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anzeige von nachbar wegen zu schnell fahren?

  • Starter*in Starter*in ka89
  • Datum Start Datum Start
Woher weisst du, daß die Person vom TE auch so eine Person ist ?
Und auf meine Frage, wie schnell der TE war, kam bisher keine Antwort.
Gleich noch eine Frage an den TE:
Wie ist dein Fahrstil an sich ?
Das finde ich abwertend und aggresiv !

Klischees und Vorurteile?

Ich habe mal was Vergleichbares (in Schwaben) erlebt. Da war auch so ein Opi, der meinte, meine Nichten hätten Müll in den Recyclingcontainer geworfen, nur weil sie dran vorbeigelaufen sind. Hat dann sogar Zeug rausgekramt, bei meiner Schwägerin von unten geklingelt und mit Anzeige beim Ordnungsamt gedroht. Ich habe ihr dann gesagt, wenn er nochmal stänkert, lässt du dir die Adresse geben und wir gehen mal hin und stauchen ihn mal etwas zusammen, dass er unter die Fußmatte passt. Der Schaumschläger kam nie wieder.
Diese Einstellung fürt für mich wenig zu einer friedlichen Lösung des Problems.

Ich frage mich, ob es dir überhaupt darum geht ?
Mir macht es den Eindruck, das das bei dir auch so sein könnte.
Warum ist jemand ein Hobbypolzist, wenn er sich um das wohl von Kindern und anderen menschen sorgt ?
Und wie ist es bei den Hessen ?

Das ist der richtige Ansatz🙂

Na das ist doch wunderschön 🙂
Ich denke das ist überall so.
Nicht nur im Schwabenland.
Hast du schonmal in einer größeren Stadt gelebt?
Da verliert sich das. Ist aber auch völlig anonym.
Das kenne ich auch, genau in diesen Situationen schaue ich dan, was ich dafür tun kann, damit es mir mit der Situation besser geht.

Grüße Hajooo[/QUOTE]

Wenn es Dir Spaß macht, meine Aussagen zu zerpflücken, geht das in Ordnung, ich habe meine Ansicht kund getan und etwas aus meinem reichen Erfahrungsschatz veröffentlicht. Der Thread ist eben nicht dazu da, daß ich meine Ansicht ändere oder mich rechtfertigen muß, sondern daß jeder unterschiedliche Ansichten darlegen darf.
Dann können wir alle oder zumindest einige vielleicht was lernen.
Ich finde es gut, unterschiedliche Sichtweisen zu lesen und lasse mich auch kritisieren. Meine Aussagen erheben ja keinen Anspruch auf absolute Gültigkeit.
 
... und wenn sich der threadersteller ansatzweise an die Regeln gehalten hätte, müste er sich hier nicht künstlich über das Echo beschweren...
Er hat es doch provoziert!

Und... Schrittgeschwindigkeit 30 km/h??? Ich möcht mal jemanden so schnell schreiten sehen🙄

Lt. Rechssprechung ist Schrittgeschwindigkeit "deutlich unter 20 km/h", nachzulesen bei Wikipedia, wo Gerichtentscheidungen erwähnt werden, die von 4-10 km/h ausgehen!
 
Na ja, aber es ist nun wirklich nicht gut, wenn der Straßenverkehr von selbsternannten Polizisten "kontrolliert" wird. Vernünftiger und richtiger wäre es, mal die Stadtverwaltung daraufhinzuweisen, das dort schnell gefahren wird und offizielle Kontrollen angeregt werden. Denn wie die Erfahrung zeigt, ändert sich das Verhalten nur über den Geldbeutel oder Fahrverbote. Was ich übrigens für richtig halte!
 
Denn wie die Erfahrung zeigt, ändert sich das Verhalten nur über den Geldbeutel oder Fahrverbote.
Wenn das der Fall wäre, könnten sich die Kommunen den Blitzerdienst sparen 😉

Zu Schrittgeschwindigkeit:
So richtig klar ist diese in der STVO nicht definiert.
Laut Wikipedia:
Schritttempo ? Wikipedia
Der Begriff Schrittgeschwindigkeit ist in der Rechtsprechung nicht genau definiert. Sie liegt nach Urteilen verschiedener deutscher Obergerichte zwischen 4 und 10 km/h. Der deutsche Bundesgerichtshof spricht davon, dass sie „deutlich unter 20 km/h“ liegen muss. Der österreichische Oberste Gerichtshof setzt in einem Spruch die Schrittgeschwindigkeit mit 5 km/h an.[1] In der Literatur[2] wird eine Geschwindigkeit von 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit befürwortet, da eine niedrigere Geschwindigkeit einerseits nicht zuverlässig von den gängigen Geschwindigkeitsmessern angezeigt werden kann und andererseits die Fahrstabilität, gerade von Fahrradfahrern, ab einer Geschwindigkeit unter 10 km/h deutlich vermindert ist, was eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt. Auf jeden Fall ist die Geschwindigkeit so zu wählen, dass man vorausgehende Fußgänger nicht bedrängt oder zum Ausweichen nötigt.
Schrittgeschwindigkeit gilt u. a. in verkehrsberuhigten Bereichen. Außerdem ist die Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben bei der Vorbeifahrt an haltenden Bussen, die an der Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet haben.

Gruß Hajooo
 
Zitat:

Zitat:
Zitat von mikenull
Denn wie die Erfahrung zeigt, ändert sich das Verhalten nur über den Geldbeutel oder Fahrverbote.

Wenn das der Fall wäre, könnten sich die Kommunen den Blitzerdienst sparen 😉
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Nein, Du hast es nicht verstanden.
Es muß kontrolliert werden und die Strafen sollten dafür härter werden. Kontrolle ist nicht überflüssig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist natürlich S**** in einer Spielstraße zu schnell zu fahren und wenn jemand dadurch meine kleine Schwester gefährden würde dann würde sich dieser jemand wünschen das nur ein Opa kommt und etwas Stress macht.

Aber man muss immer den ganzen Fall betrachten es gibt ja auch Spielstraßen die man super einsehen kann und wenn man dort am besten noch Abends wo Kinder schlafen schneller durchfährt finde ich das nicht schlimm.

Aber keine Angst der Opa kann Dir garnichts.
 
Gut und schön. Es wird aber wohl kaum möglich sein in Spielstraßen z.B. Geschwindigkeitsgebote nur für den Tageszeitraum einzurichten - denn was ist, wenn trotzdem ein Kind außerhalb dieser Zeit dort spielt?
Und den Autofahrer selbst entscheiden zu lassen, ob er dort nachts schneller fahren darf? Das haut nun aber wirklich nicht hin, weil der Autofahrer unfähig ist.
Infolgedessen müssen diese Zonen viel strenger kontrolliert werden - die Anfangsstrafe sollte bei 90 Euro liegen und nach oben steil ansteigen. Dann hätte die Raserei in diesem Bereich ganz schnell ein Ende.
 
Infolgedessen müssen diese Zonen viel strenger kontrolliert werden - die Anfangsstrafe sollte bei 90 Euro liegen und nach oben steil ansteigen. Dann hätte die Raserei in diesem Bereich ganz schnell ein Ende.

Diese festgelegten Geldstrafen sind eh S****.
Mein Stiefpa hat da mal sowas gesagt das man Strafen am Gehalt festlegen sollte die von Dir genanten 90 Euro währen zb. für mich voll viel mein Stiefpa würde sie bezahlen sich kurz drüber ärgern und fertig und ein Millionär würde nur drüber lächeln.

Wenn man aber sagen würde so ein Verstoß kostet 10% vom Monatseinkommen würde es allen wehtun.
 
Das ist schon so - und zwar in jedem Fall, wenn Du Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegst. Dann wird verhandelt und die Srafe kann höher werden. Bei jedem kleinen Delikt eine Überprüfung der Verdienstsituation zu veranstalten, wäre übertrieben.
Festgelegte Geldstrafen sind deshalb gut, weil man vorher weiß, auf was man sich einläßt.
 

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