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Anzeige wegen angeblicher Freiheitsberaubung

In beiden § steht alles, was der TE dazu wissen muß. Zum einen das die polizeiliche Vorladung eine Bitte ist und zum anderen wie eine Ladung - der man folgen muß - vom Gericht oder vom Staatsanwalt auszusehen hat. Mehr ist da nicht. Und alles weitere kann ihm nur der Anwalt sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Mike,

Muhammad Ali sagte mal:

"Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe."

Daran muss ich jetzt denken, du auch? 🙂


LG
Rhenus
 
OK, Danke schonmal für die vielen und schnellen Antworten.
Würde der Anwalt denn von irgendeiner Versicherung bezahlt oder müsste man diesen selbst zahlen ?

Wie sieht das aus kann ich da irgend eine Anzeige wegen dieser "Lüge" machen ?
Also wegen Falschaussage o.ä. ?
 
Hallo Gast,

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, die Strafrecht beinhaltet, ja.

Ansonsten, denke ich mal, wirst du selbst bezahlen müssen.
Für eine Erstauskunft, bezahlt man nicht mehr als 190,- €
Je nach dem, weniger.
Musst du mit dem Anwalt klären.

Auch ist nachher zu prüfen, ob man die Kosten zurückverlangt, wenn es sich um eine falsche Anschuldigung handelt.

LG
Rhenus
 

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