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Arbeitgeber zahlt zustehende Lohnforderung nicht!!!

G

Gast

Gast
Hallo,

mein Arbeitgeber hat mir meinen Lohn der letzten 2 Monate noch nicht bezahlt, aber das Arbeitsverhältnis ist seit ein paar Tagen gekündigt!!! Habe eine Zahlungsfrist gesetzt, die diese Woche ausläuft und bis dato kam kein Geld und auch noch keine Papiere. Da ich keine unnötigen Kosten haben will habe ich keinen Anwalt genommen. Wie gehe ich nun am besten gegen meinen AG nun vor, dass ich schnellstens an mein Geld und Papiere komme??? Kann sein das die evtl. Insolvenz anmelden müssen, aber bis jetzt noch nicht!!
 
Hallo,

mein Arbeitgeber hat mir meinen Lohn der letzten 2 Monate noch nicht bezahlt, aber das Arbeitsverhältnis ist seit ein paar Tagen gekündigt!!! Habe eine Zahlungsfrist gesetzt, die diese Woche ausläuft und bis dato kam kein Geld und auch noch keine Papiere. Da ich keine unnötigen Kosten haben will habe ich keinen Anwalt genommen. Wie gehe ich nun am besten gegen meinen AG nun vor, dass ich schnellstens an mein Geld und Papiere komme??? Kann sein das die evtl. Insolvenz anmelden müssen, aber bis jetzt noch nicht!!


Sofort zum Arbeitsamt gehen und den Sachverhalt schildern.

Zum Amtsgericht gehen, Beratungsschein holen und Anwalt aufsuchen.

Hat die Firma einen Betriebsrat?
 
Anwalt und dann Insolvenzgeld beantragen, verbunden mit Antrag auf Zahlung eines Vorschußes auf Insolvenzgeld!

Caro
 
also die Fa. ist noch nicht insolvent. Da die Frist vorbei ist, die ich gesetzt habe und bis dato kein Geld, Zeugnis, usw. bei mir ankam, bin ich nun zum AG gegangen und habe Klage eingereicht! Ein Kollege hatte auch schon einen Gerichtstermin gehabt, wobei aber keiner der Fa. anwesend war!!!
Was passiert dann, wenn die bei mir auch nicht kommen??? Wenn ich als Kläger nicht kommen würde, gäb es ziemlichen Ärger, wie sieht es mit den Beklagten aus, wenn die nicht kommen???? wird denen dann der Gerichtsvollzieher geschickt, oder muss ich dass in Auftrag geben?? Was muss ich dann machen, vor allem was kommen da für Kosten auf mich zu???

Habe nun gehört, dass ein paar Mitarbeiter die auf einen Teil des Geldes verzichten, also sich auf einen Vergleich eingelassen haben, nun Ihr Geld erhalten haben. Also hat die Fa. ja irgend woher Geld!!! Angeblich ja noch nicht vom einzigsten Kunden!!
 
Hallo Gast,
wenn die Beklagte nicht zum Termin erscheint ist das nicht dein Problem, eher gut für dich. Wer nicht da ist, der kann sich auch nicht verteidigen!
Der Richter wird sich dann deine Geschichte anhören und danach entscheiden.
Nach dem Urteil gibts nach Ablauf der Widerspruchsfrist eine rechtskräftige, vollstreckbare Ausführung, welche dir zugesandt wird. Mit dieser musst du dann zum Gerichtsvollzieher eilen und der wird dann vollstrecken ... was immer dann noch da ist ....
lg
Standhafter
 
Wie ich erfahren habe, wurde vor kurzem der Geschäftsführer samt Adresse geändert. In der Klage steht aber noch als Beklagte der Alte natürlich mit der alten Adresse!!! Hat dies irgendwelche Auswirkungen für mich???
 
Hallo,
das ist einfach zu beantworten.
Im Normalfall klagst du nicht gegen den Geschäftsführer sondern gegen die Gesellschaft. Der Geschäftsführer vertritt nur die Gesellschaft nach aussen, also auch vor Gericht. Deshalb ist es egal für dich, wer da kommt.
Umzüge der Gesellschaft sind generell zu melden und werden auch veröffentlicht, wenn die Gesellschaft den Amtsgerichtsbezirk verlässt. Da ja die Klage schon läuft, wird das Gericht das schnell feststellen und wird das entsprechende tun. Wichtig ist nur, das zum Zeitpunkt, wann die Klage erhoben wird, alles korrekt ist:
Anschrift und Vertreter.
Was die Gesellschaft nach innen, also mit der ev. Haftung des bisherigen Geschäftsführers macht, das ist dann eine ganz andere Sache.
lg
Standhafter
 
Wichtig ist nur, das zum Zeitpunkt, wann die Klage erhoben wird, alles korrekt ist:
Anschrift und Vertreter.

genau das (Adresse und Geschäftsführer von der Fa.) hat sich ja geändert!!!
Als Beispiel:

In der Klage stehend:

Fa Musterbeispiel GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Muster,
Musterstr.1
12345 Musterstadt

im HR steht nun nur

Fa Musterbeispiel GmbH
Beispielstadt

also nur Firmenname und Ort, darunter kleingeschrieben halt der alte Ort (Musterstadt, ohne Str. und Inhaber!!!)!!!

Ob vor der Klage oder danach die Änderung stattfand weiss ich nicht, aber max. erst seit ein paar Wochen!!!

Das Gericht scheint nicht gerade auf dem neusten Stand zu sein, komischerweise, da die mich nach der neuen Adresse gefragt haben!!!
 

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