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"Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Meine "Sorge" ist halt nur die, es handelt sich wie oben erwähnt um einen Steuerberater, bei dem ich die Stelle antrete.
Ich hab von sowas ja keine Ahnung, aber hat dieser nicht theoretisch eher die Möglichkeit als ein "normaler" Arbeitgeber,
dass er rausfinden kann, dass ich z.B. gar nicht wirklich "teilzeitbeschäftigt" war, sondern nebenher noch ALG bezogen hab?
Das ist es halt, was mich wurmt. 😉
Nein, die Möglichkeit hat er nicht. Er kann nicht herausfinden, wie Du vorher beschäftigt warst.
 
AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Meine "Sorge" ist halt nur die, es handelt sich wie oben erwähnt um einen Steuerberater, bei dem ich die Stelle antrete.
Ich hab von sowas ja keine Ahnung, aber hat dieser nicht theoretisch eher die Möglichkeit als ein "normaler" Arbeitgeber,
dass er rausfinden kann, dass ich z.B. gar nicht wirklich "teilzeitbeschäftigt" war, sondern nebenher noch ALG bezogen hab?
Das ist es halt, was mich wurmt. 😉


Diese Sorge ist mit Sicherheit unbegründet. Was soll denn der neue Chef für einen Aufwand betreiben, um rauszukriegen, ob du jetzt einen 450 € Job hattest oder nicht? Und FALLS es nachfragen gibt, dann erkläre halt einfach, dass du das nicht besser wusstest, als wie du das angegeben hast. Du machst dir viel zu viele Gedanken. Aber vielleicht solltest du dir überlegen, ob du in Zukunft deinen Lebenslauf vielleicht nicht "schönst" sondern bei der kompletten Wahrheit bleibst.
 
AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Ich wüsste jetzt auch nicht wie der künftige Arbeitgeber herausbekommen sollte, wie du zuvor gearbeitet hast.
 
AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Hallo;

ich habe ein unangenehmes Problem. Und zwar bin ich seit September 2018 auf Arbeitssuche,

Trage doch BIS September 2018 deine gewesene "Steuerpflichtige Arbeit" ein..und dann Ergänzend die paar Monate auf Minijob 450.-Euro.

Sollten doch Fragen kommen, was ich auch nicht glaube,..hast du natürlich den Job bis September mit Steuerpflichtig gemeint.

Hinzu wird das wohl auch nicht der Chef persönlich bearbeiten sondern auch eine Angestellte,..es sei denn er hat zur Zeit gar niemand angestellt.^^
Letzendlich geht der Fragebogen nur um deine Steuerklasse.
 
AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Hallo,

doch, er wird es sehen. Das Arbeitslosengeld ist zwar nicht steuerpflichtig, unterliegt aber der Steuerprogression. Das wird meines Wissens nach in der Jahreslohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Damit könnte jeder Arbeitgeber sehen, ob solche Leistungen im laufenden Kalenderjahr bezogen wurden - wenn er denn genau hinsieht. Da steht ein bestimmter Buchstabe für, weiß jetzt nicht genau welcher.

Wenn du dem Lohnsteuerjahresausgleich widersprichst, wirst du automatisch in Lohnsteuerklasse 6 eingeteilt - das wirft erst recht Fragen auf. Die erhält man nämlich nur dann oder wenn es dein zweiter Arbeitgeber quasi als Nebenjob ist.

Die Frage nach steuerpfl. Vorbeschäftigung ist sogar sehr wichtig und resultiert daraus, dass dem neuen Arbeitgeber eben nicht dein Gehalt des alten Arbeitgebers vorliegt, er muss dich somit mit dem jetzigen Gehalt steuerlich so hochrechnen, als ob du das Gehalt das ganze Jahr so erhalten hättest. Auch das wird wieder in der Lohnsteuerbescheinigung mit einem Buchstaben verdeutlicht. Das ist für das Finanzamt quasi der Hinweis, dass du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist.

Fazit ist wohl, bleib bei der Wahrheit. Zumal es nicht gut ist, ein neues Arbeitsverhältnis gleich mit einer Lüge zu beginnen. Bei einem Steuerberater wird das definitiv auffallen.
 
AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Hallo,

doch, er wird es sehen. Das Arbeitslosengeld ist zwar nicht steuerpflichtig, unterliegt aber der Steuerprogression. Das wird meines Wissens nach in der Jahreslohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Damit könnte jeder Arbeitgeber sehen, ob solche Leistungen im laufenden Kalenderjahr bezogen wurden - wenn er denn genau hinsieht. Da steht ein bestimmter Buchstabe für, weiß jetzt nicht genau welcher.

Wenn du dem Lohnsteuerjahresausgleich widersprichst, wirst du automatisch in Lohnsteuerklasse 6 eingeteilt - das wirft erst recht Fragen auf. Die erhält man nämlich nur dann oder wenn es dein zweiter Arbeitgeber quasi als Nebenjob ist.

Die Frage nach dem ersten Dienstverhältnis ist sogar sehr wichtig und resultiert daraus, dass dem neuen Arbeitgeber eben nicht dein Gehalt des alten Arbeitgebers vorliegt, er muss dich somit mit dem jetzigen Gehalt steuerlich so hochrechnen, als ob du das Gehalt das ganze Jahr so erhalten hättest. Auch das wird wieder in der Lohnsteuerbescheinigung mit einem Buchstaben verdeutlicht. Das ist für das Finanzamt quasi der Hinweis, dass du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist.

Fazit ist wohl, bleib bei der Wahrheit. Zumal es nicht gut ist, ein neues Arbeitsverhältnis gleich mit einer Lüge zu beginnen. Bei einem Steuerberater wird das definitiv auffallen.

Entschuldige, aber was Du erzählst ist totaler Unsinn. In mehrfacher Hinsicht.

Für einen Minijob bekommt man keine Jahreslohnsteuerbescheinigung, weil dieser Steuer- und Sozialversicherungsfrei ist.

Wenn der Bezug des Arbeitslosengelds 1 endet, dann bekommt man selbst vom Arbeitsamt eine Bescheinigung, die für die Steuererklärung selbst zwar relevant ist, aber dem neuen Arbeitgeber nicht zugeht und auf die er auch keinerlei Zugriff hat.

Der nächste Irrtum besteht darin, dass man als Arbeitnehmer überhaupt, jedenfalls mit Steuerklasse 1 und ohne weitere Einkommensarten, eine Steuererklärung abgeben muss. Es sei denn das Finanzamt fordert einen explizit dazu auf.

Denn in dem Fall ist die Steuererklärung eine Antragsveranlagung, was bedeutet man wird nur veranlagt, wenn man selber die Steuererklärung einreicht.

Der nächste Irrtum ist der mit der Steuerklasse. Die hat man und die wird automatisch per ELSTAM übermittelt und die ändert sich nicht durch irgendwelche Mitwirkung oder nicht Mitwirkung. Die ist, wie sie ist.

Im Endeffekt braucht der neue Arbeitgeber

die Krankenkasse des AN

die Sozialversicherungsnummer des AN

Die Steuer-ID-Nummer des AN

Die Anschrift des AN

und damit hat es sich.

Alles andere wird automatisch übermittelt. Aber sicher nicht , was er vor der Beschäftigung verdient hat oder wo er beschäftigt war und was er sonst getan hat.

Alles was zählt gilt ab der neuen Beschäftigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Entschuldige, aber was Du erzählst ist totaler Unsinn. In mehrfacher Hinsicht.

Für einen Minijob bekommt man keine Jahreslohnsteuerbescheinigung, weil dieser Steuer- und Sozialversicherungsfrei ist.

Wenn der Bezug des Arbeitslosengelds 1 endet, dann bekommt man selbst vom Arbeitsamt eine Bescheinigung, die für die Steuererklärung selbst zwar relevant ist, aber dem neuen Arbeitgeber nicht zugeht und auf die er auch keinerlei Zugriff hat.

Der nächste Irrtum besteht darin, dass man als Arbeitnehmer überhaupt, jedenfalls mit Steuerklasse 1 und ohne weitere Einkommensarten, eine Steuererklärung abgeben muss. Es sei denn das Finanzamt fordert einen explizit dazu auf.

Denn in dem Fall ist die Steuererklärung eine Antragsveranlagung, was bedeutet man wird nur veranlagt, wenn man selber die Steuererklärung einreicht.

Der nächste Irrtum ist der mit der Steuerklasse. Die hat man und die wird automatisch per ELSTAM übermittelt und die ändert sich nicht durch irgendwelche Mitwirkung oder nicht Mitwirkung. Die ist, wie sie ist.

Im Endeffekt braucht der neue Arbeitgeber

die Krankenkasse des AN

die Sozialversicherungsnummer des AN

Die Steuer-ID-Nummer des AN

Die Anschrift des AN

und damit hat es sich.

Alles andere wird automatisch übermittelt. Aber sicher nicht , was er vor der Beschäftigung verdient hat oder wo er beschäftigt war und was er sonst getan hat.

Alles was zählt gilt ab der neuen Beschäftigung.





Wozu braucht der Arbeitgeber denn dann dieses Wissen zu den "steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten?
Dabei wird diese Zeit auch in Tage aufgerechnet. Kann es dann damit zusammenhängen das der AG bei kurzer Beschäftigung dieses Wissen benötigt um gewissen Steuerfreibeträge zu ermitteln ?
So wie ich das gelesen habe, kann der AG auch kein Lohnsteuerjahresausgleich machen wenn man nicht das komplette Jahr dort gearbeitet hat oder?

Vorsicht, gefährliches Halbwissen 😉
 
AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Guten Morgen,

ich habe ein unangenehmes Problem. Und zwar bin ich seit September 2018 auf Arbeitssuche, die mehr schlecht als recht lief, trotz Bewerbungstrainings (selbstfinanziert), Überarbeitung meiner Unterlagen etc.pp.

Letzten Endes fand ich dann eine geringfügige Beschäftigung im Büro einer kleinen Werbeagentur und bekam aufstockend noch Geld vom Amt. Diese Stelle gab ich natürlich auch in meinen Bewerbungen an und "schönte" das Ganze ein wenig im Lebenslauf, sodass ich quasi nicht mehr arbeitslos mit Minijob war, sondern eine Beschäftigung in Teilzeit hatte. Und bevor ihr mich jetzt steinigt, ja ich weiß dass es saublöd war von mir, diesbezüglich zu lügen.

Aber ich wollte einfach nicht mehr mit einer geringfügigen Stelle am Existenzminimum rumkratzen und zudem noch vom Amt abhängig sein. Ich möchte arbeiten, nur wird man eben sofort aussortiert, sobald man im Lebenslauf stehen hat, dass man derzeit arbeitssuchend ist - so jedenfalls meine Erfahrung. Hinzu kommt natürlich noch mein ungünstiges Alter von Mitte 30 und die Tatsache, dass ich keine Kinder habe (könnten ja jederzeit welche kommen, wuhuuu).

Wie es das Schicksal wollte, suchte dann vor kurzem ein Steuerberater in meiner Stadt eine Bürokraft, ich bewarb mich und wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Dort wurde ich auch explizit nach meiner derzeitigen Arbeit gefragt und ich sagte dann eben, dass ich dort in Teilzeit angestellt bin (das aufstockende Arbeitslosengeld verschwieg ich natürlich) und gerne wieder Vollzeit arbeiten möchte. Lange Rede, kurzer Sinn, ich bekam eine Zusage für die Stelle und erhielt nun heute per Post den unterschriebenen Arbeitsvertrag sowie einen Personalfragebogen, in welchem ich Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr machen soll.

Hieraus ergeben sich nun einige Fragen für mich:

1. eine geringfügige Beschäftigung ist doch meines Wissens nach nicht steuerpflichtig, demnach dürfte ich sie ja nicht angeben?
2. gesetzt den Fall, mein Minijob ist tatsächlich nicht steuerpflichtig und ich gebe ihn dennoch an, sei es nun aus Unwissenheit oder was auch immer, was könnte dann passieren? Kann der neue AG das irgendwie rausfinden, dass ich in Wahrheit gar nicht steuerpflichtig beschäftigt war - wenn ja, wie?
3. Rein theoretisch könnte ich ja ablehnen dass mein Lohnsteuerjahresausgleich vom neuen AG durchgeführt wird, weil ich mich selbst durch einen Gang aufs Finanzamt drum kümmere. So sagte es mir jedenfalls eine befreundete Nachbarin, die im Personalwesen tätig ist.

Ich danke euch vorab für eure Hilfe.

Alles bestens!
der Vertag IST unterschrieben, braucht nur noch Deine Unterschrift, braucht danach einen nachweisbaren Zugang und steht dann.

Lass mich raten: Steuerbüros sind nicht die einfachste Tätigkeit, die Fluktuation ist nicht gleich NULL. man braucht Dich, und Du begegnest der Bitte, indem Du ausgeschlafen und frohgelaunt Tätigkeitsdrang verkörperst.

Warum also sollte Dich Dein neuer Ag am nächsten Tag kündigen?
 

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