Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Arbeitslosengeld I und baldiger Ausbildungsbegin

K

Kitty Cat

Gast
Hallo ihr,

seit dem 01.03.2015 bin ich arbeitslos gemeldet und bekomme ALGI. Am 06.08.2015 fängt meine 2. Ausbildung an. Also war ich beim Gespräch und mir wurde gesagt das ich mich bewerben muss. Was ich schon lächerlich finde für den kleinen Zeitraum. Dann hat sich ergeben das ich am 08.04.2015 in eine Reha gehe und auch erst am 06.05.2015 wieder komme. Vor gut zwei Wochen hab ich das dem Arbeitsamt mitgeteilt und kurz darauf hab ich dann einen Termin zugeschickt bekommen um über die Berufliche Situation zu sprechen. Was auch schon wieder völliger Schwachsinn ist in meinen Augen. Hab dann bei der Servicehotline angerufen und gefragt ob das denn jetzt gerade noch Sinn macht kurz vor der Reha. Das war am Mittwoch. Sie meinte das mein Berater sich dann in den nächsten zwei Tagen melden wird. Hat er bis jetzt nicht gemacht und ich muss dann am Montag zum Termin. Ich weiß jetzt schon das er mir sagt das ich mich nach der Kur weiter bewerben muss und das für 2 1/2 Monate dann noch.

Hab ihr damit auch schon mal Erfahrungen gemacht? Ist das wirklich so das man das für so kurze Zeit muss?

LG
 
G

Gelöscht 47471

Gast
Ich weiß jetzt schon das er mir sagt das ich mich nach der Kur weiter bewerben muss und das für 2 1/2 Monate dann noch.
Du bist arbeitslos gemeldet und nicht im Urlaub.

Also mach Deine Bewerbungen!

Vielleicht findet sich ja ein Job für zwei Monate bei dem Du gut verdienst und interessante Leute kennenlernst durch deren Einfluss Dein Leben eine unverhoffte und positive Entwicklung erfährt.

Sei nicht so muffelig .... hau rein!
 
K

Kitty Cat

Gast
Du bist arbeitslos gemeldet und nicht im Urlaub.

Also mach Deine Bewerbungen!

Vielleicht findet sich ja ein Job für zwei Monate bei dem Du gut verdienst und interessante Leute kennenlernst durch deren Einfluss Dein Leben eine unverhoffte und positive Entwicklung erfährt.

Sei nicht so muffelig .... hau rein!

Da ich dazu verpflichtet bin mache ich das schon.
 
G

Gelöscht 49042

Gast
So ist die gesetzliche Regelung nun mal - solange man als Arbeitssuchend gemeldet ist, muss man sich bewerben, wenn es das Amt verlangt.

Ob es nun Sinn macht, sich für 2 Monate einen Job zu suchen, sein mal so dahin gestellt. (Vor allem weil es kaum Arbeitgeber gibt, die für so einen kurzen Zeitraum einen einstellen.) Die Wahrscheinlichkeit, dass sich für den kurzen Zeitraum was ergibt, ist nicht so groß.
 
K

Kitty Cat

Gast
So ist die gesetzliche Regelung nun mal - solange man als Arbeitssuchend gemeldet ist, muss man sich bewerben, wenn es das Amt verlangt.

Ob es nun Sinn macht, sich für 2 Monate einen Job zu suchen, sein mal so dahin gestellt. (Vor allem weil es kaum Arbeitgeber gibt, die für so einen kurzen Zeitraum einen einstellen.) Die Wahrscheinlichkeit, dass sich für den kurzen Zeitraum was ergibt, ist nicht so groß.


Ja meine Zuversicht ist dann auch sehr gering was das angeht. Aber von mir aus hau ich Bewerbungen raus wenn es sein muss. Sogar jetzt vor der Reha obwohl ich zu den Vorstellungsgesprächen nicht gehen kann weil ich ja nicht vor Ort bin. Aber ich will die Agentur für Arbeit ja nicht erzürnen....:D
 

Rose

Urgestein
Schicke einfach schlechte Bewerbungen ab und Du hast deine ruhe. Genisse die zeit bis zum Ausbildungsbeginn. Für die paar Wochen nen Job suchen ist arg lächerlich.
 
K

Kitty Cat

Gast
Schicke einfach schlechte Bewerbungen ab und Du hast deine ruhe. Genisse die zeit bis zum Ausbildungsbeginn. Für die paar Wochen nen Job suchen ist arg lächerlich.

Sehr ich auch so das es totaler Schwachsinn ist. Es stellt mich eh kein Mensch mehr ein in der Zeit das wäre unnötiger Aufwand für eine Firma. Ich werde die Zeit jetzt auch einfach genießen, habe es auch nötig denn ich gehe ja nicht um sonst in die Reha.;)
 

ABVJoGo

Aktives Mitglied
Das ist ein schönes Beispiel für unseren bürokratischen Blödsinn. Die Arbeitsargentur beschäftigt sich auf diese Weise nur mit sich selbst, ohne dass es sinnvoll für die Arbeitssuchenden ist. Viel sinnvoller wäre es doch, als Überbrückung bis zur anstehenden Stelle ein vorbereitendes Praktikum zu organisieren, irgendeinen Kurs anzubieten oder sonstwas - alles ist sinnvoller, als sich für 2 1/2 Monate auf eine Vollzeitstelle zu bewerben.

Nunja, allerdings beziehen die Suchenden für den Zeitraum auch Bezüge aus der Staatskasse - leben also quasi von den Beiträgen der Menschen im Land. Da sollte man die Suchenden schon irgendwie beschäftigen - aber wie gesagt, ein Sinn sollte schon dahinterstecken.
 
C

chrismas

Gast
D

Nunja, allerdings beziehen die Suchenden für den Zeitraum auch Bezüge aus der Staatskasse - leben also quasi von den Beiträgen der Menschen im Land. Da sollte man die Suchenden schon irgendwie beschäftigen - aber wie gesagt, ein Sinn sollte schon dahinterstecken.
Joa und wenn man hier weiterhin ignoriert, dass hier die rede von Arbeitslosengeld 1 und nicht Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) ist, kann man dann gewissentlich weiterhin ignorieren, dass die TE hier das entsprechende Geld in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

@Kitty Cat

Leider wirst du diesen Termin wahrnehmen müssen, auch wenn es unsinnig erscheint und ich würde an deiner Stelle doch einfach mal in dem Betrieb, wo du deine Ausbildung beginnen wirst, einmal anfragen, wie es mit einem Vorpraktikum ausschaut und das dann ggf. mit dem Sachbearbeiter beschnacken, ob es hier Probleme gibt, was dabei zu beachten ist und ähnliches.
 

ABVJoGo

Aktives Mitglied
Joa und wenn man hier weiterhin ignoriert, dass hier die rede von Arbeitslosengeld 1 und nicht Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) ist, kann man dann gewissentlich weiterhin ignorieren, dass die TE hier das entsprechende Geld in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Dann weißt Du auch sicher, wieviel bereits eingezahlt wurde und dass es sich ausgleicht? :rolleyes: Ausserdem kann man so nicht rechnen. Man kriegt ja nicht das, was man eingezahlt hat. Die Arbeitslosenversicherung geht an die Leute, die während man selbst arbeitet auf Unterstützung vom Staat angewiesen sind. Das ist ne Zahlung an die Gesellschaft und kein persönliches Ding. Wäre es personengebunden und man würde mit 50 arbeitslos bis zur Rente werden, dann müsste man ja dem bereits eingezahlten Beitrag entsprechend richtig lange ALG 1 bekommen. Das wäre dann Deinem Argument entsprechend - wäre auch fair irgendwo. Nuja, so funktioniert das aber nicht. Also das Argument hinkt n bissl ;)

Darum gings mir auch überhaupt nicht, sondern um die "Denke" des Systems in solchen Fällen. Und das hat schon seine Logik - dummerweise ist das eine pauschale Logik und völlig unflexibel ... wie man an diesem Beispiel des TE sehr gut sehen kann.

Ansonsten kann ich auch nur raten, nach Vorschrift vorzugehen - auch wenn's Unsinn ist. Also Termine wahrnehmen und auch nach bestem Wissen und Gewissen die Bewerbungen schreiben. Und nicht - wie vorgeschlagen - absichtlich schlecht formulieren oder Ähnliches. Du solltest Dir nichts zu Schulden kommen lassen durch sone "blöde" Aktion :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
T Weder Kranken-noch Arbeitslosengeld Beruf 18

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben