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Antragsdelikt Stalking

S

SAMUZ

Gast
Der Wortlaut des § 238 des Strafgesetzbuches (StGB):
§ 238 Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.




Frage kostet ein Antrag und Strafanzeige etwas?
 
S

SAMUZ

Gast
800 € eingesackt - Geschäftsschädigung, beharrliche Beschimpfungen...usw. gegen mich sind schon ein Grund :)
 
Zuletzt bearbeitet:
S

saidndone

Gast
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
Nach dem Motto: Die Feuerwehr hatte mich gestern gestalkt. Die wollten mich doch glatt darauf hinweisen, daß die unteren Stockwerke brennen.

Wenn es denn überhaupt nicht in Deinen ... Kopf hineingeht, daß Deine Hellseherkraft keine Personen hinter Nicks identifizieren kann, dann wirst Du es auch dann nicht glauben, wenn es Dir ein Gericht schwarz auf weiß unter die Nase hält, daß ich NICHT Harry ... wie hieß der noch mal egal! O Mann ist das doof

HAST DU ANGST DAVOR, ICH KÖNNTE DIE WAHRHEIT SAGEN???
 
D

Deichgräfin

Gast
Nach dem Motto: Die Feuerwehr hatte mich gestern gestalkt. Die wollten mich doch glatt darauf hinweisen, daß die unteren Stockwerke brennen.

Wenn es denn überhaupt nicht in Deinen ... Kopf hineingeht, daß Deine Hellseherkraft keine Personen hinter Nicks identifizieren kann, dann wirst Du es auch dann nicht glauben, wenn es Dir ein Gericht schwarz auf weiß unter die Nase hält, daß ich NICHT Harry ... wie hieß der noch mal egal! O Mann ist das doof

HAST DU ANGST DAVOR, ICH KÖNNTE DIE WAHRHEIT SAGEN???
Schon eigentümlich, dass ausgerechnet du dich,
..mal wieder,..
angesprochen fühlst und hier auftauchst.
 

Ich Bin

Aktives Mitglied
Nach dem Motto: Die Feuerwehr hatte mich gestern gestalkt. Die wollten mich doch glatt darauf hinweisen, daß die unteren Stockwerke brennen.

Wenn es denn überhaupt nicht in Deinen ... Kopf hineingeht, daß Deine Hellseherkraft keine Personen hinter Nicks identifizieren kann, dann wirst Du es auch dann nicht glauben, wenn es Dir ein Gericht schwarz auf weiß unter die Nase hält, daß ich NICHT Harry ... wie hieß der noch mal egal! O Mann ist das doof

HAST DU ANGST DAVOR, ICH KÖNNTE DIE WAHRHEIT SAGEN???
Wenn Du nicht der Harry aus der Irrenanstalt bist,
dann frage ich mich warum Du hier bist...
was ist Dein Problem?

LG,
d.
 

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