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Arbeitgeber über Behinderungsgrad informieren ?

Hallo zusammen,

Ich habe einen Bekannten, der ist im Oktober letzten Jahres eine neue Stelle angetreten.

Im Februar 2022 hatte er bereits um einen Behinderungsgrad geklagt, welche nun im Juli 2025 endlich vom Gericht bestätigt wurde. Er ist sich nun unsicher, ob er es seinem neuen Arbeitgeber mitteilen soll, da er Angst hat gekündigt zu werden oder seine Probezeit neu auferlegt wird. Ich habe ihm mitgeteilt, dass er das seinem AG nicht mitteilen muss und wenn er das tut, er einen Anspruch auf 5 weitere Urlaubstage hat sowie besonderen Kündigungsschutz bekommt und keine Angst haben muss.

Hat einer von euch evtl Erfahrungen ?

Danke vorab für eure Rückmeldung.
 
Kommt doch darauf an, wie hoch der GdB überhaupt ist. Bei 10 oder 20 ändert sich gar nichts.

Bei einem GdB von 30 oder 40 kann eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragt werden, wenn die Behinderung die Jobsuche oder -erhaltung erschwert. Ein GdB von 50 oder mehr führt automatisch zur Anerkennung als schwerbehinderte Person mit zusätzlichen Rechten und Schutz und Zusatzurlaub.

Der Arbeitgeber hat nur Vorteile bei der Einstellung eines Schwerbehinderten, wenn es kein Kleinbetrieb ist.

Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist immer gut eine Stelle halten zu können ohne daß jemand von der Behinderung erfährt, denn dann kann sich keiner ereifern daß man die Stelle nur als Alibi-Quoten-Behinderter erhalten hätte. Und gerade in der Probephase sollte man darüber schweigen, denn Arbeitgeber haben dann Angst daß sie den Behinderten nicht so leicht wieder kündigen können, wenn in der Firma Land unter ist, das ist daher eher ein Hindernis für eine Festanstellung nach der Probezeit. Wichtig ist doch, ob die Behinderung bei der Erfüllung der Aufgaben behindert oder nicht. Wenn nicht, braucht man auch nicht damit hausieren gehen, ganz besonders wenn es nur eine niedrige Einstufung ist, die sowieso kaum irgendwo Vorteile bringt.
 
In der Probezeit kann er trotz Schwerbehinderung gleichermassen gekündigt werden. Neu aufgelegt werden darf die Probezeit nicht, sie ist in Deutschland maximal 6 Monate lang.

Wenn die Probezeit vorbei ist, bringt ihm die Schwerbehinderung nur Vorteile (mehr Urlaub, besonderer Kündigungsschutz, etc.).

VG
 
Ich finde, es ist eine Entscheidung mit Für und Wider. Ich habe meinen Arbeitgeber nicht informiert, weil ich keine Sonderbehandlung will - weder in die eine noch in die andere Richtung.
 
Ganz so einfach ist es nicht. Wenn die Behinderung einen bei der Arbeit einschränkt, ist man verpflichtet, das dem Arbeitgeber mitzuteilen.
 
Das ist natürlich richtig, wobei es eindeutige (Sehbehinderung bei Fluglotsen) und weniger eindeutige Fälle gibt. Schränkt Autismus bei der Arbeit ein? Kommt auf die Art der Arbeit, die Organisation und die Kollegen an.
 

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