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AOS (Sonderpädagogischer Förderbedarf) in Brandenburg

Papabear

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
wir sind Eltern eines gutmütigen, eher verträumten und keineswegs zu wilden Sechsjährigen Jungen, mit dem wir vor kurzen nach Brandenburg gezogen sind. Seine Schuleignung wurde ihm in Bezug auf seine mögliche Schule mit Flexklasse im Rhein-Main-Gebiet beschieden.
Wir haben ihn im Sommer letzten Jahres in die erste Klasse einer Regelschule mit 600 Schülern einschulen lassen. Die Schule ist, wie so viele Im Land, ein Altbau und bis zum zulässigen Maximum mit 25 Kindern belegt, so dass es in den viel zu kleinen Klassenräume entsprechend wild zugeht.

Die Klassenleitung wird von einer Sonderpädagogin unterstützt, was im Idealfall 9 Stunden pro Woche für die Klasse bedeutet aber in der Realität durch die mangelnde Personaldecke ganz anders aussieht. Soweit die Situation, die wahrscheinlich vielen bekannt vorkommt.

Nach einem schönen Schulstart und vielen neuen Freunden für unseren Sohn wurden wir kurz vor Weihnachten das erste Mal zu einem Gespräch mit der Sonderpädagogen und der Klassenleitung gebeten, um über das Verhalten unseres Sohnes zu beraten. Zwei Tage vor diesem Termin haben wir zwischen „Tür und Angel“ durch die „leicht überfordert wirkende“ Klassenlehrerin erfahren, dass unser Sohn am Unterricht nicht teilnimmt, sich auffällig verhält und sie nun unseren Sohn „ Rund-um durchchecken lassen“ möchte. Sie hätte sich sein Verhalten lange genug angeschaut und sei der Meinung, dass sich bei ihm nichts mehr entwickelt. Außerdem haben schon alle anderen ersten Klassen eine zusätzliche Fachkraft welche nun über diesen Weg beantragt werden können – so ihre kurze Ansage.

Zu diesem Zeitpunkt hat unser Sohn Krankheits- und Unfallbedingt Von 18 Wochen nur 12 Wochen Schule mitbekommen und daher trotz Nacharbeiten einen Rückstand gehabt.

Des Weiteren gab es kurz vor den Herbstferien ein schweren Unfall im Hort an den eventuell ein anderes Kind beteiligt war, in dessen Folge ein dreiwöchigen Krankenhausaufenthalt inklusive Intensivstation mit inneren Verletzungen an Leber und Niere folgte. Nach den Herbstferien war der Schulbesuch mit offener Angst verbunden, was sich aber nach einiger Zeit gelegt hat, da der Hort hier wirksam eine Versöhnung herbeigeführt hat.

Aufgrund der inoffiziell geäußerten Einschätzung, die uns sehr beschäftigt hat, fand nun der oben genannten ersten Besprechungstermin statt, an dem die Klassenleitung leider nur wenig Zeit mitgebracht hatte.
Es begann mit einem Frage-Antwort Spielchen wo wir zunächst berichten sollten wie es unserem Sohn wohl ginge. Da sie eingeladen hatten, haben wir zunächst gefragt wo das Problem mit unserem Sohn konkret wäre, da wir annahm, sein Verhalten hätte eventuell gewalttätige Züge angenommen, was leider in dieser Schule nicht selten ist. Daraufhin wurde das Gespräch etwas ausweichender und es wurde berichtet, dass er Probleme hätte den Unterricht zu folgen, sich bei hohem Lärmpegel die Ohren zu halten würde und seine Aufgabenblätter nicht vollständig bzw. sehr langsam arbeiten würde. Dann musste sie leider eine Ersatzstunde leisten, so dass wir das Gespräch allein mit der Sonderpädagogen fortführten. Also kein Wort über Sonderpädagogischen Förderbedarf oder Ähnliches …
Da wir durchaus mitbekommen hatten, dass der Wille unseres Sohnes zum Schulgang nach den Herbstferien stark abgenommen hatte und wir dies in Verbindung mit eines Hortunfall sahen, haben wir diesen Sonderpädagogen darüber in Kenntnis gesetzt. Überrascht musste feststellen, dass Weder über den Unfall, noch den Zuzug aus einem anderen Bundesland und auch nicht über unsere Bemühungen die körperliche Übergrifflichkeiten seitens anderer Schüler auf unseren Sohn einzugrenzen, wusste. Besonders die Übergriffigkeiten sollten tunlichst vermieden werden, da unser Sohn bis Weihnachten von den Ärzten einen schonenden Umgang mit seinen inneren Organen verordnet bekommen hat. Die gleiche „Panne“ mussten wir leider auch schon bei der Sportlehrerin beobachten, die auch von alledem nichts wusste.
So war das erste Gespräch sehr stark durch den Unfall und der damit verbundenen Wesensveränderung geprägt, führte aber durchaus zu einem Konsens über konkrete Schritte seitens der Schule und auch durch uns. So wurde unser Sohn von den Kindern in seinem direkten Umfeld weggesetzt, die ihn schon mehrfach in den Bauch geboxt hatten oder auch vermutlich an dem Unfall beteiligt waren. Unsere Seite haben wir begonnen mit psychologischer Hilfe den Unfall aufzuarbeiten und uns auf Rat der Sonderpädagogen nach einer alternativen Schule umgesehen.
Des weiteren schilderte die Sonderpädagogen ihre kurzen Beobachtungen über unseren Sohn, den sie als zurückhaltenden, kreativen aber leider auch leicht abzulenken Jungen kennengelernt hatte, der besonders bei einem hohen Lärmpegel Konzentrationsproblem hat.
Diese Schilderungen beunruhigten uns sehr - allerdings überraschen sie auch nicht sonderlich da wir unseren Sohn durchaus in der Schilderung wiederfanden. Was den Kenntnisstand in Mathematik und Deutsch betraf, konnten wir allerdings die von der Klassenleitung genannten „katastrophale Situation“ nicht bestätigen, da er er durchaus in der Lage war, seine Hausaufgaben, zwar langsam aber immerhin richtig, zu machen.

Nach den Weihnachtsferien konnten wir feststellen, dass unser Sohn von seinen Peinigern weggesetzt wurde, was uns positiv stimmte. Leider mussten wir auch von unserem Sohn erfahren, dass dieser über „Beobachtungen“ durch Dritte berichtete, die uns etwas nachdenklich stimmen. Auf Nachfrage bei der Klassenlehrerin blockte diese und sagte, dass diese Beobachtungen normal sein und grundsätzlich nicht mit den Eltern kommuniziert werden. Des weiteren würden weitere Gespräche nur noch zusammen mit der Schulleitung möglich sein da Ihr diese (das erste und einzige) Gespräch zu stressig sein.
Da uns dieses Verhalten äußerst zweifelhaft vorkommt und keineswegs sich mit der Absprache durch die Sonderpädagogen deckt, sind wir nun etwas irritiert und vermuten das hier schon vollendete Tatsachen geschaffen werden. Auch hatten wir uns inzwischen in die Rechtslage in Brandenburg etwas eingelesen und auch die Handreichung zur Einleitung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs gefunden. Dadurch sind wir nun alarmiert, da wir die dort genannten notwendigen Schritte seitens der Schule deutlich wiedererkennen. Allerdings fehlte das Informationsgespräch der Eltern über die Einleitung dieses Verfahrens, was in Brandenburg offenbar rein informativen Charakter hat und kein Mitspracherecht der Eltern vorsieht. Auch hatten wir In Erfahrung gebracht, dass eine Eingliederungshilfe oder eine zusätzliche sonderpädagogische Fachkraft nur über eine Diagnose des Förderbedarfs „Lernen“ möglich ist. Die Folgen einer solchen Einstufung können dann eine inklusive Beschulung sein oder eine Sonderschule allerdings mit äußerst eingeschränkten Aussichten auf einen vernünftigen Abschluss. Die Umsetzung dieses Förderbedarf erfolgt im Regelfall durch differenzierten Unterricht der in der Praxis ein eingeschränkten Umfang beinhaltet welcher natürlich mittelfristig ein Aufschluss zum Regelunterricht unmöglich macht. Uns ist durchaus bewusst, das diese nüchterne Darstellung konträr zu den Darstellung der entsprechenden Informationsseiten des Schulministeriums steht aber letztendlich genau dem, in diversen Foren dargestellten, reellen Weg vieler Kinder entspricht welche letztendlich auf einer Sonderschule endet.

Nun sehen wir unser Sohn keineswegs als lernbehindert an, und sind vor allem von der kurzfristigen Einschätzung seitens der Schule, deren Kommunikationsbereitschaft und der inoffiziell geäußerten Zielsetzung, der Beantragung einer zusätzlichen Fachkraft, erschüttert.
Ich möchte hier noch mal betonen, dass dies vor dem ersten Halbjahreszeugnis beim einem Kind welches kurz davor umgezogen und ein schweren Unfall hatte, vorgenommen wird und nicht wie in anderen Bundesländern üblich nach dem dritten Schuljahr.
Des weiteren sind wir keineswegs davon überzeugt dass eine zusätzliche Fachkraft in dem Umfeld dieser Schule das Problem lösen könnte, da es schlicht und ergreifend an Platz in der Klasse und einem Differenzierungsraum mangelt. Im Gegenteil sehen wir hier die reichlich belegte Taktik der Schule eher darin, das Jahr für Jahr die erneute Überprüfung des Förderbedarf ohne unser Zutun immer wieder erneuert wird und er letztendlich keinen vernünftigen Abschluss machen kann.

Da wir in den nächsten Tagen wahrscheinlich des Rätsels Lösung erfahren werden, würde uns interessieren, ob jemand ähnliches in Brandenburg erlebt hat?

Ist es wahr das wenn dieses Verfahren, einmal angestoßen, wirklich ohne unsere Zustimmung nicht mehr aufzuhalten ist, womit uns auch der Weg in andere Schulen schwerer gemacht wird?

Im besonderen interessiert uns, ob dies eine „normale Vorgehensweise“ im ersten Halbjahr nach der Einschulung ist und ob hier nicht formal einiges schief gelaufen ist.


Wir sind für jede Hilfe dankbar da die Rechtslage nach unserem Kenntnisstand den Eltern kaum Mitsprache zugesteht was in anderen Bundesländern deutlich besser ist.
 

Marisol

Aktives Mitglied
Ich kann leider nichts zu Brandenburg sagen, würde aber zum Schulwechsel raten. Empfehlenswert wäre eine christliche Privatschule. Gibt es so etwas bei euch im Umfeld?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Es könnte auch ein Sonderpädagogischer Förderbedarf für Soziale und Emotionale Entwicklung festgestellt werden. So heisst das in Sachsen, und etwas vergleichbares gibt es in Brandenburg auch. Die Testungen werden im Grunde von den entsprechenden Förderschulen gemacht. Es ist durchaus auch möglich, daß der geprüfte Förderbedarf verneint wird und die Schulbehörde das auch per Bescheid feststellt.

Es gibt Unterschiede in den Landesgesetzen, wer das Förderverfahren beantragen kann. Ich denke aber nicht, dass die Eltern die Durchführung verhindern können. Was diese tun können: keine Schweigepflichtsentbindungen für Ärzte, Therapeuten usw. erteilen. So können bestimmte Dinge nicht geprüft werden in Verbindung mit einer strikten Ablehnung des Förderverfahrens verzichten die Schulen dann oft auf so etwas. Es ist ihnen zu stressig, datenschutzkonform und "unter Beschuss" das zu machen.

Möglich wäre es, einen Schulbegleiter für eurer Kind zu beantragen. Das macht man beim Jugendamt. Es ist eine Eingliederungshilfeleistung, die nichts mit dem Schulrecht zu tun hat. Das ist ein Einzelfallhelfer, der individuell unterstützt.
 

Paddelchen

Aktives Mitglied
Hallo, vielen Dank für die sehr ausführliche Information. Eine christliche Privatschule könnt ihr unabhängig von eingeleiteten Verfahren, Beurteilungen etc. in Anspruch nehmen. Die kosten ein bisschen Schulgeld. Auch würde ich mich noch informieren über rechtmäßige Einsprüche usw.
 

Papabear

Neues Mitglied
besten Dank für die bisherigen Antworten
Marisol - eine christliche Schule bereits angefragt aber dies ist nicht so einfach möglich da diese sehr begehrt sind.
Dalmatiner - die Entbindung der Schweigepflicht haben wir auch am Anfang zu lasch gehandhabt und entbinden nun niemand mehr davon, da dies in der Tat immer wieder zu interessanten Einschätzungen von Kindergärtnernern und Betreuer geführt hat. Zum großen Teil waren diese widersprüchlich und haben immer eins gemeinsam gehabt, dass sie von nicht besonders fachlich versierten Personen ohne Beleuchtung der Konsequenzen geäußert wurden und sich alle als falsch erwiesen haben.
Leider ist der Schulbegleiter auch eine Diagnostik mit dem Ergebnis einer Schwerbehinderung geknüpft was leider immer die gleiche Konsequenz hat das das Kind entweder gar keinen Abschluss oder einen äußerst beschränkten erreichen kann - ich wiederhole nochmals, dass unser Sohn es seit einem halben Jahr in der Schule ist und das wohl unmöglich ernst sein kann....

Paddelchen - eine Privatschule haben wir bereits im Visier und ich hoffe das derlei Missbrauch von Fördermitteln zulasten der Kinder hier nicht stattfinden da man im Regelfall sehr daran interessiert es die Eltern zufriedenzustellen. Das perfide am Brandenburger "Recht" ist, dass dieses Verfahren einmal eingeleitet und ohne Wissen der Eltern auch bei einem Schulwechsel durchgezogen werden muss und dann dazu führen kann das die Privatschule den" diagnostizierten" bzw. "gewünschten" Förderbedarf nicht erfüllen kann und das Kind dann doch auf der Sonderschule landet trotz Inklusion.. natürlich alles zum Wohl des Kindes
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Leider ist der Schulbegleiter auch eine Diagnostik mit dem Ergebnis einer Schwerbehinderung geknüpft was leider immer die gleiche Konsequenz hat das das Kind entweder gar keinen Abschluss oder einen äußerst beschränkten erreichen kann
Lass dich von einem Anwalt für Schulrecht beraten. Die wenigsten Bürger verstehen worum es geht, und selbst der Anwalt hat Defizite im Sozialrecht.

Schwerbehinderung, Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung und Sonderpädagogischer Förderbedarf stehen nebeneinander und sind verschiedene Dinge. Das erste ist in Teil 3 SGB 9 geregelt, das Zweite in Par. 35a SGB VIII (Jugendamt) oder in Par. 112 SGB 9 (Sozialamt) und das Dritte im entsprechenden Schulgesetz. Zwischen diesen Dingen gibt es bewusst keine Verbindung. Jede Stelle kann und muss in eigener Zuständigkeit entscheiden.

Es komnt aber vor, daß Jugendämter oder Sozialämter die Gewährung eines Schulbegleiters vom Vorliegen eines "ähnlichen" Sonderpädagogischen Förderbedarfs abhängig machen. Das ist rechtswidrig und kann mit guten Chancen bekämpft werden.

Um einen Schulbegeliter zu bekommen, muss man also weder schwerbehindert sein noch einen Sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Aber natürlich können diese 2 oder 3 Dinge gleichzeitig vorliegen.

Bevor du dich weiter aufregst, musst du überlegen, ob dein Kind intellektuell dem Unterricht folgen kann. Förschwerpunkt Lernen hiesse ja, er ist nicht klug genug für den Stoff der Grundschule.

Es wäre möglich, selbst bei einem Psychologen einen Intelligenztest mit IQ Wert zu veranlassen. Dann weiss man wer das testet und kann sich besser Gedanlen zum Thema machen.

Zu guter Letzt kann man dem Bescheid zum Sonderpäd. Förderbedarf auch widersprechen und auch dagegen klagen.
 

Papabear

Neues Mitglied
besten Dank für deine ausführliche Antwort Dalmatiner die unsere Befürchtungen allerdings nur zum Teil entkräften, denn in der Tat leiten wir die möglichen Schritte der Schule durch solche Aussagen wie "mal komplett durchchecken" und " das wird nichts mehr" ohne ein offizielles Statement in einer Mail, oder ähnlichen ab. Genauso ist die Gesetzeslage aufgebaut, die eben den Eltern in dieser Phase keinerlei Recht auf Information und Mitsprache einräumt.
Und genau da liegt das Problem, dass wir im Prinzip Rätselraten und uns auf die Institutionen verlassen müssen - wobei die Betonung auf müssen steht.
Ich bete jede Nacht dafür, dass ich mich irre und das alles nur ein Missverständnis ist, aber grundsätzlich haben wir schon jetzt das Problem, dass aufgrund des Verhaltenes der Schule ein starker Vertrauensmangel besteht der ganz offensichtlich auch nicht ausgeräumt werden will.
Die Idee mit dem Intelligenztest durch einen unabhängigen Psychologen haben wir natürlich auch schon in die Wege geleitet, wobei dieser per Gesetz (Aussage Anwalt ) in Brandenburg nicht anerkannt werden muss.
Abschließend ist natürlich ein Einspruchsverfahren in einem Rechtsstaat immer möglich, was natürlich die schlechteste Variante darstellt da sie Geld, Zeit und sehr viel Nerven kostet, was natürlich ein überbürokratischer Staat im Übermaß hat aber Normalbürger kaum...
Tut mir leid wenn ich mich wieder etwas aufgeregt anhöre aber mein Vertrauen ist im Moment erschüttert.
 

brandonf.

Aktives Mitglied
Da hilft nur eines anwaltliche Beratung. Die Eltern sind diejenigen, welche Sorge für ihr Kind tragen.
Unser Sohn sollte nach dem ersten Sprechtag in der ersten Klasse von der Schule genommen werden, da er nicht deutlich spreche und langsam ist. Wir haben ihn selbst gefördert und darauf hingewiesen, dass er sich in Ruhe eingewöhnen soll. 1 1/2 Jahre später ist er einer der Klassenbesten.

Die ganze Sonderpädagogik ist auch nach meinen Erfahrungen im Sozialamt als Abteilungsleiter in der Eingliederungshilfe eine große Industrie. Wenn ein Kind einmal drinsteckt, kommt es da nur noch sehr schwer raus.
Mein Rat: Ggf. Schulwechsel, Rechtsberatung und den armen Jungen erst mal zur Ruhe kommen lassen. Ggf. je nach dem wie die Betreuungslage ist, ein Jahr Pause machen und bei den Schlägen gegen deine Niere einfach Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht stellen.

Viele Lehrer wissen es nicht und wollen es auch nicht wissen:
Die Schule ist kein rechtsfreier Raum. Ich habe als Elternteil den Anspruch, dass ich mein Kind unversehrt aus der Schule abholen kann, wenn ich es im Rahmen der Schulpflicht jeden Tag in die Obhut des Staates gebe.

Nebenbei hat ein Lehrer auch nicht die Qualifikation zu erkennen, ob ein Kind einmal „durchgecheckt“ werden sollte.
Besonders toll ist, wenn gesagt wird, dass ein Kind ein „besonders Kind ist“.

Oft sind es seltsamerweise die Kinder, welche nicht wie Affen auf Tischen rumwerfen und übertrieben ausgedrückt mit Mist um sich werfen, welche den Lehrern und Sonderpädagogen negativ auffallen.

Früher gab es manche Berufsgruppen gar nicht und Kinder durften Kinder sein. Heutzutage muss alles, was anders erscheint behandelt werden…
Die Problematik deines Sohnes macht mich immens wütend, fassungslos und traurig.
Ich wünsche euch viel Kraft.
 

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