mikenull
Urgestein
In beiden § steht alles, was der TE dazu wissen muß. Zum einen das die polizeiliche Vorladung eine Bitte ist und zum anderen wie eine Ladung - der man folgen muß - vom Gericht oder vom Staatsanwalt auszusehen hat. Mehr ist da nicht. Und alles weitere kann ihm nur der Anwalt sagen.
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