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Arbeitsagentur REHA "arbeitet nicht"

moblo

Neues Mitglied
Hallo, wer hat Erfahrung?
Ein junger Mann wurde (versehentlich?) als erwerbsunfähig eingestuft, erhielt dennoch ALG II. Dies erfuhr er erst, als er über den Weg Praktikum, Arbeit in der WfbM/Lebenshilfe, Antrag auf Einarbeitungszuschuss durch seinen Arbeitgeber... arbeiten wollte. Alles wurde abgelehnt. Nun soll er einen Berufspsychologischen Test in der AA machen - nur der Termin ist auch nach 4 Monaten Wartezeit nicht in Sicht. Deshalb schlägt er sich ohne jede Unterstützung auf dem 1. Arbeitsmarkt herum.
Gibt es für solche Menschen, die arbeiten wollen (!), keine Unterstützung?
Ich hätte nie gedacht, dass Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung (hier: geistig) eigentlich ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben haben, so lange auf dem 1. Arbeitsmarkt alleine gelassen werden.
Das Ganze geht jetzt schon seit Anfang des Jahres (also 9 Monate).
Und: Funktioniert ein Berufspsychologischer Test über haupt bei funktionellen Analphabeten mit geringen Rechenfertigkeiten und eher geringer Intelligenz (IQ so um die 60)?
 
G

Gelöscht

Gast
Bei einem IQ von so um die 60 kann man nicht von versehentlich sprechen, finde ich, denn auch wenn arbeiten auf den ersten Arbeitsmarkt noch möglich sind, so ist es doch so, dass das nur Helfertätigkeiten sind, wenn überhaupt ...

Was den Rest angeht, so wäre es aus meiner Sicht eher kontraproduktiv hier eine berufspsychologische Testung durchzuführen, denn dabei handelt es sich um einen IQ Test an einem PC, da wäre eine neuropsychologische Testung eher angebracht. Außerdem haben solche Menschen zwar Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben, allerdings wird man hierbei in der Regel in den niederschwelligen Arbeitsmarkt (den 3. Arbeitsmarkt) verschoben und hierfür ist eine Erwerbsunfähigkeit notwendig (ein GdB ist hier ungemein Hilfreich).

Die finale Erwerbsunfähigkeit stellt allerdings die Rentenversicherung fest, denn deren Gutachten ist qualifzierter, auch laut Gesetz, als jenes vom amtsärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit.
 

moblo

Neues Mitglied
Hallo Wuff,
erst einmal vielen Dank. So allmählich fange ich an Durchblick zu bekommen.
Er hat einen GdB von 50. Ich bin einfach nur erstaunt, warum so viele Monate ins Land gehen müssen, bis etwas Licht am Horizont erscheint. Warum wurde ich von der AA nicht umgehend an die Eingliederungshilfe der Stadt verwiesen und warum hat er überhaupt ALG II, wenn er als erwerbsunfähig angesehen wird?
Heute hatte ich ein gutes Gespräch mit der Eingliederungshilfe der Stadt. Demnach kann er Persönliches Budget für Arbeit beantragen.
Dann bekommt er 1-2mal pro Woche Hilfe am Arbeitsplatz) und es gibt einen Lohnzuschuss bis 75%. Dann kann er sicher auch längerfristig im Lagerbereich arbeiten.
Die AA habe ich noch einmal angeschrieben, damit sie direkt in Kontakt mit der Eingliederungshilfe treten und mir ggf. genau sagen, was und wie getestet werden soll. Den sog. Berufspsycholog. Test habe ich mir angeschaut. Einige Aufgaben für meinen Klienten deutlich vereinfacht ausgedruckt. Ich glaube nicht, dass er nur eine Aufgabe im Original beantworten kann. Er müsste jede Aufgabe gründlich erklärt bekommen.
 
G

Gelöscht

Gast
Nun ja, du musst berücksichtigen, dort arbeiten Bürokraten, anders kann man es nicht mehr bezeichnen. Die halten sich strikt an die Weisungsvorgaben und das was sie für machbar halten (meist auch auf Druck von oben).

Aber generell, das muss ich nachschieben, hat er Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben, hier ist aber nur die Frage, wer dafür zuständig ist. Da du selbst schreibst, dass er auf den ersten Arbeitsmarkt versucht Fuß zu fassen, sind die Möglichkeiten der Agentur für Arbeit sehr begrenzt. Wenn er hier wirkliche Hilfe erwartet, in welcher Form auch immer, dann muss, so leid es mir tut, erst einmal die Arbeit weg sein und dann hat er Anspruch auf das komplette Paket der Teilhabe am Arbeitsleben.

So aktuell hat er nur Anspruch auf die Hilfen, die aus §49 SGB 9 herauswachsen und nun ja, davon haben die von der Agentur für Arbeit kaum bis gar keine Ahnung. Das geht auch aus den fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit hervor ... Aber lese dich da mal selber durch

https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen#1478808826543

Am Ende wird es darauf hinauslaufen, dass du wohl für deinen Schützling alles Wissenswerte heraussuchen musst und dafür auch noch die entsprechende Grundlage benennen musst.
 

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