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Arbeitslosengeld, Krankengeld, Depressionen

Winterbaby

Neues Mitglied
Hallo,

es geht um folgendes mein Mann hat seit einer Weile schwer mit Depressionen zu kämpfen und ist deshalb in Behandlung. Es fing in seiner Ausbilung 2015/16 an, wo er sich Jahre durchgebissen hat. Er war seitdem einmal ambulant in einer Tagesklinik und danach ging es bergauf. Er hat vom 01.01.19 einen neuen Job als Festlöhner „Mitarbeiter für Lagerstandort XY“ angefangen für 1471,20€ brutto. Auf das Konto gab es dann 1106,40€.
Leider fing das mit der Depression wieder an und er ist seit 26.02.19 krankgeschrieben, da er noch in Probezeit ist/war (6 Monate) haben wir am 03.03 die Kündigung erhalten für den 15.03.19 ohne Angaben von Gründen. Er ist wieder in Behandlung und bis zurzeit 04.04.19 noch krankgeschrieben. Er hatte schon ein Gespräch mit einer ambulanten Tagesklinik wo er dann in 4-8 Wochen rein kann. Zurzeit steht er auf der Warteliste. Die Tagesklinik wird dann 2 Monate dauern. Verlängerung möglich bei Nichtbesserung. Solange wird er auch immer krank geschrieben bleiben.

Achso was mir einfällt die 72 Wochen zählt die für den Zeitraum wo er jetzt ab 26.02 krankgeschrieben ist? Oder zählt die weil es die selbe Diagnose ist noch von damals mit? Das wird jetzt auch noch geprüft bei der Krankenkasse, aber vielleicht weiß das jemand.

Er war nun bei der Krankenkasse und hat sich den Antrag auf Krankengeld geholt, müssen nun auf Ja oder Nein warten denke Ende nächste Woche wissen wir dann ob wir Krankengeld bekommen. Wie geht es nun weiter?
Habe mich versucht bisschen schlau zu lesen, also wenn wir Krankengeld bekommen würden soll man dies ja mit Abzügen der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung) abziehen und das wiederum an unserem Grundbedarf abziehen. Richtig?

Also wenn ich vom letzten Gehalt ausgehe 1106€ bekommt mein Mann 70% davon Krankengeld also ca 774€. Unsere Kaltmiete ist 330€ und Nebekosten sind 125€, Heizung haben wir Gas sind 19€. Dann wären wir bei 474€.

Grundbedarf bin ich mir nicht sicher aus einer Liste im Internet sind es Bedarfsgemeinschaft + 1 Kind unter 6 Jahren zusammen 973€ ca. Ich bin zurzeit Schwanger mit Nr. 2 da weiß ich auch nicht ob ein Mehrbedarf zu kommt. ET ist im Sommer also auch schon bald.

Aber auch wenn ich nur von den Krankengeld - Unterkunft sind es dann ja 300€ übrig.
So wie ich das gelesen habe sollte es nicht weniger als der Grundbedarf sein und somit steht uns dann eine Aufstockung des Krankengeldes zu, richtig? Nur wie ist das nun da er ja seit dem 15.03 gekündigt ist, die Aufstockung wird meines Wissens durch den Arbeitgeber bezahlt, entfällt dann diese Möglichkeit? Wie können wir sonst unseren Lebensunterhalt bestreiten? Andere Leistungen?

Bevor er Alg I beantragen kann sollten ja dann sicher Wohngeld vorher geklärt werden? Was gebe ich dann da an Einkommen an, das Krankengeld? Das Wohngeld hatten wir schon davor bezogen das waren 280€ was aber eingestellt wurde, aber das wird dann nochmal Montag persönlich geklärt ob das als Zuschuss möglich wäre.

Wenn man Alg I beantragt muss man ja „Verfügbar“ sein für den Arbeitsmarkt, wie ist das wenn mein Mann in Behandlung ist mit den Depressionen? Kriegt man dann in der Behandlungszeit trotzdem die Leistung oder muss er erst „austherapiert“ sein? Er kann ja während dessen nicht arbeiten gehen.

Habe ich vielleicht sonst Möglichkeiten? Bin Hausfrau, habe eine 2 Jährige Tochter zuhause die ich betreue. Ich habe vor das Elterngeld das ist dann der Mindestsatz von 300€ zu beantragen für 12 Monate und werden dann ja noch ein zweites Kindergeld bekommen. Aber das ist ja alles erst ab Geburt von Nr.2 möglich.

Vielen Dank für die Antworten schonmal!
 
Zuletzt bearbeitet:

Schlonz

Mitglied
Bevor ich ins Detail gehe, bitte unbedingt beim Jobcenter vorsprechen. Am besten noch diese Woche, somit kann für den Monat März 2019 noch ein Anspruch geprüft werden.

Achso was mir einfällt die 72 Wochen zählt die für den Zeitraum wo er jetzt ab 26.02 krankgeschrieben ist? Oder zählt die weil es die selbe Diagnose ist noch von damals mit? Das wird jetzt auch noch geprüft bei der Krankenkasse, aber vielleicht weiß das jemand.
Dazu kann ich dir keine verlässliche Auskunft geben, nach meinem Rechtsempfinden muss der Arbeitgeber bis zur Kündigung Lohnfortzahlung leisten, so dass die 72 Wochen ab dem 15.03.2019 / 16.03.2019 beginnen.


Also wenn ich vom letzten Gehalt ausgehe 1106€ bekommt mein Mann 70% davon Krankengeld also ca 774€.
Nach meinen Berechnungen, mit den vorhandenden Angaben, sind es 885,00 Euro Krankengeld, Angaben ohne Gewähr.


Habe mich versucht bisschen schlau zu lesen, also wenn wir Krankengeld bekommen würden soll man dies ja mit Abzügen der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung) abziehen und das wiederum an unserem Grundbedarf abziehen. Richtig?

Unsere Kaltmiete ist 330€ und Nebekosten sind 125€, Heizung haben wir Gas sind 19€. Dann wären wir bei 474€.

Grundbedard bin ich mir nicht sicher aus einer Liste im Internet sind es Bedarfsgemeinschaft + 1 Kind unter 6 Jahren zusammen 973€ ca. Ich bin zurzeit Schwanger mit Nr. 2 da weiß ich auch nicht ob ein Mehrbedarf zu kommt. ET ist im Sommer also auch schon bald.
Das ist grundsätzlich schon richtig. Der Grundbedarf beträgt in dem Fall 1009,00 Euro. Einen Mehrbedarf wirst du erhalten, monatlich 64,94 Euro.

Mit den Angaben, komme ich auf einen monatlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld II in Höhe von ca. 518,00 Euro.


So wie ich das gelesen habe sollte es nicht weniger als der Grundbedarf sein und somit steht uns dann eine Aufstockung des Krankengeldes zu, richtig? Nur wie ist das nun da er ja seit dem 15.03 gekündigt ist, die Aufstockung wird meines Wissens durch den Arbeitgeber bezahlt, entfällt dann diese Möglichkeit? Wie können wir sonst unseren Lebensunterhalt bestreiten? Andere Leistungen?
Ich denke nicht das die Zeitarbeitsfirma deinem Mann eine Aufstockung zahlt. Ansprechpartner ist das Jobcenter.
Andere Leistungen? Wohngeld. Da beide Leistungen nicht gleichzeitig bezogen werden können, parallele Anträge stellen!


Bevor er Alg I beantragen kann sollten ja dann sicher Wohngeld vorher geklärt werden? Was gebe ich dann da an Einkommen an, das Krankengeld? Das Wohngeld hatten wir schon davor bezogen das waren 280€ was aber eingestellt wurde, aber das wird dann nochmal Montag persönlich geklärt ob das als Zuschuss möglich wäre.

Wenn man Alg I beantragt muss man ja „Verfügbar“ sein für den Arbeitsmarkt, wie ist das wenn mein Mann in Behandlung ist mit den Depressionen? Kriegt man dann in der Behandlungszeit trotzdem die Leistung oder muss er erst „austherapiert“ sein? Er kann ja während dessen nicht arbeiten gehen.
Arbeitslosengeld I (Alg1) ist zurzeit kein Thema, wie du geschrieben hast, muss er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was für die Dauer der Krankheit nicht möglich ist.

Habt ihr bereits mit der Wohngeldstelle gesprochen?


Abschließend, wenn dein Mann die Behandlung in der Tagesklinik aufnimmt, bezieht er ggf. Übergangsgeld, abhängig vom Kostenträger!

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Alles Gute für deinen Mann, dich und eurer Familie :).


Liebe Grüße

Schlonz
 
G

Gelöscht 67501

Gast
Die Krankentage zählen jedesmal von vorn, auch wenn es die gleiche Krankheit ist. Wichtiger hierbei ist: Innerhalb von 3 Jahren gibt es höchstens 1,5 Jahre lang Krankengeld für dieselbe Krankheit.
Das Krankengeld sollte eigentlich bei rund 850€ liegen, kommt aber auch ein bisschen auf die Krankenkasse an.

Ist zwar schön die Nebenkosten zusammenzurechnen, aber von irgendetwas Leben muss man ja auch (ca. 250€ pro Monat).

Von Aufstockung und Kindern habe ich keine Ahnung. Was man allerdings wo anzugeben hat, dafür gibts Berater der jeweiligen Stelle. Die wissen das definitiv besser.

Beim nächsten Mal würde ich mir darum Gedanken machen, bevor ihr mit der Kinderplanung anfangt. Vor allem sollte auch der Job erstmal gesichert sein.
 

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