Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Anzeige wegen angeblicher Freiheitsberaubung

mikenull

Urgestein
In beiden § steht alles, was der TE dazu wissen muß. Zum einen das die polizeiliche Vorladung eine Bitte ist und zum anderen wie eine Ladung - der man folgen muß - vom Gericht oder vom Staatsanwalt auszusehen hat. Mehr ist da nicht. Und alles weitere kann ihm nur der Anwalt sagen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Rhenus

Urgestein
Lieber Mike,

Muhammad Ali sagte mal:

"Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe."

Daran muss ich jetzt denken, du auch? :)


LG
Rhenus
 
G

Gast

Gast
OK, Danke schonmal für die vielen und schnellen Antworten.
Würde der Anwalt denn von irgendeiner Versicherung bezahlt oder müsste man diesen selbst zahlen ?

Wie sieht das aus kann ich da irgend eine Anzeige wegen dieser "Lüge" machen ?
Also wegen Falschaussage o.ä. ?
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Gast,

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, die Strafrecht beinhaltet, ja.

Ansonsten, denke ich mal, wirst du selbst bezahlen müssen.
Für eine Erstauskunft, bezahlt man nicht mehr als 190,- €
Je nach dem, weniger.
Musst du mit dem Anwalt klären.

Auch ist nachher zu prüfen, ob man die Kosten zurückverlangt, wenn es sich um eine falsche Anschuldigung handelt.

LG
Rhenus
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
S Anzeige wegen Mobbing? Gewalt 8
L Lärmbelästigung mit Gewaltandrohung bei Anzeige Gewalt 13
S scheis Leben , gewaltätiger angeblicher erzeuger Gewalt 12

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben