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Anzeige ohne Beweise wegen Körperverletzung

G

Gelöscht 66613

Gast
Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich Person X anzuzeigen, da sie mich körperlich verletzt hat. Mein Problem ist, dass es schon 3 - 4 Monate her ist.
Da ich damals auch keine Fotos von den Verletzungen gemacht habe, weiß ich nicht ob ich einfach anzeigen kann.

Person X hat mir damals oft angedroht das er mir Personen schickt die mir was antun, falls ich zur Polizei gehe, ich habe allerdings auch dafür keine Beweise.

Wie reagiert die Polizei auf solch Anzeigen?

Am liebsten würde ich es ja anonym machen, aber ich denke das bringt nichts.

Falls sich jemand auskennt damit, wäre ich sehr dankbar über jeden Rat.

Liebe gr<ße
 

weidebirke

Urgestein
Anzeigen kann man immer. Wie die Polizei reagiert, kann man im Vorfeld nicht sagen. es gibt sehr sachliche und auch verständnisvolle Polizisten. Es gibt aber auch machtgeile Holzköpfe.

Ohne jeglichen Beweis oder Zeugen wird die Sache zwar aufgenommen (das müssen sie!), aber wahrscheinlich eingestellt.
 
G

Gelöscht 66613

Gast
Hallo weidebirke,

Danke für die Antwort.

Hm das wäre ja Dan auch um sonst.

Beim letzten Gewaltakt haben meine Schwester und Ihr Freund mich abgeholt und sie haben auch mitbekommen wie es mir gegangen ist, könnte ich sie theoretisch als Zeugen angeben?

Person X war auch schon wegen Gewalt - und Drogendelikten mehrere Jahre in haft.
Ich weiß das die Unschuldsvermutung hier zählt, aber ist es bei solch Menschen auch so?

Liebe grüß
 

ZebraTiger

Aktives Mitglied
Eine Anzeige aufgeben kann man immer, auch ohne Beweise. Die übliche Vorgehensweise ist die, dass die Polizei den mutmaßlichen Täter zu einer Vernehmung einladen wird. Da kann er hingehen, muss er aber nicht. Die Staatsanwaltschaft überlegt dann ob es Sinn macht das Verfahren fortzuführen und wird euch diesbezüglich anschreiben.
 

Winnetou

Aktives Mitglied
Beim letzten Gewaltakt haben meine Schwester und Ihr Freund mich abgeholt und sie haben auch mitbekommen wie es mir gegangen ist, könnte ich sie theoretisch als Zeugen angeben?
Ja, auf alle Fälle.

Person X war auch schon wegen Gewalt - und Drogendelikten mehrere Jahre in haft.
Ich weiß das die Unschuldsvermutung hier zählt, aber ist es bei solch Menschen auch so?
Ja, die Unschuldsvermutung gilt grundsätzlich. Vorstrafen dürfen bei der Schuldfrage bezüglich eines neuen Delikts keine Rolle spielen.

Wichtig wäre in deinem Fall wohl noch die Klärung, ob es sich um einfache oder schwere/gefährliche Körperverletzung gehandelt hat. Eine einfache Körperverletzung wird nämlich in der Regel nur strafrechtlich verfolgt, wenn der Strafantrag bis drei Monate nach der Tat gestellt wird.
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
Nach 3-4 Monaten zur Polizei zu gehen, hat wenig Sinn.
Dort wird man Dich fragen, warum erst jetzt und ob es zwischenzeitlich noch weitere Übergriffe gab.
Gab es nach den 4 Monaten noch weitere Gewalttaten und in welcher Verbindung stehst Du zu dieser Person...das sind Fragen, die man Dir stellen wird.
Bei Gewalttaten sollte man sofort die Polizei rufen und die Verletzungen durch einen Artz dokumentieren lassen.
Angst ist hier nur eines - ein Freifahrtsschein für den Täter.
 

Harle

Aktives Mitglied
Du hast Zeugen, vielleicht auch Nachrichten ?

Hast du Menschen direkt nach der Tat davon erzählt?
Hast du die Dinge vielleicht niedergeschrieben?

Warst du krank geschrieben oder hat jemand die Verletzungen gesehen ?

Evtl. hilft dir auch der Weiße Ring oder eine andere Beratungsstelle neben der Polizei weiter.

Wenn er dich weiter bedroht kann dich auch ein Anwalt unterstützen und gerichtlich beantragen :

das dem Täter verboten wird -
•die Wohnung des Opfers zu betreten
•sich in einem vom Gericht bestimmten Umkreis der Wohnung des Opfers aufzuhalten
•sich an Orten aufzuhalten, an denen sich dieses regelmäßig aufhält
•Kontakt zum Opfer aufzunehmen
•ein Zusammentreffen mit diesem herbeizuführen
 
G

Gelöscht 66613

Gast
Dankeschön für die ganzen Infos,

Ja ich habe Zeugen und auch Nachrichten, es haben mehrere Leute mitbekommen, aber wahrscheinlich ist es wirklich schon zu spät wegen der Zeit.

Ich werd mir das noch überlegen, ob ich jetzt im Nachhinein noch etwas unternehmen werde... Leider hatte ich damals einfach zu viel Angst.

Danke euch und liebe gr<ße
 

Alopecia

Aktives Mitglied
wenn du zeugen hast ist es nie zu spät, solange diese glaubwürdig sind (und die tat nicht verjährt ist).

das argument mit der angst dürften die polizisten auch nachvollziehen können. ich würde es tun.
 

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