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Arbeitslosengeld 1 und Maßnahmen, eine Frage dazu.

Sina1985

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe vor Kurzem meinen Job gekündigt und bin danach sofort freigestellt worden. Zum 01.10. werde ich arbeitslos sein und dann muss ich mich ja wohl oder übel beim Amt melden. Arbeitsuchend bin ich zwar schon gemeldet, aber die Dame von der Hotline der Arge meinte, sobald ich dann tatsächlich ohne Beschäftigung bin, müsse ich bei meinem zuständigen Amt vorbeikommen und dort "vorsprechen", da arbeitslos melden nur persönlich ginge.

Ich werde dann ALG 1 bekommen, da ich ja jahrelang ohne Unterbrechung Vollzeitbeschäftigungen nachgegangen bin. Allerdings macht es mir etwas Angst, wenn ich im Internet nachlese, wieviele ALG 1-Bezieher in sinnlose Maßnahmen gesteckt werden.

Mich würde mal interessieren, wenn ich mich nun Montag arbeitslos melde, ab wann müsste ich mit einer solchen Maßnahme rechnen? Gibt es da so feste "Regeln", oder unterliegt das komplett der Willkür des zuständigen Sachbearbeiters?

Ich gehe zumindest nicht davon aus, dass ich lang arbeitslos sein werde, da ich ziemlich gut im Bewerbungen schreiben bin und auch öfter eingeladen werde. Fraglich ist, ob man mir das auf der Arge so abnimmt. Kann mir da jemand Genaueres zu sagen?
 
G

Gelöscht

Gast
Hast du schon etwas in Aussicht und hast du dich schon irgendwo beworben?

Du wirst bei einem ersten Gespräch eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in der du dich verpflichtest, dass du eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen im Monat schreibst. Was eigentlich auch selbstverständlich sein sollte, weil du ja in Lohn und Brot kommen willst.

Es wird geklärt, für welchen Bereich du qualifiziert bist und du bist dann praktisch in einer Jobbörse drin, so dass dir das Arbeitsamt passende "Vermittlungsvorschläge" schicken kann. Auf diese musst du dich bewerben, es sei denn es gibt Gründe warum du das nicht willst. Je nachdem, wie genau du deinen Bereich eingegrenzt hast, so passend können die Stellenanzeigen kommen. Daneben bist du verpflichtet, auch selbst über Internet usw. dich um Stellen zu bemühen. Du musst dann die Bewerbung dem Arbeitsamt nachweisen.

Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn man selbst sehr aktiv ist und da auch gut mitarbeitet, bekommt man auch keinen Ärger.

Was du unter Maßnahmen verstehst, sind wahrscheinlich die Eingliederungsmaßnahmen, die man bei ALg II bekommt. Ich war einige Monate arbeitslos, bekam keine Maßnahme, ich hatte nur einen Bildungsgutschein, bei dem ich mir dann eine Fortbildung, die aber auch ziemlich unsinnig war, dann aussuchen musste bei einem Bildungsträger für 3 Monate. Die 3 Monaten waren inhaltlich wenig sinnvoll, waren aber gut, weil ich dann einen guten Tagesrhythmus hatte und dort auch Bewerbungen schreiben konnte usw. Das Zertifikat danach ist allerdings ziemlich für die Katz'.

Man kann bei AlgI Jobangebote ablehnen, wenn man gute Gründe hat. Das ist aber bei AlgII nicht mehr so einfach.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Bei ALG1 ist noch alles etwas chilliger. Ich denke, so lange sie sehen, dass du dich bewirbst und selbstständig aktiv bist, werden sie dich in Ruhe lassen. Ich denke, Maßnahmen sind hier eher sowas wie Lehrveranstaltungen zum Thema Bewerbungen schreiben, falls jemand das so gar nicht kann.

Falls du Angst hast, dass die Arge die deine Bewerbungen nicht glaubt, kannst du ja die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen schicken und vielleicht auch mal ein paar Bewerbungen mitbringen.

Dass du persönlich zum Amt musst, liegt auch daran, dass sie deinen Ausweis sehen wollen. Sich nur arbeitssuchend melden ist online kein Problem, denn da willst du ja noch keine Leistungen vom Staat. Da wäre es jetzt nicht sooo schlimm, wenn jemand seinen Nachbarn anmeldet. Sobald es aber um staatliche Leistungen geht (Arbeitslosengeld, Rentenpunkte...) will der Staat schon sicherstellen, dass es die arbeitslos gemeldete Person wirklich gibt und auch kein Mißbrauch vorliegt (wie gesagt, Jugendliche melden aus Jux den Nachbarn an).

Ärger bekommen eigentlich nur jene, die bestenfalls gelegentlich eine Bewerbung schreiben. Das Arbeitsamt hat besseres zu tun, als jedem einzelnen hinterherzurennen. Das machen die meist nur bei Leuten, die von selber gar nicht aktiv werden. Und verstärkt dann natürlich bei H4, dass die soziale Hängematte nicht gar zu bequem wird.
 
R

Relegate

Gast
Und die TE wäre gut beraten, wenn sie daran denkt, dass bei einer eigenen Kündigung eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen durch die Arbeitsagentur verhängt werden kann.
 

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