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Gast
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Hallo Gast,
du brauchst keine Eingliederungsvereinbarung (EGV) zu unterschreiben, wenn du nicht willst. Und du darfst deswegen auch nicht sanktioniert werden. Eine EGV ist ein Vertrag zwischen dir und den Jobcenter, bei dem beide Mitsprachrrecht haben. Die EGV sollte mit dir besprochen und ausgehandelt werden. Machen die aber oft nicht, sondern legen die oft einfach so vor, ohne das ihr groß etwas besprochen habt und sollst gleich unterschreiben. Das brauchst du aber nicht. Du kannst die EGV mit nach Hause nehmen und sie dort in aller Ruhe lesen / prüfen. Darfst auch Gegenvorschläge machen. Manche Arbeitsvermittler sehen es nicht gern, wenn man diese Vereinbarung nicht gleich unterschreibt und drohen. Aber du hast das Recht diese zur Prüfung mitzunehmen. Das Schlimmste was dir passieren kann, ist dass die EGV als Verwaltungsakt erlassen wird. Dann bist du daran auch ohne deine Unterschrift gebunden. Kannst aber Widerspruch einlegen. Schau mal im ELO-Forum vorbei. Die haben mir damals sehr geholfen und schauen sich deine EGV auch an.
Gehe nicht alleine dort hin. Nimm dir einen Beistand mit. Der darf von deiner Arbeitsvermittlerin auch nicht abgelehnt werden. Der kann zum Beispiel auch für dich Protokoll führen, wenn du willst.
du brauchst keine Eingliederungsvereinbarung (EGV) zu unterschreiben, wenn du nicht willst. Und du darfst deswegen auch nicht sanktioniert werden. Eine EGV ist ein Vertrag zwischen dir und den Jobcenter, bei dem beide Mitsprachrrecht haben. Die EGV sollte mit dir besprochen und ausgehandelt werden. Machen die aber oft nicht, sondern legen die oft einfach so vor, ohne das ihr groß etwas besprochen habt und sollst gleich unterschreiben. Das brauchst du aber nicht. Du kannst die EGV mit nach Hause nehmen und sie dort in aller Ruhe lesen / prüfen. Darfst auch Gegenvorschläge machen. Manche Arbeitsvermittler sehen es nicht gern, wenn man diese Vereinbarung nicht gleich unterschreibt und drohen. Aber du hast das Recht diese zur Prüfung mitzunehmen. Das Schlimmste was dir passieren kann, ist dass die EGV als Verwaltungsakt erlassen wird. Dann bist du daran auch ohne deine Unterschrift gebunden. Kannst aber Widerspruch einlegen. Schau mal im ELO-Forum vorbei. Die haben mir damals sehr geholfen und schauen sich deine EGV auch an.
Gehe nicht alleine dort hin. Nimm dir einen Beistand mit. Der darf von deiner Arbeitsvermittlerin auch nicht abgelehnt werden. Der kann zum Beispiel auch für dich Protokoll führen, wenn du willst.