JaneDoe
Aktives Mitglied
Hallo Foris,
nach einem Unfall Anfang Dez. '10 mußte ich mir einen Anwalt nehmen. Dieser Mensch fuhr hinter dem Wagen, der mir mit ungebremsten 70 km/h in die Seite gerast ist, und hat gesehen, daß der Unfallverursacher bei Rotlicht über die Kreuzung gebrettert ist.
Er stellte sich noch am Unfallort als mein Zeuge zur Verfügung, gab mir seine Visitenkarte und bot mir an, mich zu vertreten.
Bei unserem ersten Treffen sprach ich ihn auf den Interessenskonflikt an: Zeuge und anwaltliche Vertretung.
Dies sei kein Problem, da es eine größere Kanzlei sei, seine Tochter auch dort arbeitet und er einen Kollegen Verkehrsrecht hätte. Diese würden die entsprechenden Schreiben abzeichnen.
Doch meistens sind die Schreiben an die gegnerische Versicherung von ihm unterzeichnet 🙄
Mit der Zeit wird mir dieser Anwalt immer suspekter:
Obwohl er meine Kontendaten hat und ich eine Rechtschutzversicherung habe, richtete er ein Anderkonto ein. Auf mein Schreiben hin, warum, war er (allen Ernstes) beleidigt, so daß ich ihm freie Hand ließ.
Nun hat die Versicherung am 25.02. eine Akontozahlung vorgenommen, der Eingang auf dem Anderkonto ist am 01.o3 von der Kanzlei bestätigt worden. Doch bis zum heutigen Tag, trotz mehrmaliger Anrufe, habe ich das Geld noch nicht.
Beim letzten Anruf dann: Die Akte sei in der Buchhaltung, es würde die Hebegebühr errechnet. Hebegebühr 😕 Und was ist so schwer an 1% von X zu errechen ist..., na ja. 🙄 Das für ein Anderkonto, das mir aufgedrängt wurde, Gebühren anfallen, die ICH zu tragen habe, hatte mir keiner gesagt. Ok, dumm gelaufen; auch das stärkt mein Vertrauen nicht unbedingt in die Kanzlei.
Wissen möchte ich:
Wie lange kann/darf der Anwalt das Geld auf seinem Anderkonto liegen lassen, bevor er es an mich überweist??
PS.: Einen Anwalt brauche ich, da es zu Personenschaden kam (gering), und es insgesamt 3 Zeugenaussagen gibt. Zwei, die für mich aussagen und ein Zeuge, der 'natürlich' das Gegenteil gesehen haben will.🙄
nach einem Unfall Anfang Dez. '10 mußte ich mir einen Anwalt nehmen. Dieser Mensch fuhr hinter dem Wagen, der mir mit ungebremsten 70 km/h in die Seite gerast ist, und hat gesehen, daß der Unfallverursacher bei Rotlicht über die Kreuzung gebrettert ist.
Er stellte sich noch am Unfallort als mein Zeuge zur Verfügung, gab mir seine Visitenkarte und bot mir an, mich zu vertreten.
Bei unserem ersten Treffen sprach ich ihn auf den Interessenskonflikt an: Zeuge und anwaltliche Vertretung.
Dies sei kein Problem, da es eine größere Kanzlei sei, seine Tochter auch dort arbeitet und er einen Kollegen Verkehrsrecht hätte. Diese würden die entsprechenden Schreiben abzeichnen.
Doch meistens sind die Schreiben an die gegnerische Versicherung von ihm unterzeichnet 🙄
Mit der Zeit wird mir dieser Anwalt immer suspekter:
Obwohl er meine Kontendaten hat und ich eine Rechtschutzversicherung habe, richtete er ein Anderkonto ein. Auf mein Schreiben hin, warum, war er (allen Ernstes) beleidigt, so daß ich ihm freie Hand ließ.
Nun hat die Versicherung am 25.02. eine Akontozahlung vorgenommen, der Eingang auf dem Anderkonto ist am 01.o3 von der Kanzlei bestätigt worden. Doch bis zum heutigen Tag, trotz mehrmaliger Anrufe, habe ich das Geld noch nicht.
Beim letzten Anruf dann: Die Akte sei in der Buchhaltung, es würde die Hebegebühr errechnet. Hebegebühr 😕 Und was ist so schwer an 1% von X zu errechen ist..., na ja. 🙄 Das für ein Anderkonto, das mir aufgedrängt wurde, Gebühren anfallen, die ICH zu tragen habe, hatte mir keiner gesagt. Ok, dumm gelaufen; auch das stärkt mein Vertrauen nicht unbedingt in die Kanzlei.
Wissen möchte ich:
Wie lange kann/darf der Anwalt das Geld auf seinem Anderkonto liegen lassen, bevor er es an mich überweist??
PS.: Einen Anwalt brauche ich, da es zu Personenschaden kam (gering), und es insgesamt 3 Zeugenaussagen gibt. Zwei, die für mich aussagen und ein Zeuge, der 'natürlich' das Gegenteil gesehen haben will.🙄