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Anreise zur Schulung - Arbeitszeit?

Es kommt darauf an, wie es tariflich geregelt ist.

Bei uns ist Reisezeit keine Arbeitszeit

Das heisst dann also:
Ich, Arbeitgeber, beschäftige jemanden 5 Tage die Woche und ordne an, dass er eine Fortbildung machen soll.
Damit er hin fährt , gebe ich ihm einen Tag frei. Der wird natürlich nicht bezahlt.

Mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer frei hat, kann er dann ja die freie Zeit zur Anreise nutzen, und das lege ich dann so fest?
 
Das heisst dann also:
Ich, Arbeitgeber, beschäftige jemanden 5 Tage die Woche und ordne an, dass er eine Fortbildung machen soll.
Damit er hin fährt , gebe ich ihm einen Tag frei. Der wird natürlich nicht bezahlt.

Mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer frei hat, kann er dann ja die freie Zeit zur Anreise nutzen, und das lege ich dann so fest?
Hier gilt das Gesetz und das besagt, dass das nicht zulässig ist.
 

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