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Anzeige beim Jugendamt

ich möchte die Angst von einer anderen Seite angehen... von der logischen Seite...

angenommen, der Kerl würde tatsächlich einen Anwalt beantragen...

Auftrag des Anwalts: Akteneinsicht und Verfügung eines gerichtlichen Beschlusses zur Herausgabe der IP, Strafantrag wegen pillepalle mimimi "da hat wer was gesagt, was ich nicht will"

1. Akteneinsicht - dauert ein paar Tage bis mehrere Monate ... und was steht drin? ---> anonyme Anzeige - maximal das "Risiko" (dazu später), dass die anonyme Mail mit sichtbarem Header (Kopfzeilen) in der Akte auftaucht und darin die zum Zeitpunkt der Mailversendung aktuelle IP erkennbar ist

Fazit = keine Rückschlüsse auf die Person möglich

2. gerichtlicher Beschluss auf Herausgabe der IP - diesen durchzusetzen erfordert mindestens einen Anfangsverdacht auf ein Verbrechen oder eine schwere Straftat

Fazit = der Kerl hat keinen blassen Schimmer, dass er sich mit dieser Drohung lächerlich macht

3. Strafantrag - ja kann er stellen - denkbar wäre § 186 StGB

§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

(Quelle: dejure.org)

fett hervorgehoben habe ich den Satz, der Deine Angst entkräften sollte: Du hättest also nur etwas zu befürchten wenn Du nachweislich unwahre Tatsachen behauptet hättest und da das Jugendamt inzwischen tätig ist, ist damit eindeutig, dass Du Dich nicht strafbar gemacht hast.

bleibt also das "(Rest-)Risiko" aus Punkt 1, dass die IP in der Akte auftauchen könnte...
selbst wenn, so ist es nicht möglich, aufgrund der IP Rückschlüsse auf Deine Person zu treffen

Dazu müsste der Kerl bzw. sein Anwalt eine Anfrage an den Provider stellen, um die zu der IP zugehörigen Daten der Person zu erhalten - die wird aber kein Provider ohne gerichtlichen Beschluss herausgeben.

und um auch noch die Restangst zu verscheuchen... Anträge auf Akteneinsicht dauern, gerichtliche Beschlüsse dauern... die Speicherfristen der Provider für IPs sind kurz, sehr sehr kurz meist nur wenige Tage, einige speichern gar nicht

einfach mal bei google gucken: wie lange wird IP gespeichert
das Ergebnis von e-recht24.de gibt die aktuelle Gesetzeslage wieder

ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig Deine Angst nehmen, Kopf hoch, Du hast für die Kinder gehandelt - alles richtig gemacht
 
Du hast keine Straftat begangen, wieso sollte also dein Name herausgefunden werden? Beruhige dich!
 

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