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Arbeitslos!!!!

M

Maverrick7

Gast
hallo weiß einer was man eigentlich alles bei arbeitslosigkeit beantragen kann ein bekannter wird zum 31.12.06 arbeitslos verheiratet 1 kind was könnte er alles zu seinen arbeitslosengeld 1 beantragen?
mfg andreas
 
Hallo,

so genau kenne ich mich leider nicht aus, aber ich denke man sollte einfach mal nach folgenden Möglichkeiten fragen:
a) Mietzuschuss (Sozialzentrum)
b) Kindergeld ist klar
c) Vermittlergutschein für private Jobvermittlungsagenturen (dort gibt es Hilfe bei der Jobsuche und ähnlichen Fragen)

Bekannte von mir betreiben solch eine Jobvermittlungsfirma mit zusätzlicher "Umschulungsförderung = Schuluntericht)

Schick mir sonst einfach eine PN wo Dein Bekannter wohnt, vielleicht können meine Bekannten hilfreich tätig werden.
 
Hallo!
Wenn das Alg1 deines Bekannten für 3Personen nicht ausreicht,kann er
für seine Frau und Kind zusätzliche Sozialhilfe beantragen.Sein Alg1 wird
zur Berechnung mit dazu genommen und die Miete mit Heizkosten wird
angemessen auch vom Amt übernommen.Ich rate Deinem Bekannten,
die Anträge so schnell wie möglich zu stellen.Ihr wißt ja,die Mühlen der
Arge mahlen manchmal etwas langsam.
Mit freundlichen Grüßen Tinchen 😉
 
Hallo!
Wenn das Alg1 deines Bekannten für 3Personen nicht ausreicht,kann er
für seine Frau und Kind zusätzliche Sozialhilfe beantragen.Sein Alg1 wird
zur Berechnung mit dazu genommen und die Miete mit Heizkosten wird
angemessen auch vom Amt übernommen.Ich rate Deinem Bekannten,
die Anträge so schnell wie möglich zu stellen.Ihr wißt ja,die Mühlen der
Arge mahlen manchmal etwas langsam.
Mit freundlichen Grüßen Tinchen 😉

Nicht Sozialhilfe, sondern ergänzend ALG 2!
 
Falls die Frau Arbeit hat und Lohnsteuer bezahlt können sie darüber überlegen die Klassen zu wechseln und ihr die III zu geben, das spart schonmal ein bisschen da sie das Geld gleich haben und nicht erst zur Lohnsteuererklärung Ende des Jahres (Wechsel muss sofort beim AA angegeben werden).

Tinchen, das mit Sozialhilfe vis ALG II war gar kein unqualifizierter Einwurf. Sozialhilfe bekommt man heute nur noch ab einen gewissen Grat an Arbeitsunfähigkeit und Behinderung zugesprochen und das liegt an den Fallbearbeiter ob er es einen zugesteht.
Zusätzlich ALG II zu beantragen ist keine schlechte Idee. In der ALG II ist alles was an Bedarf bestehen kann und der Verbrauch genauer eingerechnet. Bei ALG I wird zwar viel abgefragt, aber nur um zu erfassen ob man bedürftig ist. Die ALG II Berechnung erfasst auch Pflichtversicherungen (z.B. Haftpflichten) oder einen höheren Bedarf durch Krankheiten (auch durch Allergien).

Den Vermittlungsgutschein bekommt man übrigens erst nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit. Ich bekam ihn auch erst nach genaueren Nachfragen.

Kanja
 
Dein Bekannter kann die Übernahme von Bewerbungskosten beantragen und zwar bereits jetzt, da ihm Arbeitslosigkeit droht. Ich nehme ja mal an, er hat sich längst arbeitssuchend gemeldet. Für Bewerbungen werden ihm bis zu 260€ jährlich bezahlt. Bei der Agentur für Arbeit kann er nach der Broschüre „was? wie viel? wer?“ fragen, da steht alles drin, was er wissen muss.
 

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