnung fließt. Sollten nämlich nur die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage genommen werden hätte ich weniger als Hartz4 Regelsatz. Ist dies überhaupt möglich? Und wenn ja, dann müsste ich bestimmt noch mit Hartz4 aufstocken oder nicht? Fragen über Fragen ich hoffe jemand kann mir helfen - danke!
 
Du hast bestimmt ein Blatt mitbekommen, auf dem die Tel.-nummer deiner Bearbeiterin/ deines Bearbeiters steht, ruf den doch lieber an. Hier im Forum kriegst du sonst nur viele verschiedene, widersprüchliche Antworten. Die Leute vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur wissen doch am besten Bescheid über das Thema.

Alles Gute!
 
Du solltest dann auch Wohngeld beantragen. Dies ist ja im Alg2 schon enthalten, bei Alg1 aber nicht. Zusammen mit dem Wohngeld sollte sich dann ein Betrag oberhalb des Alg2 ergeben.
 
Hallo!

Bei mir wurde mal das Übergangsgeld als Berechnungsgrundlage genommen und ich hatte auch schon Arbeitslosengeld bekommen was unter dem Hartz 4 Satz ist.

Lg
 
Mir geht es eben genauso. Ich beziehe Krankengeld. Aber wenn ich das alles so richtig lese , muss man ja eine Lohnzahlung der letzten
12 monate nachweisen und danach wird das ALG I berechnet.
Übergangsgeld ist ja kein Lohn. Muss jetzt die kommenden Wochen auch zum AA und habe den Arbeitslohn bestätigt bekommen, dafür gibt es extra Fomulare . Der Steuernachweis , gilt auch als Lohnnachweis, so habe ich es mit allen Ämtern gemacht und das wurde anerkannt. Steuernachweis = Lohnnachweis.
 
Mir geht es eben genauso. Ich beziehe Krankengeld. Aber wenn ich das alles so richtig lese , muss man ja eine Lohnzahlung der letzten
12 monate nachweisen und danach wird das ALG I berechnet.
Übergangsgeld ist ja kein Lohn. Muss jetzt die kommenden Wochen auch zum AA und habe den Arbeitslohn bestätigt bekommen, dafür gibt es extra Fomulare . Der Steuernachweis , gilt auch als Lohnnachweis, so habe ich es mit allen Ämtern gemacht und das wurde anerkannt. Steuernachweis = Lohnnachweis.

danke du hast mir sehr geholfen und etwas Hoffnung gegeben.
 

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