Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Anwaltskosten trotz Prozesskostenhilfe???

  • Starter*in Starter*in studium
  • Datum Start Datum Start
S

studium

Gast
Servus,
bei einem Rechtsstreit lief es auf einen Vergleich aus. Ich bekam Prozeßkostenhilfe genehmigt. Mein Anwalt hat eine Auflistung seiner Kosten eingereicht und ich zahl nun die Kosten in Höhe der bewilligten Prozesskostenhilfe. Vor ein paar Tagen kam wieder ein Schreiben von meinem Anwalt: Ich solle weitere 115,-€ an einen Anwalt überweisen der uns während des Verfahrens anstelle seiner mal vertreten hat. Hätte diese Forderung nicht schon längst mit der Kostenauflistung meines Anwaltes erfolgen müssen. Mir kommts so vor als hätte hier irgendwer verpennt seine Rechnung zu stellen und das offizielle Verfahren ist schon abgeschlossen. Was haltet ihr davon???
Gruß
Studium
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben