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Anfechtung der Vaterschaft - bitte Hilfe !!!!!

  • Starter*in Starter*in Casy
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C

Casy

Gast
Hallo liebe Community:

ich versuche – wahrscheinlich zwecklos – meinen Freund zu helfen. Der fällt leider gleich zwei Tatsachen zum Opfer, nämlich zum einen seiner abgezockten Exfrau und zum anderen der deutschen Gesetzgebung. Ich kann einfach nicht glauben, daß bei so offensichtlichem Betrug, der Mann keine Handhabe hat. Zum besseren Verständnis erzähle ich erst einmal die Vorgeschichte:

Als die beiden, also Thomas und Ilona, zusammen kamen, war ja noch alles super. Die Beiden gaben ein schönes Paar ab. Es folgten einige Jahre, in denen Sie eine augenscheinlich normale Beziehung führten. Dann hatten die Beiden des öfteren Meinungsverschiedenheiten, worauf hin sie sich erst einmal trennten. In dieser Zeit kam es wohl dennoch zwischenzeitlich zum Sex mit Thomas, aber man sagte Ilona auch ein Techtelmechtel mit jemand anderen nach. Es folgte, was folgen muß. Ilona wurde schwanger und beteuerte immer wieder, daß lediglich Thomas als Vater in Frage kommt, weil sie zwar ein Techtelmechtel gehabt hätte, aber zu keiner Zeit mit dem anderen geschlafen hätte. Na ja, mein Freund glaubte ihr, er wollte ihr sogar glauben, weil er sie noch immer liebte und vielleicht auch ein wenig naiv ist. Ok, die beiden heirateten dann auch und irgendwann kam Sohn Laurens zur Welt. An der Vaterschaft bestand irgendwie kein Zweifel - behaupteten sogar manche, Laurens sehe Thomas ähnlich. Leider nahm aus diversen Kleinigkeiten, die in der Beziehung nicht stimmten, die Ehe den gleichen Lauf, wie zuvor die Beziehung. Zum Abschluß, also im Rahmen dieser typischen Schlußszenerien und Gerüchte stellte sich dann auch heraus, daß Ilona Thomas mit einem anderen bereits seit längeren betrog. Dies war aber wohl nicht der erste Fehltritt von Ilona. Es folgte wohl das unfaßbare. Da deutete sich tatsächlich an, daß Thomas nicht der leibliche Vater von Laurens sein könnte, sondern Laurens vielmehr das Ergebnis ihrer strebsamen Versuche, die Erfahrungslücken zu schließen, ist. Im Trennungsjahr einigte man sich dann über einen Gentest, der eindeutig bestätigte, daß Thomas tatsächlich nicht der Vater ist. Nun suchte Thomas einen Anwalt auf um die Vaterschaft anzufechten. Thomas hörte mal was von dieser Zweijahresfrist, aber der Anwalt - völlig unfähig - meinte, die Frist beginne erst mit dem Tag, wo man einen hieb - und stichfesten Verdacht, wie diesen Test hat. Dann im Februar 2005 vor Gericht fragte der Richter Ilona, wann sie das erste mal gegenüber Thomas Zweifel der Vaterschaft einräumte. Sie sagte, das wäre kurz nach der Geburt, also im Jahr 2002 gewesen. Dann fragte er Thomas. Er war sich nicht sicher, da aber sein Anwalt ja sagte, die Frist beginne erst vom Tage an, wo er das Testergebnis hatte, bestätigte er dem Richter die Aussage von Ilona. Ja und das war’s dann. Der Richter klärte Thomas - und wohl auch den Anwalt - noch kurz auf und lehnte den Antrag ab. Zweifel hätten ab 2002 bestanden, also hätte man bis 2004 die Vaterschaft anfechten müssen. Dies sei nicht der Fall, also würde der Antrag abgelehnt. Jetzt muß Thomas nicht nur für einen Sohn zahlen, der defakto nicht sein Sohn ist. Er hat auch keine Möglichkeit mehr die Eheschließung zu annullieren, da diese ja nur auf Lügen von Ilona entstanden ist und darf schlußendlich auch noch für Ilona Unterhalt zahlen.

Fazit:
Ich stelle hier die Frage:
Ist es in Deutschland wirklich möglich, daß man angesichts dieser Tatsachen, sein Gewissen rein waschen kann, indem man sich auf rein juristische Auslegungen beschränkt und so tut, als habe man eben keine Handhabe darüber wenigstens einmal im Leben das Richtige zu tun, nämlich zum einem Thomas diese riesige Bürde der moralisch, unrechtmäßigen Zahlungen zu nehmen und zum anderen diese demjenigen aufzuerlegen, der sie auch tatsächlich zu verantworten hat. Man kann sich sicherlich hinter dem Gesetz verstecken, aber ist hier nicht die Moral der wichtigste Indikator ? Ich jedenfalls kann diese Gesetzgebung nicht nachvollziehen und ehrlich gesagt, bin ich erschüttert über solch moralischen Verfall. Muß man das jetzt so wirklich akzeptieren ?

Bitte helft mir, denn meinem Freund geht es echt schlecht. Ihm wird schwarz vor Augen, wenn er in die ungewisse Zukunft schaut. Und mir kocht das Blut, weil ich super enttäuscht bin von Ilona und irgendwie auch belogen wurde und die Patenschaft - im glauben es handele sich um den Sohn von Thomas - angetreten habe.


Mit freundlichen Grüßen
Casy
 
Ist ja wirklich verzwickt!
Neuen Anwalt nehmen...es zählt "begründeter(!) Verdacht"...also nicht nur angeblicher Wortwechsel(das kann ja auch gegenseitiges Ärgern sein..Scherz..).
Der Verdacht,das Kind sein nicht von ihm könnte ja auch spekulativ eine Überlegung über "vertauschtes Baby" sein.

Probieren: "Einsetzen in vorherigen Stand".Wegen mißverstandener Frage..???

Blöd,daß er "JA" sagte zur Version der besser anwaltlich beratenen Ex!
Da hätte er ja ganz anders antworten können...daß ihm mal Zweifel kamen,daß sie ihn immer mal ärgerte mit solchen Reden...
Fristbeginn ist doch eingehalten worden?
Wenn im Feb.die Verhandlung war,ist doch der Antrag sicher schon im Jahr 2004 bei Gericht eingetroffen?
Außerdem ist innerhalb der Frist diese Einigung ü.Gentest getroffen worden...ein Laie muß doch solche Feinheiten nicht wissen...erst die Einigung über Test ist doch ein Eingeständnis von der Ex..?
Zwischen "es könnte evl.jemand anders Vater sein" und JA--DA WAR JEMAND ANDERES----liegen doch Welten?

Versuchen,Anwalt zu verklagen wegen offensichtlicher FEHLBERATUNG.
Denn:der hätte sowohl im Prozeß die Aussage des Mandanten korrigieren können...differenzieren...als auch sowieso VORHER darauf hinweisen müssen:VORSICHT,hier gelten Ausschlußfristen!
Der Schaden wären dann die verlorengegangenen Unterhaltsbeträge+Gerichtskosten und Kosten neuer Anwalt.

Zeugen suchen,daß sie später(z.B. nach d.1.Lebensjahr) noch der Umgebung UND IHM klar sagte: DAS IST DEIN SOHN,DER SIEHT DIR ÄHNLICH.

Suchen nach Urteilssammlungen mit Beispielen.
Fragen bei Jura-Foren(Frag-einen-Anwalt,Jurathek....etc.)
 
Ist das eigentlich schon ein RECHTSKRÄFTIGES Urteil,oder hat er noch die Variante der Berufung
 
Hallo Unreg,

vielen Dank für Deine Antwort.

Was bedeutet denn: „Einsetzten in vorherigen Stand.“ ? Wegen mißverstandener Frage ...

Ja die Frist ... das ist das Zündlein an der Waage. Also die Frist beträgt ja 2 Jahre. Wenn als Beginn dieser Frist ein Wortwechsel der Beiden gilt, dann war das nach Aussage der Ex Sommer Juli 2002 und endete demnach Juli 2004. Zum Zeitpunkt der Verhandlung Februar 2005 also abgelaufen – selbst der Zeitpunkt der Antragstellung im Nov./ Dez. 04 war zu spät. Wenn aber ein Wortwechsel nicht ausreicht, sondern die Frist abhängig ist vom einem „begründeten“ Verdacht, hätte er noch eine Changse, denn den Test hat er erst in Oktober 2004 gemacht. Allerdings kann die Ex Ihre Zustimmung jederzeit abstreiten, denn er hat nichts schriftlich. Auf der anderen Seite, wenn dem Richter die Aussage der Ex reicht – und das tut es ja offensichtlich da er von da beginnend Fristende auf Juli 2004 setzte - was will man da machen ?

st wirklich recht verzwickt, ich verstehe einfach nicht, warum sich die deutsche Gesetzgebung so schwer tut, einen Test von Amtswegen anzuordnen. Es ist doch offensichtlich, daß nicht mein Freund der Vater ist.
 
Es ist zwar schon einige jahre her, dass darüber entschieden wurde, aber ich erzähl einfach mal.
Meine Freundin heiratete während ihrer Schwangerschaft einen anderen Mann. Da ein Kind nun mal unmöglich in 5 Monaten entsteht, war es jedem klar, dass er nicht der vater war. Als das Kind 5 war, wurde die Ehe geschieden und der Exmann meiner Freundin muss nur für sein leibliches Kind zahlen. Es wurde ein Vaterschaftstest gemacht und der leibliche vater fiel wirklich aus allen Wolken, als er erfuhr, dass er ne fünfjährige Tochter hat...

Das Kind hat auch ein Recht darauf, dass sein leiblicher Vater in den Urkunden steht, oder?
Frag doch mal nen fachanwalt für Familienrecht.

LG, Annalina
 
Erst einmal thx für die Antworten.

Also, ich habe heute noch mal meinen Freund gefragt. Seine Ex hat wohl des öfteren gesagt, das sie mit dem anderen auch sex hatte, aber immer wieder betont, das rein rechnerisch und so ... nur mein Freund als Vater in Frage kommen kann. Erst kurz vor dem Test - also im Herbst 2004 - rämte Sie ein, dass durchaus auch der andere als Vater in Frage kommen kann. Nur darauf hin, hat mein Freund mit Ihrer - leider unbeweisbarer - Zustimmung einen Test gemacht. Leider ist mein Freund nicht besonders helle und weiss solchen wichtigen Detail auch nicht Bedeutung zukommen zu lassen, sonst wäre es vor Gericht vielleicht ganz anders gelaufen. Stattdessen behauptet seine Ex total oberflächlich Sie hätte schon 3 Moante nach Entbindung was erzählt und er nickt das einfach ab - Trottel. Na ja der richer hat dann wohl ziemlich deutlich durchblicken lassen, das unter diesen Umständen eine Vaterschaftsklage keinen Erfolg bringen wird und darauf hin hat man die Klage zurückgezogen. Es ist also nicht zu einem rechtskräftigem Urteil gekommen.

Und, ist da noch was zu retten ?
 
Schnell (Fristen!) neuen Anwalt?!
Fachanwalt Familienrecht?
Neue Klage?Diesmal besser begründen?Zeugen suchen?Beispielfälle in "Urteilssammlungen" suchen?
Frag bei "Jurathek" Forum!

Wenn im Protokoll nicht ausdrücklich drin steht "Ich habe es von der Frau kurz nach der Geburt erfahren"...vielleicht geht es?
Dann kann sie zwar anführen,die Beteiligten am Gerichtsverfahren sind alle Zeugen,daß er zugab ,es ab Geburt zu wissen...aber:falls kein Protokoll den Wortlaut festhielt,kann er sich mit Mißverständnis/Verunsicherung...SCHOCK über Dreistigkeit der lügenden Ex rausreden?
Weiß nicht,ob aber das Gericht wegen der ersten Rücknahme der Klage eine nochmalige ablehnen kann...
Kann er vielleicht sagen:er hat Klage zurückgezogen,weil nicht ausreichend informiert über ALLE Fakten?

Wichtig ist vielleicht der Nachweis,daß sie VOR ZEUGEN sagte "Das Kind ist von ihm"noch kurz vor dem Test !...für ihre Version hat sie doch keine Zeugen angeführt?!

Ehrlich gesagt,muß das ein Anwalt austüfteln.
Ist ziemlich spezifisch..vor allem wegen der schlechten Leistung des Anwaltes!
 
Jo nochmal danke !!
Werde jetzt mal nen guten Fachanwalt für meinen Kumpel besorgen und in der Jurathek schnüffeln.

Gruß
Casy
 

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