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Arbeitergeber fordert Unterlagen an

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Leider finde ich über Google keine Antwort auf meine Frage.

Ich bin jetzt seit 2 Jahren komplett im Home Office, sprich ich war auch seit 2 Jahren nicht mehr im Büro.

Im Februar hat mich Corona erwischt und ich war krankgeschrieben. Insgesamt 7 Wochen.
Mittlerweile arbeite ich natürlich wieder.

Gestern Abend hat mich nach Feierabend nochmal meine Teamleitung angerufen und mitgeteilt das ich ich mein Schreiben vom Landratsamt über die Anordnung der Quarantäne schicken soll.

Ich frage mich jetzt warum und ob ich das überhaupt muss.

Eigentlich war es ja immer so, das der AN keine Angaben machen muss welche Krankheit man hatte.
Ich weiß das es bei Corona etwas anders geregelt ist. Also, das man mitteilen muss, vorausgesetzt man war im Büro, wenn man positiv ist oder ob man geimpft ist oder nicht.

Dadurch das ich aber weder im Büro war und auch weiterhin im Home Office bin / bleibe, ich mittlerweile auch wieder arbeite und der AG meine AU hat, verstehe ich nicht weshalb ich irgendwelche Unterlagen einreichen soll.
 
Wenn Du mich fragst, bekommst Du bei google keine Antwort, weil google die Frage nicht versteht.
Ich allerdings auch nicht 🙂
Was ich verstanden habe:
Du bis Arbeitnehmer.
Durch Corona oder nicht durch Corona gabs homeoffice für Dich.
Da der AG die Anordnungsbefugnis bzgl homeoffice hat, kann er Dich nicht nach dem Grund fragen warum er seine Entscheidung trifft. Den Grund muss er selber suchen.
Dann warst Du krank geschrieben. Für mich heisst das "arbeitsunfähig". Gemeldet hast Du's hoffentlich, und Dich auch wieder gesund gemeldet.
Dass Du in der Zeit des Krankenstandes zu hause bleibst liegt daran, dass Du gesund werden wolltest. Du hättest aber auch in Spanien gesund werden können - das geht den AG nichts an.
Wenn er einen Nachweis für die zeit haben will, muss er bei sich die AU suchen. Hat er sie nicht mehr, kann Dein Arzt eine Zweitschrift erstellen, denn das ist keine nachträglich Entscheidung oder nachträgliche AU.

Insgesamt müsstest Du den AG also mal fragen, was er da gemeint hat, also nicht was er geschrieben hat sondern was Du verstehen solltest.
 
Du bis Arbeitnehmer.
Durch Corona oder nicht durch Corona gabs homeoffice für Dich.
Da der AG die Anordnungsbefugnis bzgl homeoffice hat, kann er Dich nicht nach dem Grund fragen warum er seine Entscheidung trifft. Den Grund muss er selber suchen.
Dann warst Du krank geschrieben. Für mich heisst das "arbeitsunfähig". Gemeldet hast Du's hoffentlich, und Dich auch wieder gesund gemeldet.
Dass Du in der Zeit des Krankenstandes zu hause bleibst liegt daran, dass Du gesund werden wolltest. Du hättest aber auch in Spanien gesund werden können - das geht den AG nichts an.
Ja ich bin AN.

Aufgrund Corona sind alle MA die die Voraussetzung für Home Office erfüllen, seit Mai 2020 im Home Office. Ein regelmäßiges erscheinen in der Firma ist nicht notwendig, d.h. ich war seit Mai 2020 nicht mehr in der Firma und bin ich weiterhin im Home Office und werde es auch bleiben.

Ja, ich habe mich, nach Vorschrift, krank gemeldet und auch wieder gesund gemeldet.
Muss ich ja auch da ich geplant werden muss. Denn bei meinen Beruf gibt es keine freie Zeiteinteilung, sondern ich habe einen festen Schichtplan.

Mein AU und Folgenbescheinigungen liegen dem AG vor und sind auch nicht verlorengegangen.
Mein AG möchte nicht wissen ob ich Zuhause war oder eine Weltreise gemacht habe um zu genesen.

Er fordert das Schreiben vom Landratsamt über die Anordnung der Quarantäne von mir.
Das Schreiben habe ich und könnte es einreichen.
Ich verstehe nur nicht warum und ob ich das überhaupt muss bzw. ob der AG das überhaupt anfordern darf bzw. welchen Hintergrund das haben soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
(...) Er fordert das Schreiben vom Landratsamt über die Anordnung der Quarantäne von mir.
Das Schreiben habe ich und könnte es einreichen.
Ich verstehe nur nicht warum und ob ich das überhaupt muss bzw. ob der AG das überhaupt anfordern darf bzw. welchen Hintergrund das haben soll.
Dann wird es darauf hinauslaufen, dass nicht der gesamte Zeitraum des homeoffice geprüft werden soll, denn Du warst wohl kaum über 2 Jahre in Quarantäne?
Wenn also das Homeoffice sich nahtlos zeitlich aneinander reiht - von damals bis heute - dann warst Du ja nicht im office.
Innerhalb des Zeitraums kannst Du unter Quarantäne gestanden haben.
Dies bedeutet aber nur, dass sich Dein homeoffice Status nicht geändert hat: du konntest ja mit und ohne Quarantäne weiter arbeiten.
Zwischendurch gabs Krankzeitenausfall.
Der ist durch die AU belegt.
Ob Du im Krankenstand in Quarantäne warst oder nicht spielt für den AG keine Rolle, da Du krank warst. Krank ist keine Arbeitszeit, sonst wäre er weisungsberechtigt, könnte Dich also wohin schicken oder am PC arbeiten lassen, was bei Krankheiten gerade nicht geht.

Vermutlich müsstest Du mal prüfen, ab wann wie lange das Amt Quarantäne angeordnet hat, welchen Zeitraum du im homeoffice unter Quarantäne zur Verfügung des AG standest,
jedoch welche Krankheitszeit sowohl von QU als auch von AU umfasst wurde.
 
Dann wird es darauf hinauslaufen, dass nicht der gesamte Zeitraum des homeoffice geprüft werden soll, denn Du warst wohl kaum über 2 Jahre in Quarantäne?
Bodenschatz mein Guter....ich habe doch geschrieben das ich 7 Wochen krank war und 2 Jahre Quarantäne hat wohl keiner.

Alles andere was du schreibst ist mir auch klar.

Ich musste nicht (vorsichtshalber) in Quarantäne weil ich Kontakt zu einer positiven Person hatte, sondern ich war die positive Person bzw. die die krank war, sprich mit Symptomen und Krankheitsverlauf.
Ich habe sogar noch gearbeitet obwohl ich schon starke Symptome hatte. Das heißt, ich hätte mich sogar schon vorher krankschreiben lassen können.
 
Bodenschatz mein Guter....ich habe doch geschrieben das ich 7 Wochen krank war und 2 Jahre Quarantäne hat wohl keiner.

Alles andere was du schreibst ist mir auch klar.

Ich musste nicht (vorsichtshalber) in Quarantäne weil ich Kontakt zu einer positiven Person hatte, sondern ich war die positive Person bzw. die die krank war, sprich mit Symptomen und Krankheitsverlauf.
Ich habe sogar noch gearbeitet obwohl ich schon starke Symptome hatte. Das heißt, ich hätte mich sogar schon vorher krankschreiben lassen können.

Wir diskutieren ja nicht gegeneinander sondern stimmen uns gegenseitig zu, da wir anscheinend beide das Verlangen des AG nicht verstehen und uns gegenseitig versuchen zu erklären, was der denn will.

So seh ich das jedenfalls 🙂
...bearbeitet....

Vll. liegt es an der Rechtsgrundlage einer Entschädigung für Ausfälle, entweder vor oder nach Quarantänebeginn mit oder ohne Corona, vgl. AB PUNKT 22 unter:
.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht darum, dass der AG die Lohnfortzahlung vom Amt gerne wieder hätte. Für den entspr. Antrag braucht er von dir das Schreiben.

Bei Arbeitnehmern besteht die Besonderheit, dass der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen hat, § 56 Absatz 5 Satz 1 IfSG. Die ausgezahlten Entschädigungsbeträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet (§ 56 Absatz 5 Satz 3 IfSG).
 
Dein Arbeitgeber muss das anfordern, damit er Gelder vom Staat zurückbekommt.
Guck mal:
Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen, § 56 Absatz 5 Satz 1 IfSG. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet (§ 56 Absatz 5 Satz 3 IfSG).
Um diesen Antrag zu stellen, braucht`s die Bescheinigung, dass dir Isolation wegen Covid angeordnet wurde.
 

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