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Arbeitgeber zahlt EPP nicht

M

Marianne

Gast
Hallo

mein Arbeitgeber zahlt die EPP (Energiepreispauschale) nicht mit dem Lohn aus.
Begründung: Da kleines Unternehmen und nur eine jährliche Lohnsteuervoranmeldung (oder wie das heißt) müssen die das nicht machen und wir Arbeitnehmer können uns das selber holen indem wir eine Steuererklärung machen.

Laut meinen recherchen stimmt das sogar, dass das Unternehmen dazu nicht verpflichtet ist.. Kann ich das als Arbeitnehmer irgendwie prüfen ob das so stimmt mit der jährlichen Lohnsteuervoranmeldung? Weil für mich kommt die Sache etwas komisch rüber...Habt ihr weitere Tipps? Muss ich dann nicht jedes Jahr eine Steuererklärung machen?
 
Wenn du als Arbeitnehmer keine Steuern zahlst, musst du dir die Zahlung über die Steuererklärung holen. Da es sich um eine einmalige Zahlung handelt, musst du das auch nur ein Mal tun.
 
Sobald du im Jahr 2023 eine Steuererklärung für das Jahr 2022 abgibst, prüft das Finanzamt automatisch, ob du 2022 eine EEG hättest bekommen sollen.
Falls ja und du hast sie nicht bekommen, werden die 300 Euro mit deiner Steuer verrechnet, d.h. entweder sinkt deine nachzuzahlende Steuer um 300 Euro oder du kriegst sozusagen die 300 Euro vom Finanzamt zusätzlich zu deiner Rückzahlung ausgezahlt.

Du musst nächstes Jahr einmalig eine Steuererklärung machen, falls du die 300 Euro haben möchtest.
 

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