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Anstehende Operation am Fuß - AG droht mit Kündigung, was tun

S

SusanneWK

Gast
Ich habe seit Monaten beim Laufen und auch im Sitzen sehr starke Schmerzen im Fuß. Ein Besuch bei zwei Ärzten brachte zum Ergebnis dass eine Operation dringend nötig sei. Damit würde ich insgesamt zwischen 8-12 Wochen ausfallen, weil es eine etwas kompliziertere Sache ist und der Knochen richtig durchbaut sein muss weil es sonst zu Komplikationen kommen kann.

Meinen Beruf muss ich überwiegend im Stehen ausüben. Ich bin 49 jahre alt. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt dass er mich kündigen wird weil eine längere Ausfallzeit nicht toleriert wird. Ich könnte ja meinen Jahresurlaub zum Auskurieren nehmen und beim Rest müsste ich schauen wie ich klarkomme.
Ist das rechtens? Ich schiebe die Operation trotz größter Schmerzen schon eine Weile vor mir her.
 
Der Arbeitgeber darf kranken Mitarbeitern nicht mit der Kündigung drohen. Das ist eine verbotene Maßregelung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine damit verbundene Kündigung ist daher unwirksam. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 6 AZR 189/08), auf das die Fachzeitschrift «der betriebsrat» hinweist.

Auch bei der Klage gegen die Kündigung gilt: Wer zu spät kommt, bestraft das Leben. Die Klage gegen eine Kündigung müssen Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen erheben. Die Frist läuft ab dem Zugang der Kündigung. Darauf weist der Bund-Verlag in Frankfurt hin.

Innerhalb dieser Zeit können Mitarbeiter nach dem Kündigungsschutzgesetz vom Arbeitsgericht prüfen lassen, ob ihre Entlassung zulässig ist. Wer die Frist versäumt, kann die Kündigung nicht mehr anfechten. Denn danach gilt sie als rechtswirksam, selbst wenn der Kündigungsgrund eigentlich unangemessen war.

Gibt es bei Euch einen Betriebsrat oder bist Du gewerkschaftlich organisiert? Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
 
Handelt es sich um eine größere Firma oder eine Mini-Bude? Das ist sehr wichtig für die "rechtliche Lage". Von größeren Firmen wird erwartet, dass Sie solche Ausfallzeiten entsprechend handeln können. Kleine Betriebe haben da oft Sonderregelungen.

Ist es denn grundsätzlich denkbar, dass Du nach der OP überhaupt wieder diesen Job richtig ausführen kannst, wenn dieser überwiegend stehende Tätigkeit beinhaltet? Was sagen die Ärzte?

Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber ja nur die ersten 6 Wochen Dein Gehalt weiter und danach erhälst Du Krankengeld von der Krankenkasse (welches deutlich niedriger ist als Dein Gehalt). Der Arbeitgeber könnte also alles was nach den 6 Wochen kommt durchaus mit dem Einstellen einer Aushilfe überbrücken, da in dieser Zeit Dein Gehalt entfällt.
 
Es handelt sich um eine Filiale einer größeren Kette, die mit 8 Mann besetzt ist.

Mein Chef hat mir wörtlich gesagt dass er diese 6 Wochen für nichts und wieder nichts nicht zahlen kann und wird, und mich deshalb entässt, wenn ich mich operieren lasse. Ich darf eben den Fuß mind. 8 Wochen so gut wie nicht belasten, nach ca. 2 Monaten würde wieder alles in Ordnung sein. Er schlug mir vor quasi meinen gesamten Urlaub für die Regeneration zu nehmen und danach eben auf die Zähne zu beißen. Ist das denn rechtens dass man hier Urlaub nehmen muss?

Ich habe natürlich Angst in meinem Alter keine Arbeit mehr zu finden und habe aber solche Schmerzen beim Stehen.
 
Rechtlich ist es absolut nicht in Ordnung vom Arbeitgeber. Wahrscheinlich könntest Du gegen eine Kündigung vorgehen. Es ist natürlich grundsätzlich die Frage, ob Du auch wenn Du recht bekommst, da je nochmal glücklich werden kannst.

Erfahrungsgemäß werden Dir solche Leute dann das Leben sehr schwer machen und immer versuchen Fehler zu finden, etc.....

Ich würde mich dennoch krank schreiben lassen, operieren lassen und auskurieren. Denn so bist Du ja auch nicht arbeitsfähig, weder dort noch woanders. Und die Gesundheit geht vor.
 
Hier mal eine fachmännische Antwort: Wenn du krank bist, dann ist es total egal, wie groß der Betrieb ist, ob er mit dem Ausfall umgehen kann etc. Krank sein bedeutet eben nicht arbeiten zu können. Was er will, hat dich nicht zu Jucken, denn er hat rechtlich NICHTS in der Hand (siehe Entgeltfortzahlungsgesetz). Krankehit ist kein Kündigungsgrund und wird es nie sein. Er wird den Prozess hochkant verlieren. Wahrscheinlich muckt er erst einmal auf. Immerhin meldest du es vorher an und er hat Zeit sich über Zeitarbeit Jemand zu holen und darauf ein zu stellen. Das sieht er wahrscheinlich noch gar nicht. Wir sind KEINE Sklaven!

Ich würde dir Folgendes vorschlagen:

1.) Versuche die Aussage deines Chefs per Email zu bekommen (Beweissicherung) - melde deine Krankheit so nochmal an
2.) Sag ihm, dass du einen Anwalt bereits eingeschaltet hast (zur Abschreckung)
2.) Lass dich operieren. Um Himmels Willen, wo sind wir,w enn wir alle trotzdem arbeiten sollen ! Die ersten sechs Wochen muss er zahlen, zahlt er nicht, dann kannst du immer Hartz IV bekommen und musst daneben aber klagen.
3.) Ich rate dir dann zu einem Anwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) zu gehen. Eine Stunde kostet um die 90-100 € für die Erstberatung. Falls dein Betrieb die Personalabteilung ausgegliedert hat und einen Betriebsrat hat, dann den einschalten.
4.) Zahlt dein Arbeitgeber nicht, dann ist es fraglich, ob, da es eine Kette ist, von anderer Seite her, Jemand über ihm steht, dem du das berichten kannst.

Das Problem wird sein, dass er dich das spüren lässt, wenn du wieder kommst. Ich würde es trotzdem machen.
 
Makaber, wie der Mensch im Feuer diverser Interessenvertretungen steht...🙄

Von daher auch mein Einwand bez. dieser OP., obwohl das eine mit dem anderen wenig zu tun hat.

Oft und immer öfters verschlimmern die lediglich die Symptome und sind anderer Interessen geschuldet als der Heilung:

Leider kein Einzelfall! Nonsens-Operationen sind in Deutschland an der Tagesordnung. Dabei haben wissenschaftliche Studien die medizinische Sinnlosigkeit vieler Eingriffe längst bewiesen.

OP's ohne Grund:: Sinnlose Operationen - Abkassieren per Skalpell - SWR Fernsehen :: betrifft: ... | SWR.de

Also ganz sicher, dass der spezifische Eingriff Abhilfe schaffen würde...?
 
Hallo Edy, also es handelt sich um eine Arthrose, die heftige Schmerzen hervorruft. Da der Gelenkspalt an der betreffenden Stelle quasi nicht mehr vorhanden ist, bleibt quasi nur eine Versteifung des Gelenks, was zwar kein Weltuntergang ist, aber eben diese lange Ausfallzeit zur Folge hat, da der Knochen wieder durchbaut sein muss.

Klagen kann ich natürlich, aber will dann dort auch nicht mehr arbeiten, das Klima kann danach ja nur schlecht sein.
 
Also ganz sicher, dass der spezifische Eingriff Abhilfe schaffen würde...?
er muss nicht sicher sein.

auch wenn sich nur hoffen laesst, dass der eingriff abhilfe schafft, ist der eingriff sinnvoll.

(damit will ich nicht sagen, dass es nicht auch sinnlose operationen in deutschland gebe. aber deine forderung, der erfolg muesse sicher sein, ist zu hoch.)


zur sache: sicher ist eine 2 monate dauernde krankheit kein kuendigungsgrund. aber vorsicht: kleine betriebe unter 10 beschaeftigten brauchen auch keinen kuendigungsgrund! wenn der arbeitgeber also nur ein rechtlich selbstaendiger franchisenehmer der grossen kette ist, kann das boese enden.

nur was will man machen? deshalb lebenslaenglich schmerzen erleiden kanns ja wohl nicht sein. und bei dem chef moecht ich auch nicht arbeitnehmer sein. ist ja wohl entsetzlich. ist halt die frage, wie gut die chancen sind, eine andere arbeitsstelle zu finden.

ich halte normalerweise ueberhaupt nichts davon, wenn leute ihre arbeitsstelle riskieren und so ggf. dem sozialsystem zur last fallen, aber im vorliegenden fall hat der threadersteller mein vollstes verstaendnis.
 

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