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arbeitslos melden - ein paar fragen

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Gast

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hallo zusammen,

ich bin 27 und habe gerade eine weiterbildung abgeschlossen. diese habe ich mehr oder weniger als "notnagel" genutzt, dass ich überhaupt irgendwas mache, da mir in meinem vorherigen beruf im büro gekündigt wurde wegen teilbetriebsschließungen. nun stehe ich leider ohne job da (hatte anfang oktober meine abschlussprüfungen).

wohnen tue ich im grunde bei meinen eltern, zwar in einer separaten wohnung, jedoch muss ich nur sehr wenig miete zahlen. nun sollte ich mich ja vielleicht arbeitslos melden beim amt, habe dazu aber ein paar fragen.

ich habe nie leistungen vom amt bezogen und meine weiterbildung wurde mir weder teilweise finanziert noch wurde ich diesbezüglich sonst irgendwie finanziell unterstützt. gründe waren angeblich immer, dass ich ja noch zuhause wohne und meine eltern mich demnach unterstützen "müssen", obwohl diese selber kaum geld haben (vater rentner, mutter 450-euro-job).

ich bin mir auch nicht sicher, was es genau heißt, mich "arbeitslos" zu melden. heißt das, ich werde dann in irgendwelche maßnahmen gesteckt, muss 1-euro-jobs annehmen oder sonstiges? ich hatte kürzlich schon mit dem amt telefoniert und meinen fall kurz geschildert, da wurde mir dann gesagt, dass es in der altenpflege haufenweise freie stellen gäbe und ich mich auf diese bewerben solle - andernfalls würde ich sowieso keine leistungen bekommen..

ich habe dann gesagt, dass ich diesen beruf weder gelernt habe, noch machen werde. ich würde eher toiletten putzen, aber pflegeberufe sind für mich ein absolutes No-Go. man gab mir aber das gefühl, dass das ohnehin keinen interessiert und ich MÜSSE mich schlichtweg auf alles bewerben, was mir vorgeschlagen wird. ist das so richtig?
 
huhu also du wirst halt eine eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen die "regel" enthält zb du MUSST 3 bewerbungen monatlich schreiben (wennd u von denen porto geld willst prüfen die desnach und fragen in den betrieben ob du dich wirklich beworben hast wenn du kein porto willst ises denen egal und prüfen des ned)

du wirst sehr wahrscheinlich in eine maßnahme gesteckt wo dir dan dozenten sachen erzählen ..oder ienen ganzen tag einem anwalt zuhören musst

auch bekommst du bewerbungsvorschläge wo du dich zusätzlich bewerben musst.

wenn du die "regeln" nicht einhaltest bekommst du eine sperre erst 50% und wenn du dan immernoch nicht nach ihrer pfeife tanzt dan 100% das heißt kein geld desweitern da du mit deinen eltern zusammenlebst werden deine eltern mit einberechnet alles was du verdienst wird deinen eltern
abgezogen (so ist es bei uns ich arbeite als teilzeitkraft aber ich werde meinen eltern voll angrechnet )

und grundsäzlich gilt die vom arbeitsamt wissen alles besser !

ich kann hir halt nur von meinen erfahrungen berichten 🙂
 
Ich würde mich an das Arbeitsamt wenden - und zwar so bald wie möglich - und dort nachfragen.

Ich selbst habe damit keine so schlechten Erfahrungen gemacht. Die waren dort schon sehr hilfsbereit.

Man sollte vorher wissen, was man will z. B. einen Englisch-Kurs und den auch freundlich aber vehement nachfragen, dann kriegt man das auch.

Generell würde ich mich erstmal über die Möglichkeiten und Modalitäten dort erkundigen und - wenn Du dort bist - ohne negative Vorurteile reingehen und echtes Interesse zeigen, dann tun die das auch.

Ansonsten ist es sowieso klar , dass das Arbeitsamt selbst , seltens richtig gute Stellen vermittelt und man sich selbst drum kümmern muss.

Also würde ich jetzt schon anfangen Bewerbungen zu schreiben. Ob es ein Muss ist oder nicht.

Je eher Du was Neues hast , desto besser.
 
Mit 27 Jahren müssen deine Eltern nicht mehr für dich aufkommen, egal was dir das Amt hierzu auch erzählen mag.

(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören 2.die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,

§ 7 SGB II Leistungsberechtigte

Außerdem kommt es darauf an, wie du dich arbeitslos meldest. Solltest du in den Arbeitslosengeld 1 Bezug arbeitslos gemeldet werden, wirst du eher weniger auf 1 Euro Jobs und ähnliche Maßnahmen verwiesen, denn da stehen die Chancen noch gut, dass du direkt weitervermittelt werden kannst.

Bei Arbeitslosengeld 2 Bezug, also Hartz IV ist es dagegen etwas anderes. Einige Jobcenter sind mittlerweile so toll und sagen, dass du erst einmal ein Bewerbungstrainung und ähnlichen Schnack machen musst, bevor die überhaupt deinen Antrag bearbeiten oder gar annehmen (ist zwar gesetzlich anders formuliert, aber bevor du da irgendeine Entscheidung beim Sozialgericht bekommst ist die Maßnahme schon abgesessen). Auch wirst du da, in der Regel aufgefordert, per Eingliederungsvereinbarung, soundsoviele Bewerbungen in der Woche oder im Monat zu schreiben (vergesse hierbei nicht, dass du auch das Geld dafür erstattet bekommen kannst).

Am besten wäre es allerdings, wenn du immer mit einer Begleitung hin gehst und darum bittest, die Eingliederungsvereinbarung mit nach Hause zu nehmen und dort darüber nachdenken kannst (diese Zeit kannst du dann zum Beispiel dafür nutzen, um dir Tipps bzgl. der Eingliederungsvereinbarung in einschlägigen Foren zu holen).
 
Mit 27 Jahren müssen deine Eltern nicht mehr für dich aufkommen, egal was dir das Amt hierzu auch erzählen mag.

Entschuldige wenn ich so klugscheiße aber die Definition einer Bedarfsgemeinschaft hat nichts mir Unterhaltsrecht zu tun. Sonst könnte man auch argumentieren, dass Unterhaltspflicht für Kinder, die nicht im selben Haushalts leben erlischt.

Unterhaltsrecht ist übrigens ein kompliziertes Rechtsgebiet. Kurz gesagt müssen Eltern auch volljährige Kindern unterhalten bis diese zumindest eine Ausbildung beendet haben. Dabei müssen Eltern aber nicht alles dulden. Wenn jemand nach dem Schulabschluss erstmal Jahrelang faulenzt, ist der unterhaltsanspruch ganz schnell weg. Es gibt dazu diverse Gerichtsurteile.

Aber zum Thema: Wenn Du 27 bist und eine eigene Wohnung hast, wird man dich nicht auf Deine Eltern verweisen könnnen, insbesondere nicht wenn du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast. Wenn du bei Deinen Eltern wohnst (auch Einliegerwohnung etc) kann der Gesetzgeber aber durchaus unterstellen, dass du von Deinen Eltern zumindest teilweise unterhalten wirst. Auch wird immer die Frage kommen "Wovon haben Sie bisher gelebt?" Jobagenturen fragen meist logische Sachen ab und wollen dabei alles wissen, von Kontoauszügen bis Eigentum (Auto etc.). Eine Liste was genau Du vorlegen musst bekommst du beim Jobcenter selber oder inzwischen sogar online.
 
altenpfleger um jeden preis würde ich auch nicht machen. der job ist schlecht bezahlt und mit 50 ist der rücken im a**** und man ist nicht mehr arbeitsfähig.

Dem muss ich widersprechen. Es gibt einen großen Unterschied, ob man als Altenpfleger bezahlt wird, oder als Altenpflegehelfer. Dann gibt es sogar noch den Pflegehelfer, der auch oft in Altenheimen arbeitet, aber auch nicht so gut bezahlt wird. Dem entsprechend hat man auch andere Aufgabengebiete. Das kann ich dir ganz sicher aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich habe mal im Management-Bereich dafür gearbeitet und wusste, welche Gehälter die einzelnen Berufsgruppen bekommen.


Ich habe überhaupt keine schlechten Erfahrungen mit dem Arbeitsamt gemacht. Ich habe mal für zwei oder drei Monate einen neuen Job gesucht und mir hat man freie Hand gelassen. Ich musste mich nicht auf alles bewerben und hatte auch keine Vorschriften, nur dass ich mich eben bewerben muss. Alles, was die mir geschickt haben, waren Vorschläge und keine verpflichtenden Gesuche. Ich wurde auch zu keiner Maßnahme gezwungen und wäre das auch nicht, wenn ich länger arbeitslos gewesen wäre. Ich habe auch klar und sachlich am Anfang gesagt, was ich nicht machen will und was ich machen möchte und das wurde akzeptiert und respektiert. Ich habe eigentlich nur Vorschläge geschickt bekommen, die auch wirklich zu mir und meinem Profil gepasst haben. Ich denke, es macht einen großen Unterschied, ob man eben erst seit ein paar Monaten nach Arbeit sucht, oder schon seit fast einem Jahr.

Ich würde mich sofort arbeitslos melden. Ich kenne mich nicht genau aus, aber hätte sich der TE nicht viel früher melden sollen? Oder ist es so gelaufen, dass du wusstest, du verlierst deine Arbeit, hast dich arbeitssuchend gemeldet und dann, als dein Job zuende ging, diese Fortbildung gemacht, @TE? Arbeitssuchend ist man schon, wenn man dem Arbeitsamt mitteilt, dass die Stelle in ein paar Monaten ausfläuft. Sollte man auch machen, wenn man keine sichere Vertragsverlängerung hat, bei einem befristeten Vertrag und der zuende geht.

Auf jeden Fall musst du da körperlich anwesend sein, wenn du dich arbeitslos meldest. Ein Anruf reicht nicht. Dein alter Arbeitgeber muss auch so einen Wisch ausfüllen, also bestätigen, dass du in einem gewissen Zeitraum bei ihm gearbeitet hast. Und dann musst du deinen Personalausweis noch mitnehmen. Vor Ort bekommst du dann die Unterlagen zum Ausfüllen, die du zu einem bestimmten Termin haben musst. Mehr gibt es dann vorerst auch nicht für dich zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
man gab mir aber das gefühl, dass das ohnehin keinen interessiert und ich MÜSSE mich schlichtweg auf alles bewerben, was mir vorgeschlagen wird. ist das so richtig?

Wenn Du arbeitslos bist ist es sinnvoll Dich beim zuständigen Arbeitsamt als arbeitsuchend zu melden.
Am Besten Du rufst einfach dort an und fragst wie das gehandhabt wird, ob Du vielleicht einen Termin benötigst und was Du zum ersten Kontakt mitbringen sollst.

Beim ersten Kontakt wird vermutlich versucht heraus zu bekommen ob Du in irgendeiner Weise Anspruch auf Leistungen, also ALG I oder ALG II hast. Je nachdem erhältst Du entsprechende Antragsformulare.
Unabhängig davon ob Du leistungsberechtigt bist oder nicht, erhältst Du dann wahrscheinlich einen Termin bei einem Sachbearbeiter der Arbeitsvermittlung, der für Deinen Berufszweig zuständig ist.

Beim ersten Beratungsgespräch wird der Arbeitsvermittler Deine Daten aufnehmen und mit Dir über Deine Vorstellungen und über die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt sprechen.
Wahrscheinlich erhältst Du die Möglichkeit ein Profil in der Jobbörse anzulegen, auf der Du Dich dann mit einem persönlichen Zugang direkt nach aktuellen Stellen umschauen kannst.

Solltest Du in irgendeiner Form leistungsberechtigt sein und sich für Dich nicht so schnell ein Arbeitsplatz finden, dann wird Dein Bedarf ermittelt und Du erhältst Leistungen zur Sicherung Deines Lebensunterhaltes.

Eine Wahl bei der Stellensuche hast Du im Prinzip nur in dem Umfang, in dem Du Dich selbständig um eine Stelle bemühst die Dir zusagt. Ansonsten werden Dir parallel zu Deinen eigenen Bemühungen von Deinem Arbeitsvermittler Stellen vorgeschlagen um die Du Dich ebenfalls bemühen kannst.
 
Entschuldige wenn ich so klugscheiße aber die Definition einer Bedarfsgemeinschaft hat nichts mir Unterhaltsrecht zu tun. Sonst könnte man auch argumentieren, dass Unterhaltspflicht für Kinder, die nicht im selben Haushalts leben erlischt.

Unterhaltsrecht ist übrigens ein kompliziertes Rechtsgebiet. Kurz gesagt müssen Eltern auch volljährige Kindern unterhalten bis diese zumindest eine Ausbildung beendet haben. Dabei müssen Eltern aber nicht alles dulden. Wenn jemand nach dem Schulabschluss erstmal Jahrelang faulenzt, ist der unterhaltsanspruch ganz schnell weg. Es gibt dazu diverse Gerichtsurteile.

Aber zum Thema: Wenn Du 27 bist und eine eigene Wohnung hast, wird man dich nicht auf Deine Eltern verweisen könnnen, insbesondere nicht wenn du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast. Wenn du bei Deinen Eltern wohnst (auch Einliegerwohnung etc) kann der Gesetzgeber aber durchaus unterstellen, dass du von Deinen Eltern zumindest teilweise unterhalten wirst. Auch wird immer die Frage kommen "Wovon haben Sie bisher gelebt?" Jobagenturen fragen meist logische Sachen ab und wollen dabei alles wissen, von Kontoauszügen bis Eigentum (Auto etc.). Eine Liste was genau Du vorlegen musst bekommst du beim Jobcenter selber oder inzwischen sogar online.

Du verkennst eines dabei, auch wenn du es nicht wahr haben möchtest, aber das SGB 2 kennt die Unterhaltsverpflichtung tatsächlich nur, wenn das Kind bei den Eltern lebt und das dem Gesetz nach, auch nur bis zum 25 Lebensjahr und damit hat das Unterhaltsrecht nicht das geringste zu tun, denn das Unterhaltsrecht besagt, dass die Eltern nur solange für ihr Kind aufkommen müssen bis zum Ende der ersten Ausbildung und das auch nur dann, wenn das Volljährige Kind sich auch tatsächlich um eine Ausbildung bemüht.

Daher bitte ich dich, vermische diese beiden Rechtsgebiete nicht miteinander, denn diese gelten unabhängig voneinander für sich selbst.
 
Ja, in der Pflege gibt es viele freie Stellen, aber ob dort ungelernte Kräfte eingestellt werden, ist noch die Frage. Du kannst Dich natürlich auch darauf bewerben, ich denke nicht, daß Du dort genommen werden würdest. Ich kenne einen Pflegehelfer, der seit einiger Zeit händeringend einen Job sucht, weil viele nur "volle" Pflegekräfte einstellen möchten.
 
Hallo Gast 🙂

So schlimm ist es beim Arbeitsamt wirklich nicht, wie du es dir jetzt vorstellst. Ich hatte erst vor 2 Wochen dort einen Termin, weil ich mich auch arbeitssuchend melden musste. Von daher kann ich dir noch ganz genau sagen, wie das dort abläuft.

Ich habe meine Kündigung vom Chef erhalten und bin ab dem 01.12. offiziell arbeitslos. Spätestens am dritten Tag der arbeitslosigkeit musst du dich beim Amt melden, damit du auch dein Geld bekommst. Arbeitssuchend bin ich ja aber quasi schon seit dem Erhalt der Kündigung.

Ich habe also die Hotline vom Arbeitsamt angerufen und denen meine Situation geschildert. Der Herr informierte mich darüber, dass ich eigentlich persönlich bei dem Amt in meiner Umgebung auftreten müsste aber die bescheidenen Öffnungszeiten und der dazwischen liegende Feiertag haben mir das innerhalb der 3 Tage nicht ermöglicht. Also konnten wir das ausnahmsweise auch mal am Telefon besprechen. Ich habe ihm also meinen Lebenslauf vorgetragen (von wann bis wann welche Schule, von wann bis wann Ausbildung und wo, usw.). Per Post kamen dann diverse Unterlagen vom Amt inkl. Antrag zum Arbeitslosengeld und persönliche Einladung.

An dem besagten Termin bin ich also zum Arbeitsamt gefahren inkl. Bewerbunsmappe und habe dort mit einer sehr netten Frau gesprochen. Wir sind hauptsächlich meine Fähigkeiten und Qualifikationen durchgegangen, für welchen Beruf ich mich bewerben möchte und ob es noch eine Alternative gibt und dementsprechend hat sie ein Profil von mir auf der Jobbörse des Arbeitsamtes angelegt. Dort gibt es ziemlich viele Stellenangebote wo dir auch gleich angezeigt wird, wie sehr deine Fähigkeiten mit den Anforderungen vom Betrieb überein stimmen. Von daher kann ich dir die Seite nur empfehlen. Sie hat mir auch nicht gesagt, dass ich mich überall bewerben muss, sondern hat mir lediglich gesagt, dass ich 5 Bewerbungen im Monat verschicken sollte und darüber eine Liste führen soll (wann wo beworben, Vorstellungsgespräch am, Absage am, Ergebnis noch offen, usw.).
Sie hat mir sogar gesagt "bei Firma XY hier bewerben Sie sich lieber nicht, da die eher unseriös sind" 🙂 Also die Frau war sehr nett und entgegenkommend zu mir. Sie hat sich meine Bewerbunsmappe angesehen und mir noch diverse Tipps gegeben. Fragen stellen, war natürlich auch erlaubt. Wenn sie sich bei der Antwort nicht sicher war, ist sie sogar einen Kollegen fragen gegangen. Ich war auch absolut ehrlich zu ihr und habe ihr über den "eigentlichem" Kündigungsgrund berichtet, der so nicht in meiner Kündigung stand. Sie hatte da vollstes Verständnis für und hat mir nichts vorgehalten vonwegen "das ist ja dann unehrlich" oder sonstiges. Im Prinzip sind wir alle nur Menschen und die Leute dort werden wohl gut genug wissen, wie schwierig die Arbeitsuche heutzutage ist.

Also im Prinzip brauchst du dir da nicht den Kopf drüber zerbrechen. Meine damaligen Erfahrungen direkt nach der Schule waren auch durchaus positiv. Vielleicht wird es ungemütlicher, wenn du dir überhaupt keine Mühe bei den Bewerbungen gibst und dich auf dem Arbeitslosengeld ausruhen willst aber da gehe ich jetzt mal nicht von aus. Es läuft im Prinzip alles wie von selbst, die Leute erkären dir alles sodass ich kaum noch Fragen stellen musste. Melde dich nur so schnell wie möglich dort und alles andere geht seinen Weg. Ich wünsche dir weiterhin alles Gute!
 

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