Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

anti Agro oder Streitschlichtungsraum

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo Che, auch wieder da. Schön🙂

Che, ich wollte eigentlich nicht so fragen, aber jetzt wo Beate es anspricht, wie war`s?🙂
Hi Giesy, wie gesagt der Termin ist am Dienstag um 15 Uhr, ich glaube ich werde meinen Minischottenrock anziehen.


Ich bin auch Skorpion😎

Hilfe hier sieht man vor lauter Skorpionen den Wald nicht mehr.😱

Skorpione sind rachsüchtig, tiefgründig, schwerversöhnlich, sensibel, forschen gerne, zäh, treu, ausdauernd .........

Jetzt verstehe ich so einiges. o.a.n.

der Che.G
 
Giesy, ist der Kaffee jetzt fertig? klopfe ungeduldig mit meinen Fingern auf den Tisch😱

Che so nackig trägt man keinen Balast mit sich herum, ist wie bei den Hottentotten. Dir steht auf jeden Fall mehr Sparvermögen zu wegen Deiner Behinderung.

Zu dem Kaffee habe ich frisches Brot und leckeren Aufschnitt bereitgestellt.
 
Giesy, ist der Kaffee jetzt fertig? klopfe ungeduldig mit meinen Fingern auf den Tisch😱

Che so nackig trägt man keinen Balast mit sich herum, ist wie bei den Hottentotten. Dir steht auf jeden Fall mehr Sparvermögen zu wegen Deiner Behinderung.

Zu dem Kaffee habe ich frisches Brot und leckeren Aufschnitt bereitgestellt.

Stimmt Mehrbedarf ca. 65 Euro, Beate😱

Purer Luxus muß ich sagen😱

der Che.G😎

Nachtrag:
I. Arbeitslosengeld II (§ 29 Abs. 2 – 3 SGB II)

1. „Eckregelleistung“ (RL - allein stehend; allein erziehend; Partner minderjährig): 347,-- €


IV. Mehrbedarf (§ 21/ § 28 SGB II)

1. Schwangere ab Beginn der13. Woche (17 % der pers. RL nach § 20 Abs. 2 oder 3 SGB II)
59,-- € / 53,-- €/ 47,-- €
2. allein Erziehende pro Kind 12 % 42,-- €
3. allein Erziehende mit mehreren Kindern: pro Kind 2 % = 41 Euro; max. 60 % = max. 208,-- €
4. allein Erziehende mit einem Kind unter 7 oder bei 2–3 Kids unter 16 Jahren: (36 %) 125,-- €
5. Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ / „aG“ (ausserg.) gehbehindert – 17 % 59,-- €
6. erwerbsfähige Behinderte mit Leistungen zur Teilhabe/Eingliederung (35 %) 121,-- €
7. krankheitsbedingte Zusatzkost (zunehmend restriktiv): je nach Krankheit 25,56 – 61,-- €
(soll insgesamt nicht mehr sein als 100 % der RL)



VII. „Armutsgewöhnungszuschlag“ (Übergang von ALG I zu ALG II - § 24 SGB II)
2/3 der Differenz der Summe von zuvor ALG I + ggf. Wohngeld zur Summe der SGB II - Leistungen für 12 Monate nach Ende des ALG I - Bezugs; max. 160 Euro Single, 320 Euro Partner, 60 Euro Kind; davon die Hälfte für weitere 12 Monate.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ihr Lieben, ich bitte um die Erteilung der Absolution. Ich hatte ein längeres Telefongespräch.

Der Kaffee wär jetzt fertig. Ich bitte untertänigstens um Vergebung.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben