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Antrag Aufenthaltsbestimmungsrecht

L

Lanzelotta

Gast
Hallo,

1. Danke für diese Plattform. Schon lange bin ich auf der Suche, wo ich Gleichgesinnte finde. Eltern denen es um das Kindeswohl geht
In Kurzform zu meiner Geschichte:
Aus 1. Ehe gin ein Sohn hervor, der zum Zeitpunkt der Trennung im Kindergarten war und auch sonst alles sehr bewußt mitbekommen hat (anhand seines Alters)ich mußte damals aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, weil ich mir diese alleine nicht finanzieren konnnte. Bis zu diesem Zeitpunkt arbeitete ich nicht, sondern war für meinen Sohn da. Das JA erklärte, es wäre besser für meinen Sohn, wenn er in seiner gewohnten Umgebung leben würde, außerdem müsse ich erstmal mein Leben auf die reihe bekommen und für meinen eigenen Unterhalt sorgen können. Welche Mutter will also nicht das beste für ihren Sohn? Ich ging, wußte ihn aber versorgt und zufrieden. Das ist bis heute so.
Aus der 2. Ehe ging wieder ein Sohn hervor. Schon zu Zeiten als wie Eltern des kleinen Muckels noch zusammenlebten, drohte er mir immer wieder, wenn ich gehen würde, bliebe der Kleine bei ihm und er würde alles dafür tun. Ich hielt es nicht mehr aus, trennt mich, bekam nichts mit. Noch bis heute stehen mir persönliche Sachen zu, aber es ist mir auch zu doof, daraus ein verfahren zu machen, damit ich z.B. an den selbstgemachten kalender vom 1. Jahr unseres Sohnes komme....oder mein Party-Lite Häuschen..Ich hänge dran...an kleinen Dingen aus meiner Kindheit und das weiß er, er nutzt es aus.
Er nahm mir mein Auto, meinen Roller. Hartz 4 stand mir nicht zu, da ich dem Arbeitsamt 3 Stunden täglich zur verfügung stehen muß. Ich wollte aber meine Ausbildung als Physiotherapeutin fertig machen, die ging ganztags von montag bis freitag. Ich zog in eine großere Stadt, wo ich nicht auf einen eigenen PKW angewiesen bin und um mich zu trennen von der Gegend aus der ich komme. Mein Ex setzt zusammen mit seinem Vater, der früher auf dem Gericht, welches für uns zuständig ist, arbeitete, alles in Bewegung, um mir unseren Sohn vorzuenthalten und meinen Ruf möglichst schmutzig und schlecht zu machen.ich lebte einige Monate nur von dem freiwilligen Getrenntlebenden-Unterhalt, konnte mir kein Auto leisten und auch kein Bahnticket zu meinem Sohn. Eine ev. Besuchszeit beschränkte mein EX auf 3 Stunden nachmittags, alle 14 Tage. Die finanzielle belastung war zu hoch, ich hatte auch keine fam. Hilfe.Ca. 5 Monate ging das so, seit 9 Monaten sehe ich Muckelchen wieder regelmäßig unter Berücksichtigung meiner Schulzeit, die aufs Wochenende fällt, ich habe durch die Unterstützung meines neuen Partners die Möglichkeit,regelmäßig ihn abzuholen. Wir verbringen dann gemeinsam mit seinem Halbbruder einen sehr schönen Tag. mehr erlaubt mein Exmann nicht, er behauptet, das Jugendamt würde es für besser halten, nach der langen Zeit, die mein Sohn mich nicht gesehen hat. Letztes WE ist es eskaliert. Ich habe höflich gefragt, ob der Kleine 3 Tage bei mir sein darf, weil sein Halbbruder auch da ist und es eine wichtige und schöne zeit für sie ist.
ich habe den kleinen nicht wie vereinbart abends zurück gebracht. montags kam ein beschluß mit einer einstweiligen Anordnung zur Übertragung des Aufenthaltsbetsimmungsrecht an den Kindsvater. ich habe den Kleinen rausgegeben, er stand im Flur und wollte nicht, er wollte bei seinem Bruder bleiben. Heute kam der Antrag per Post, und somit auch die Begründung. mein Ex erwähnt ich sei psychisch instabil und würde mich schlitzen, außerdem lebt mein großer Sohn auch nicht bei mir, das soll dem Gericht noch mal zeigen, das ich seiner meinung noch bzw. wie er glaubt, nicht in der Lage bin, Kinder groß zu ziehen.Er selber geht Vollzeit arbeiten und hat täglich 2 stunden Fahrtzeit. Sein Vater , des Muckels Großvater, kümmert sich um den Kleinen, er hat extra deswegen seinen Job aufgegeben.
ich bin seine Mama, habe instinktive Fürsorge und möchte mich um meinen Sohn kümmern, für ihn sorgen, auch wenn er krank ist. das würde in dem Fall der Opa machen.
Es tut mir leid, das es so lang geworden ist.
Ich suche Menschen und Möglichkeiten, die mir helfen, dadurch zu kommen. Ich werde für meinen Sohn kämpfen. ich habe auch Rechte an meinem Sohn, bisher verstehe ich mich bei meinem Ex nur als Mittel zum Zweck, da er nicht schwanger werden konnte. Und ich stehe in der verantwortung für meinen Sohn eine Mutter zu sein, denn auch Muckel hat Rechte an seiner Mutter!
 
Wenn du noch keinen Anwalt hast , dann suche dir schnellstens einen.
Normalerweise, wird nicht so schnell das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf eine Person übertragen.Dafür muss ein beweisbarer Grund vorliegen.

Ich nehme an, dass du eventeuell bei der Stellungnahme vom Jugendamt nicht gut weggekommen bist?
 
Hallo,

einen Anwalt habe ich, er hat auch gleich per Fax einen Schrieb den Gericht zukommen lassen, das der beschluss aufgehoben werden soll.
Eine Stellungnahme bei meinem 2. Sohn gab es noch nicht.
 
Hallo Lanzelotta,

auch wenn er nun das einstweilige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, darf kann und muss nicht das Umgangsrecht eingeschränkt werden.
Einstweilig heißt auch dass man die Situation jederzeit wieder ändern kann.

Solltest du deinen Sohn nicht sehen dürfen, könntest du eine Anzeige wegen Kindesentziehung machen.

Wegen dem Umgang, würde ich schnellstens zum Jugendamt gehen und dein Anliegen so objektiv, wie möglich vortragen.

Möchtest du dass dein Sohn wieder ganz zu dir kommt?

In allem was du tust rate ich dir zur Eile, denn wenn ein Kind wieder etwas länger keinen Kontakt hat, dann will meistens keiner mehr ein Kind aus seiner Umgebung herausnehmen.
 
Hab vielen Dank für Deine Antwort.
Kannst Du mir Tipps geben, was das Jugendamt unter objektiv versteht?
Noch habe ich kein schriftliches Recht vom Gericht, meinen Sohn regelmäßig zu sehen. Es ist letzte Woche eskaliert und seit dem wird auch erst das gericht/Jugendamt mit einbezogen. Mein Ex wird mir den Kleinen nicht geben, mit der begründung ich könnte ihn vielleicht wieder nicht zurückbringen. Hätte dann eine Anzeige überhaupt eine Chance?
 
Hallo Lanzelotta,

ob diese Anzeige zur Verurteilung führt, kann ich dir nicht sagen.
Doch sie macht deine Verzweifelung deutlich und dass dir an deinem Kind etwas liegt.

Bleibe ruhig beim Jugendamt und versuche deinen Mann nicht schlecht zu machen.Mache ihnen klar, das dein Sohn ein Recht auf seine Mutter hat und du auch auf ihn.Der Umgang der dir gewährt wurde, war nicht im rechtlichen Rahmen.Laut Gesetz steht dir jedes 2. komplette Wochenende zu und die Hälfte der Ferien.Du könntest einen begleiteten Umgang über das Jugendamt beantragen, das heißt es wäre eine Dritte Person dabei.
Das könnte für dich ein großer Vorteil sein, da diese Umgangsbegleiter, sich einen Einblick in eure Mutter-Kind-Beziehung verschaffen können.

Außerdem sollte dein Anwalt einen Antrag auf eine Verfahrenspflegerin stellen, diese wird auch deinen Sohn befragen und zu Gunsten des Kindes
interpretieren.

Bleibe am Ball und versuche darauf zu achten, dass das Jugendamt nicht alles auf die lange Bank schiebt.
 
Hallo!

Verfahrenspfleger ist gut, aber begleiteter Umgang nicht. Nicht in diesem Fall, denn das wäre sowas wie ein "Schuldeingeständnis" dass sie sich überfordert fühlt. Wird negativ ausgelegt, würd ich meinen ... drauf verwetten.
Begleiteter Umgang ist auch immer sehr knapp bemessen in der Zeit, sprich alle 14 Tage 2 Stunden oder so. Und dann auch noch in einer Einrichtung. Nein, das würde ich nicht machen an Lanzelottas Stelle!

Der Anwalt soll sofort ein Schreiben fertig machen an das Gericht wegen dem Umgang und der Vereitelung des Kontaktes.
Hoffnungslose hat sehr recht damit, dich zur Eile anzutreiben, denn je länger die Situation so ist, desto schwerer wird es.
Viel Kraft wünsch ich dir!!
 
Hallo Rübe,

ich denke nicht das man den begleiteten Umgang so ansehen sollte, als wenn man an irgendetwas Schuld hätte.

Begleiteter Umgang ist nicht dazu da um Schuld zuzuweisen oder die Mutter als überfordert darzustellen, sondern dem Kind einen stressfreien Umgang zum fehlendem Elternteil zu ermöglichen.
Da wird auch geschaut wie die Bindung ist und was wichtig ist, das Kind kann sich am Geschehen individuell beteiligen.Ziel eines BU ist gewöhnlich die Verselbstständigung eines unbegleiteten Umgangs.

Durch diesen BU hat sie die Möglichkeit ihr Kind sehen zu können ansonsten kann sich das nämlich sehr lange hinziehen.
Das Jugendamt gewährt den BU in der Regel ein halbes Jahr.
Danach wird davon ausgegangen, dass die Eltern in der Lage sind, selbst Vereinbarungen zu treffen.

Richtig ist dass der Umgang in einer Einrichtung stattfindet, aber mir wäre es egal, mir wäre wichtig mein Kind so schnell wie möglich sehen zu können.

Der Vater wird jetzt vermutlich darauf hinweisen, wie groß doch seine Angst ist, das Kind nicht mehr zurückzubekommen.
Durch den BU könnte man seine Angst nehmen und versuchen Vertrauen aufzubauen.
 
Ich habe auch nicht gemeint, dass es ein Schuldeingeständnis des betreffenden Elternteiles ist, es wird jedoch vom JA so ausgelegt. Deshalb sollte man nicht leichtfertig einen begleiteten Umgang anbieten. Denn wozu auch, wenn man sich nichts hat zuschulden kommen lassen und nicht Kindswohlgefährdend ist? Würde man einem Mann auch raten an einer Gruppe gegen Gewalt teilzunehmen, auch wenn er nie gewalttätig war? Einfach so, um eventuellen Vorwürfen schon mal zu begegnen? Würde er sich dadurch nicht eher "verdächtig" machen? Ich weiß, das Beispiel hinkt, aber ich denke du weißt, wie ich es meine. Seinen guten Willen zeigen ist ja richtig, aber doch nicht in dieser Form.
 
Klar verstehe ich dich,aber diese Art vom Denken, haben meist nur die Anwälte, das Jugendamt und Familienrichter sehen das ganz anders.

Ich will es mal so ausdrücken, Umgangsaussetzung ist eine Kindeswohlgefährdung und damit das Kind nicht gefährdet wird, sollte man so schnell wie möglich Umgang herstellen.Der wird aber nur wirklich schnell von statten gehen, wenn er begleitet wird.

War hoffentlich objektiv genug😉
 

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