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Anwaltskosten, wer zahlt?

G

Gast

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Hallo!

Gelegentlich gerät man in Situationen, wo man Rechtshilfe benötigt. Dies können z. B. Situationen sein, in denen man eindeutig das Opfer ist.

Ich selbst habe auch gelegentlich einen Anwalt zu Rate gezogen. Allerdings hat immer meine Rechtsschutzversicherung gezahlt. Diese Kosten sind selten der anderen Partei im Rechtsstreit auferlegt worden.

Gibt es da eine klare Regelung? Wer muss Anwaltskosten zahlen, wenn ich mich genötigt sehe, in einem Rechtsstreit einen Anwalt aufzusuchen?

mit herzlichen Grüßen
 
Grundsätzlich hat immer der Geschädigte oder der Unterliegende Recht auf Genuugtung und Schadenersatz. Kommt ein Verglich zu stande, dann zahlt jeder die Anwaltskosten alleine.
In einem Sachverhalt kannst auch du das Opfer sein. Jedoch die Gegenpartei hat einen besseren juristischen Beistand, dann gewinnt er den Prozess. Dann werden wohl dir die Anwaltskosten auferlegt.
 

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