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Angst vor Hartz 4

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-andy-

Gast
Hallo,
ich bin 35 Jahre alt und habe im September 2004 einen Bandscheibenvorfall bekommen. Nach dem alle konservativen Behandlungen (Kur, Krankengymnastik, etc.) fehlgeschlagen sind und mir von einer OP abgeraten wurde habe ich Angst in Hartz 4 zu rutschen. Ausgesteuert bin ich seit März 2006. Eine eventuelle Umschulung wurde mir von der LVA bewilligt, doch leider sieht es zur Zeit so aus das ich kaum laufen und stehen kann. Sitzen kann ich ca 1 Stunde, dann bekomme ich schmerzen. Ich habe in ca 2 Monaten einen Termin in der Schmerzambulanz und hoffe das mir diese helfen kann. Meine Frage ist, was habe ich jetzt noch für Möglichkeiten? Ich hatte mal beim Arbeitsamt gefragt ob ich nicht vorsorglich einen Rentenantrag stellen solle. Das wurde verneint, weil ich noch zu jung dafür bin. Wird diese Zeit die ich ausgesteuert bin auf meine Arbeitslosigkeit angerechnet? Ich bin jetzt schon total fertig, ich war noch nie arbeitslos und dann so was. Hat jemand eventuell Links wo man sich über die Zeit nach der Aussteuerung informieren kann? Ich hoffe es kann mir jemand von euch helfen.

Gruß André
 
Hallo Andre,

leider kann ich dir nichts positives sagen. Bei der Aussteuerung wird ALG1 nur solange gezahlt, wie du darauf Anspruch hast. Normalerweise, wenn du vorher immer gearbeitet hast, für 1 Jahr, danach kommt Hartz IV. Ist leider so. Auf der anderen Seite bist du trotz Krankheit abgesichert. Wenn auch nicht so dolle, aber besser als gar nichts.

Hoffe für dich, dass die Schmerzambulanz was bringt, damit du eine Umschulung machen kannst. Alles Gute und viel Glück.
 
Danke für deine Antwort Micky. Aber wie sieht es mit einem Rentenantrag aus? Sollte mir die Schmerzambulanz nicht helfen können, sehe ich schwarz für mich. Bin ich wirklich zu jung für eine Rente? Selbst wenn ich mich kaum bewegen kann? Wenn ja, ist es schon traurig das ich das gleiche Geld bekomme wie jemand der sein ganzes Leben noch nie gearbeitet hat, obwohl ich "schon" fast 20 Arbeitsjahre auf dem Buckel habe.🙁
 
Hallo andy

Meine Informationen sind jetzt etwas diffus. Die genauen Begriffe sind mir nicht mehr geläufig. Du kannst einen Antrag auf - nennen wir es Erwerbsminderungsrente - stellen. Wie gesagt, die genauen Begriffe habe ich vergessen. Das ist eine Rente auf Zeit, zuerst einmal 2 oder 3 Jahre.

Dieser Antrag wird in der Regel nicht durchgehen. Fast alle Anträge werden abgelehnt. Aber Du kannst Widerspruch einlegen. Der größte Verband, bei dem Du Dich erkundigen kannst, ist der VDK. Die haben in allen größeren Städten Beratungsstellen. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, haben sie eine eigene Rechtsabteilung. Gegen ein geringes Entgelt kannst Du dem VDK beitreten und deren Rechtsabteilung in Anspruch nehmen. Gehe einfach einmal dorthin und erkundige Dich.

Sollte der Rentenantrag bewilligt werden, dann solltest Du Dich vorher erkundigen, wie hoch Dein Rentenanspruch wäre. Mache einen Termin beim LVA, oder der für Dich zuständigen Stelle aus und lasse Dir den entsprechenden Betrag nennen. In meiner Erinnerung ist da eine "magische" Grenze von 1962. Bist Du ab diesem Jahr geboren, dann fällt Deine Erwerbsminderungsrente bedeutend niedriger aus und kann auch unter dem Satz von ALG2 liegen. Einfach einmal nachfragen.

Und keine Panik. ALG2 ist nicht der Himmel, aber man kann davon leben.

Günter
 
Danke für deine Antwort. Keine Angst ist leicht gesagt, es ist halt eine ungewohnte Situation für mich. Beim VDK war ich auch schon, die sagten mir das gleiche, das ich zu jung für eine Rente bin. Mir gehts ja auch nicht darum unbedingt in Rente zu gehen. In erster Linie will ich wieder gesund werden . Ich wollte mich nur mal vorsorglich Informieren.
 
Beim VDK war ich auch schon, die sagten mir das gleiche, das ich zu jung für eine Rente bin.
Diese Erwerbsminderungsrente ist so etwas, wie die Verlängerung des Krankengeldes. Krankenkassen zahlen - meines Wissens - 72 Wochen in etwa Dein vorheriges Gehalt. Danach ist Schluss. Du musst Dich arbeitslos melden oder einen Rentenantrag stellen.

Eigentlich sollte auf Deinen Fall die Erwerbsminderungsrente passen. Sie ist ja zuerst auch nur für einen begrenzten Zeitraum gedacht - eben für jemanden, für den die Zeit des Krankengeldes nicht ausreicht. Und Du kannst Dich jederzeit wieder arbeitslos bzw -suchend melden.

Aber fast jeder Antrag wird zuerst einmal abgelehnt. Es ist halt kein Geld da. Mir hat man einmal gesagt, 99% der Anträge würden zuerst einmal abgelehnt. Wenn ich damals einen derartigen Antrag gestellt hätte, hätte ich tatsächlich weniger Geld als bei ALG2 bekommen. Ich bin 2 Monate zu alt. Aber das ist alles nur ein "Halbwissen" von mir.

Entscheidest Du Dich für den Antrag - und das kommt mir bei Dir angemessen vor - hast Du einen Vorteil. Das Arbeitsamt wird Dich eher in Ruhe lassen. Und das Arbeitsamt wird meines Wissens von dem Antrag informiert.

Wenn Du Angst wegen der finanziellen Absicherung hast. Es gibt noch Sonderregelungen. Evtl bekommst Du nicht direkt den ALG2-Betrag, sondern eine vorübergehende langsame Anpassung von ALG1 an ALG2. Bei mir ist das so, es läuft über 2 Jahre. Ich habe allerdings keine Ahnung, warum ich das bekomme. Ich habe die Internetseite auch nicht mehr. Frage beim Arbeitsamt nach.

Günter
 
Hallo,

meine Freundin hatte auch mit Mitte Dreißig einen Bandscheibenvorfall.
Die Schmerzambulanz hat sie wieder total hin gekriegt...... 🙂
Vielleicht macht das ein wenig Mut......... 🙂

LG virgin
 
virgin meinte:
Hallo,

meine Freundin hatte auch mit Mitte Dreißig einen Bandscheibenvorfall.
Die Schmerzambulanz hat sie wieder total hin gekriegt...... 🙂
Vielleicht macht das ein wenig Mut......... 🙂

LG virgin

Danke Virgin 🙂 , ich hoffe es.
 
Günter meinte:
Diese Erwerbsminderungsrente ist so etwas, wie die Verlängerung des Krankengeldes. Krankenkassen zahlen - meines Wissens - 72 Wochen in etwa Dein vorheriges Gehalt. Danach ist Schluss. Du musst Dich arbeitslos melden oder einen Rentenantrag stellen.

Eigentlich sollte auf Deinen Fall die Erwerbsminderungsrente passen. Sie ist ja zuerst auch nur für einen begrenzten Zeitraum gedacht - eben für jemanden, für den die Zeit des Krankengeldes nicht ausreicht. Und Du kannst Dich jederzeit wieder arbeitslos bzw -suchend melden.

Da möchte ich doch ein bisschen warnen. Wenn man die Erwerbsminderungsrente auf Zeit bekommt, verliert man den Anspruch auf ALG1, dann käme nur noch Hartz IV in Frage. Also zuerst einmal Antrag auf ALG1 stellen, ist immer der richtige Weg, dabei kann man dann gleichzeitig einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Das ALG1 läuft solange, wie du Anspruch darauf hast. Nach Ablauf des Anspruches bekommst du Hartz IV und der Rentenantrag, sofern noch nicht bewilligt, läuft weiter.

Schreibe das aus eigener Erfahrung, da ich schon lange krank bin. Erst bekam ich Krankengeld, dann ALG1. In dieser Zeit wurde mein Rentenantrag bewilligt, rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Die ARGE erhielt ihren Erstattungsanspruch, so dass sie eigentlich für mich gar kein ALG1 mehr bezahlt hatten. Trotzdem wäre ich in Hartz IV gefallen, wenn nicht meine Rente weiterbewilligt worden wäre. Deshalb also Vorsicht, erst deinen ALG-Anspruch ausschöpfen. Einen Rentenantrag kannst du trotzdem stellen.

Hoffe aber für dich, dass dir mit der Schmerztherapie geholfen werden kann. Alles Liebe und Gute für dich.
 

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