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Anwaltskosten und kein Rechtschutz

C

cello26

Gast
Hallo zusammen,

ich befinde mich momentan in einem Streitfall mit meiner ehemaligen Vermieterin, wegen einer sehr dubiosen Nebenkostenabrechnug. Ich solle Nebenkosten in Höhe von 2100 € bezahlen.
Da dieser Streitfall schon beim Anwalt liegt, hab ich ein Problem und zwar bekomm ich keine Rechtschutzdeckung von meiner Versicherung da ich mich nochin der Karenzzeit befinde.
Gibt es eine Versicherung die bei Abschluss sofort einen Deckungsschutz gibt? Oder heisst das, ich darf nun alle Kosten incl Gericht weil soweit wird es wahrscheinlich kommen, selber bezahlen??


Ich wäre sehr dankbar, für euren Rat oder Tipps

danke & gruss
cello
 
Das mit der Rechtsschutzversicherung dürfte problematisch werden.

Aber es gibt noch Alternativen.

Mieterschutz bzw. Mieterberatung beim Wohnungsamt. Größere Städte, wie z.B. Frankfurt am Main, bieten dies beim Wohnungsamt an.

Ist der Anwalt schon tätig geworden?

Über welchen Zeitraum bezieht sich diese Nebenkostenabrechnung? Da gibt es nämlich Fristen, die der Vermieter beachten muss, ansonsten ist es verjährt. Nicht identisch mit den üblichen Verjährungsfristen.
 
Gehe zum Mieterschutzverein !

Anmerkung:
Das ist wieder mal so richtig Typisch. ich arbeite in vers. branche und erlebe dann immer wieder das die leute anfangen zu jammern wenns zu spät ist.
ich könnte jetzt sagen warum hast du nicht früher mal auf deinen versicherungsfuzi gehört? mit sicherheit bist du in den letzten jahren mal von einem angesprochen worden mal über die versicherungen drüber zu schauen.
aber oft wird man als vertreter ja belächelt und als lästig empfunden.
es wird auch keine versicherung diesen leistungsfall übernehmen weil er ja bereits läuft. das muss die versicherung auch zum schutz der versicherten-
gemeinschaft tun. ist der leistungsfall vorbei hättest du dann die möglichkeit
direkt wieder außerordentlich zu kündigen. die versicherung macht ein schlechtes geschäft und die leute die der versichertengemeinschaft angehören müssen dann wieder wg. solchen sachen mit einer prämienanpassung rechnen.

für die zukunft:
eine rechtsschutz versicherung abschliessen, und nicht irgendeine billige.
weil da meistens ausschlüsse sind und man bei manchen noch in vorkasse gehen muss. ich will jetzt keine werbung betreiben aber die grossen versicherer sind immer die besseren versicherer. ausserdem ist eine versicherung immer nur so gut wie dein vertreter. wenn der sich darum wirklich kümmert klappts.
bei dir ist das der typische streitfall wohnungs-rechtsschutz. meine kunden hören mir auch oft nicht zu. und dann passiert genau das was ich irgendwann jahre vorher mal angeraten habe.
es gibt sehr viele beispiele: der kunde schliesst irgendwo bei einem billigversicherer eine Private haftpflichtversicherung ab. ich erkläre ihm das es besser ist eine andere abzuschliessen, diese kostet im jahr 8 € mehr. er sagt nein. ich lasse ihn bei seinem willen. ein halbes jahr später ruft er mich an und fragt was er tun soll weil er einen schlüssel verloren hat. der schlüssel von der eingangstür des hochhauses in dem er wohnt (zur miete). der schlüssel gehört zu einer schliessanlage was nun teuer wird und die billigversicherung den schaden nicht bezahlen will. hätte er halt.....
also nimm diesen anlass um mal deinen versicherungsschutz zu überprüfen.
suche dir einen anständigen vertreter. nicht einen der gestern noch bäcker war und heute finanzexperte ist.
und schliesse bei der gelegenheit KEINE lebensversicherung oder rentenversicherung ab. die kosten belaufen sich in der regel auf ca. 2 jahresbeiträge. finger weg. wenn du einen todesfall schutz brauchst schliess lieber eine risikolebensversicherung ab. (ca. 5-10 € je nach laufzeit, todesfallleistung etc). den rest legst du aufs Sparbuch. Keinen lebensversicherung oder rentenversicherung.
 
@ Störer

ja, der Anwalt ist schon Tätig geworden und die Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf einen Zeitraum von 19 Monaten. Ab November 2003...

@ Versicherungsvertreter

das ich jammere da gebe ich Dir mal recht. Aber was die anderen Dinge angeht hast du nicht so ganz den Nagel getroffen. Ich habe nicht bei einer billig Versicherung sondern bei einer grossen renomierten und wahrscheinlich auch eine der (teuersten) Verischerungen meine Rechtschutz abgeschlossen.
Ich habe seit einem Jahr einen eigenen Rechtschutz, davor war ich noch bei meinen Eltern mitversichert. Also hab ich wohl schon rechtzeitig einen abgeschlossen. Halt NUR ohne den Wohnungsrechtschutz. Dies wurde mir allerdings so auch von meinem VERSICHERUNGSVERTRETER empfohlen da ich noch in so einen Jungendtarif fallen würde..
Meinen Wohnungsrechtschutz hab ich erst vor ca. 2 Monaten hinzugenommen.

Jetzt kann man sagen selberschuld oder warum hast nicht gleich was gesagt. Aber das Problem ist das man komplett Angebote angeboten bekommt,die sich auch gar nicht schlecht anhören und man denkt das sei ne gute Sache, wo aber echt keiner mehr den Durchblickt hat und dann so ein scheiss entsteht...

aber passiert ist passiert ich habe eine Anfrage bei nem Mietreschutzbund gestellt.

Danke trotzdem
 
cello26 meinte:
@ Störer

ja, der Anwalt ist schon Tätig geworden und die Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf einen Zeitraum von 19 Monaten. Ab November 2003...

Danke trotzdem

Ich fürchte, da ist nichts verjährt. Ist aber ein sehr hoher Betrag. Ist die Abrechnung korrekt?
 
gemäss meinem Anwalt ist der Zeitraum von Nov. 2003 verjährt. Anscheinend ist es so, das es nach 12 Monaten verjährt ist, oder?

Die Abrechnung ist in keinster Weise korrekt. In der Abrechnung steht nur was zu zahlen ist. Und nicht was der tatsächlich Verbrauch ist. Was noch dazu kommt ist das es für zwei Haushalte nur einen Zähler gibt Wasser/Strom etc. (Vermieterin u. mein Haushalt).

Nur ein Beispiel daraus, ich soll für Ihre Haushälterin bezahlen die Sie eingestellt hat, um Ihre Wohnung zu putzen. Mit dem angeblichen Grund das Sie in der Art Hausmeisterrolle tätig war, was mal gar nicht der Fall ist.
 
Soviel ich weiß, gibt es bei Gericht eine Beratungsstelle wo du einen Beratungsschein für einen Anwalt bekommst. Du zahlst 10 Euro und kannst damit zum Anwalt deiner Wahl. Das gilt für ein Beratungsgespräch.

Bist du finanziell gut gestellt, wirst du wohl die folgenden Kosten selber tragen müssen - knabberst du aber eher am Hungertuch, könntest du Prozesskostenhilfe beantragen.
 

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