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Arbeitgeber verweigert Aufhebungsvertrag

Amailer

Mitglied
Guten Abend,

meine Situation ist recht einfach. Ich habe eine sehr lange Kündigungsfrist von fast sechs Monaten. Vor einem halben Jahr wurde bei uns intern umstrukturiert. Zuvor gab es für alle Änderungsverträge, die das wollten. Hier wurde das blaue vom Himmel gelogen. Ich habe auch eine neue Position versprochen bekommen, mit der Umstrukturierung war ein Aufstieg verbunden. Bis heute arbeite ich für den alten Lohn. Daher habe ich mehrere Bewerbungen geschrieben und mehrere Zusagen, eine davon ist ein echter Traumjob.

Da viele Leute bereits gegangen sind, dachte ich mir, das wird schon kein Problem sein, einen Aufhebungsvertrag zu verlangen. Weit gefehlt, der Chef macht mir massiv Ärger, trotzdem er mich verarscht hat mit dem Änderungsvertrag vor einem halben Jahr. Ich habe zunächst versucht eine Einigung zu erzielen, in 2 Monaten möchte ich gehen statt in sechs Monaten. Meine Aufgabe kann vertreten werden, das sieht er anders, ihm geht es ums Prinzip.

Nun habe ich natürlich schlechte Chancen vorzeitig da raus zu kommen. Mein neuer Arbeitgeber wartet nun schon 1 Woche auf meine Rückmeldung bezüglich des Termins, wann ich anfangen kann - mein Chef verweigert einfach die Kommunikation mit mir.

Gibt es hier Erfahrungswerte?
 
Das Gute daran ist, der AG hat die gleichen und langen Kündigungsfristen.

Und wenn er Dir das Leben schwer macht und das absichtlich , würde ich das jetzt genau so tun, bis er Dich freiwillig früher gehen lässt.

Ich wäre, an Deiner Stelle, bei jedem Husten krank , und wenn kein Husten ansteht würde ich so lange was erfinden und krank sein, bis er genug hat und Dir kündigt.

Er wird Dich dann wohl auch irgendwann loswerden möchten und das dann möglichst bald. Aber genau dann hat auch er diese elend lange Kündigungsfrist an der Backe und dann würde ich mir jeden Monat, den ich eher gehe vergolden lassen mit einer richtig fetten Abfindung.

Oder aber , wenn Du tatsächlich gleich gehen möchtest , kannst Du MIT Ankündigung krank machen. Das wäre dann ein fristloser Kündigungsgrund für den AG, was ja in dem Fall durchaus erwünscht wäre.
 
Bist du ganz sicher, dass für dich als Arbeitnehmer wirklich so eine lange Kündigungsfrist gilt?

Falls in deinem Arbeitsvertrag von der gesetzlichen Kündigungsfrist die Rede ist, dann ist zwar richtig, dass sich nach xxx Jahren der Betriebszugehörigkeit die Kündigungsfrist verlängert. Dies gilt jedoch nur für den Arbeitgeber! Du als Arbeitnehmer hast eine Kündigungsfrist von 4 Wochen entweder zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vielleicht weiß dein Arbeitgeber das nicht oder er weiß es und freut sich, dass du es nicht weißt und er dich so länger in der Firma halten kann.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen


(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1.zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, 1.wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2.wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
 
Hier wurde das blaue vom Himmel gelogen. Ich habe auch eine neue Position versprochen bekommen, mit der Umstrukturierung war ein Aufstieg verbunden. Bis heute arbeite ich für den alten Lohn. Daher habe ich mehrere Bewerbungen geschrieben und mehrere Zusagen, eine davon ist ein echter Traumjob.
Hm...
die Beförderung ist bestimmt nicht im Vertrag festgehalten, aber es wurde ja nicht eingehalten, wäre hier nichts über einen Anwalt zu machen ?
Falls in deinem Arbeitsvertrag von der gesetzlichen Kündigungsfrist die Rede ist, dann ist zwar richtig, dass sich nach xxx Jahren der Betriebszugehörigkeit die Kündigungsfrist verlängert. Dies gilt jedoch nur für den Arbeitgeber! Du als Arbeitnehmer hast eine Kündigungsfrist von 4 Wochen entweder zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vielleicht weiß dein Arbeitgeber das nicht oder er weiß es und freut sich, dass du es nicht weißt und er dich so länger in der Firma halten kann.
Das kommt wohl darauf an was im Vertrag steht.

Gruß Hajooo
 
Das Gute daran ist, der AG hat die gleichen und langen Kündigungsfristen.

Und wenn er Dir das Leben schwer macht und das absichtlich , würde ich das jetzt genau so tun, bis er Dich freiwillig früher gehen lässt.

Ich wäre, an Deiner Stelle, bei jedem Husten krank , und wenn kein Husten ansteht würde ich so lange was erfinden und krank sein, bis er genug hat und Dir kündigt.

Er wird Dich dann wohl auch irgendwann loswerden möchten und das dann möglichst bald. Aber genau dann hat auch er diese elend lange Kündigungsfrist an der Backe und dann würde ich mir jeden Monat, den ich eher gehe vergolden lassen mit einer richtig fetten Abfindung.

Oder aber , wenn Du tatsächlich gleich gehen möchtest , kannst Du MIT Ankündigung krank machen. Das wäre dann ein fristloser Kündigungsgrund für den AG, was ja in dem Fall durchaus erwünscht wäre.

Ich rate von so einem Verhalten DRINGEND ab. Es mag verlockend sein ein wenig krank zu feiern und darauf hoffen, dass man gekündigt wird. Nur gibt es zwei Probleme.
1. Ist krank feiern ein fristloser Kündigungsgrund (Abfindung usw. kann man sich dann auch meistens in die Haare schmieren) und auch der neue AG wird sehr skeptisch sein wieso der AN dem an Anfang der Aufhebungsvertrag verweigert wurde nun plötzlich doch einen bekommt (denn du weißt ja nicht wann der gewünschte Erfolg eintritt) Im ungünstigsten Fall stehst du dann mit einem krummen Austrittsdatum und ohne neuen Job da.
2. Ist dies auch strafbar, da man hier einen Betrug begeht.

Erkläre deinem neuen AG die lange Kündigungsfrist, wenn er dich wirklich will dann wartet er auch noch. Offensichtlich mangelt es dir ja nicht an Angeboten, dass heißt also dass du irgendetwas machst was dringend gesucht wird. Und es ist heute sooo schwer gute Leute zu finden, dass man im Zweifelsfall halt wartet.

Wenn du wirklich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten im Vertrag stehen hast (und es nicht die gesetzliche Kündigungsfrist ist) dann halt Augen zu und durch. So gesehen wusstest du ja auch auf was du dich einlässt als du unterschrieben hast.
 
Die Kündigungsfristen sind so, weil ich fast 10 Jahre schon dort bin. Ich habe einfach das Problem, dass ich den Arbeitgeber nicht auf ein halbes Jahr vertrösten kann, da die Stelle nicht so unwichtig ist, dass man sie ein halbes Jahr brach liegen lassen könnte - verständlicherweise.
 
Die Kündigungsfristen sind so, weil ich fast 10 Jahre schon dort bin. Ich habe einfach das Problem, dass ich den Arbeitgeber nicht auf ein halbes Jahr vertrösten kann, da die Stelle nicht so unwichtig ist, dass man sie ein halbes Jahr brach liegen lassen könnte - verständlicherweise.

Habt ihr einen Betriebsrat, der Dir helfen könnte? Ich hoffe, ich hab das nicht überlesen. Und wenn ja, warst Du schon da und was kam dabei raus?
 
Die Kündigungsfristen sind so, weil ich fast 10 Jahre schon dort bin. Ich habe einfach das Problem, dass ich den Arbeitgeber nicht auf ein halbes Jahr vertrösten kann, da die Stelle nicht so unwichtig ist, dass man sie ein halbes Jahr brach liegen lassen könnte - verständlicherweise.

Wenn in deinem Arbeitsvertrag von gesetzlicher Kündigungsfrist die Rede ist, dann gilt diese lange Kündigungsfrist für deinen Arbeitgeber, jedoch nicht für dich!

Falls du unsicher bist kontaktieren einen Anwalt für Arbeitsrecht. Der kann mal über deinen Vertrag schauen und dir sagen ob diese lange Kündigungsfrist auch für dich gilt. Ein Beratungsgespräch beim Anwalt ist nicht so arg teuer.
 
Die Kündigungsfristen sind so, weil ich fast 10 Jahre schon dort bin. Ich habe einfach das Problem, dass ich den Arbeitgeber nicht auf ein halbes Jahr vertrösten kann, da die Stelle nicht so unwichtig ist, dass man sie ein halbes Jahr brach liegen lassen könnte - verständlicherweise.
Woraus ergibt sich diese Kündigungsfrist? Aus dem Arbeitsvertrag? Aus dem Tarifvertrag ? Oder woher?
 

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