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Arbeitslos

Ich bin mittlerweile über ein Jahr Arbeitslos und werde dieses Jahr 27 Jahre alt.

Ich habe noch keine Ausbildungsstelle gefunden obwohl ich schon mehrere Jahre Bewerbungen abschicke.

Noch beziehe ich ALG 2 aber so kann es nicht weitergehen, denn ich habe außer meiner Fachhochschulreife nichts vorzuweisen.

2017 habe ich das letzte mal gearbeitet. Was kann ich noch machen um Irgendwie eine Ausbildungsstelle zu finden? Ich habe schon alles versucht. Und wie schnell ging es bei euch damals oder vor kurzem. Mein Durchschnitt liegt bei 3,3 und ich habe mein FSJ mit 22 Jahren beendet.

Ist die Lücke im Lebenslauf zu groß? Ich bekomme jetzt am Montag eine Maßnahme vom Arbeitsamt aber meine Erfahrungen zeigen mir, dass ich keine Azubistelle finde.
 

Hallo Christobal199,

schau mal hier: Arbeitslos. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Frage deinen Sachbearbeiter doch mal, ob eine Umschulung oder unterstützende Ausbildung, sofern es das bei euch gibt, möglich wäre.
 
Umschulung wird wohl nicht in Frage kommen, da noch keinen Beruf erlernt. Wichtig wäre auch zu wissen, in welchem Bereich sich der TE beruflich entwickeln möchte.
 
wenn du keine a-stelle findest, mußt du dich umorientieren. versuche es mal im pflege und krankenbereich. physio therapeut, krankenpfleger, rettungsdienst ma usw. mach bloß keine Ausbildung im bürobereich, der ist völlig überlaufen.
 
Umschulung wird wohl nicht in Frage kommen, da noch keinen Beruf erlernt. Wichtig wäre auch zu wissen, in welchem Bereich sich der TE beruflich entwickeln möchte.

Nun ja, was soll ich dazu schreiben? Ich könnte hier nun lang und breit lamentieren, dass sich bei dem Namen Umschulung alle durch das UM in die Irren führen lassen oder ich zitiere einfach mal aus den fachlichen Hinweisen des SGB 3

(4) Eine Förderung wegen fehlenden Berufsabschlusses ist möglich, wenn durch die Teilnahme•ein nach dem BBiG, der Handwerksordnung (HWO) oder nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften geregelter Berufsab-schluss oder•eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erworben wird; zu den Anforderungen der BA an berufsanschlussfähige Teilqualifi-kationen (Konstruktionsprinzipien) siehe Anlage.

(5) Das Erfordernis einer dreijährigen beruflichen Tätigkeit für Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss dient der Ab-grenzung zwischen beruflicher Erstausbildung und beruflicher Wei-terbildung; es besteht für diesen Personenkreis grundsätzlich ein ge-setzlicher Vorrang der beruflichen Erstausbildung. Als berufliche Tä-tigkeit gilt, ungeachtet der Versicherungspflicht, jede mindestens 15Wochenstunden umfassende Tätigkeit, sowie Zeiten einer nicht ab-geschlossenen Berufsausbildung, des Wehr- und Zivildienstes und der Tätigkeit im eigenen, mindestens zwei Personen umfassenden Haushalt.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014613.pdf

etc pp.

Wie schon erwähnt, lässt man sich hier durch das Um in die Irre führen, im Beamtendeutsch handelt es sich bei einer umgangssprachlich benannte Umschulung um eine Weiterbildung, entweder in einen komplett anderen Berufsbereich oder bereits im Bereich, in dem man tätig ist.
 
(5) Das Erfordernis einer dreijährigen beruflichen Tätigkeit für Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss dient der Ab-grenzung zwischen beruflicher Erstausbildung und beruflicher Wei-terbildung; es besteht für diesen Personenkreis grundsätzlich ein ge-setzlicher Vorrang der beruflichen Erstausbildung. Als berufliche Tä-tigkeit gilt, ungeachtet der Versicherungspflicht, jede mindestens 15Wochenstunden umfassende Tätigkeit, sowie Zeiten einer nicht ab-geschlossenen Berufsausbildung, des Wehr- und Zivildienstes und der Tätigkeit im eigenen, mindestens zwei Personen umfassenden Haushalt.

Das Problem liegt genau dort - im gesetzlichen Vorrang der beruflichen Erstausbildung.
Im Klartext bedeutet es nämlich, dass erst eine "normale" Ausbildung gemacht werden muss, da diese Vorrang vor einer Umschulung per Bildungsgutschein hat.
Keine Ausbildung = kein Bildungsgutschein.

Erschwerend kommt natürlich hinzu, dass der Bildungsgutschein an sich eine Kann-Leistung ist, keine Muss-Leistung.


Ich hab den Mist selbst schon durch.

Aber warten wir mal auf Antwort vom TE...
 
Beim TE kann man argumentieren, dass er sich seit dem Schulende erfolglos auf einen Ausbildungsplatz beworben hat und daher bleibt eben nur noch als Alternative die umgangssprachlich genannte Umschulung um in den Genuss einer Erstausbildung zu kommen.
 
Beim TE kann man argumentieren, dass er sich seit dem Schulende erfolglos auf einen Ausbildungsplatz beworben hat und daher bleibt eben nur noch als Alternative die umgangssprachlich genannte Umschulung um in den Genuss einer Erstausbildung zu kommen.

Das wird nicht klappen.


Ich bin bis vor's Sozialgericht gegangen und hab verloren.


Das Jobcenter interessiert es nicht, ob man sich 3 Monate oder 10 Jahre erfolglos beworben hat. Die legen einem dann höchsten nahe sich um solche Jobs zu bewerben, für die man keine Ausbildung braucht.
 

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