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Altersteilzeit

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Leowelpe

Gast
Hallo ich suche dringend eine Auskunft zur Altersteilzeit für Angestellte der Bundesagentur für Arbeit-angeblich kann ich nicht mehr in die ATZ mit 55- wo steht das geschrieben und ich benötige die Rechtsgrundlage das ich die ATZ erst 1 Jahr bevor ich 55 bin beantragen kann !?-
Ich bin schon total generft weil ich mich so auf die ATZ gefreut habe.
 

Beate

Sehr aktives Mitglied
Anspruchsvoraussetzungen

Die Möglichkeit zur Altersteilzeit eröffnet sich Arbeitnehmern/-innen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht etwa drei Jahren) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben.

Durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit halbiert. Bisherige Arbeitszeit ist die wöchentliche Arbeitszeit, die mit dem Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Übergang in die Altersteilzeitarbeit vereinbart war, jedoch höchstens die im Durchschnitt der letzten 24 Monate vereinbarte Arbeitszeit.

Denkbare Modelle der Altersteilzeit sind Halbtagsbeschäftigung, Arbeit und Freistellung im täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Wechsel sowie das so genannte Blockmodell.

Voraussetzung ist, wie bereits erwähnt, eine versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit von mindestens 1.080 Kalendertagen. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro übersteigt.

Gleichgesetzt sind hier entsprechende Tätigkeiten im gesamten EU-Ausland sowie der Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder einer anderen Entgeltersatzleistung (zum Beispiel Krankengeld). Seit dem 1. Januar 2005 sind auch Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II gleichgesetzt.

Grundsätzlich kann Altersteilzeit nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Das Altersteilzeitgesetz selbst sieht keinen Rechtsanspruch vor. Ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer lässt sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelvertrag herleiten.

Altersteilzeit - www.arbeitsagentur.de
 
S

Stan

Gast
Die Auskünfte bekommt man, wenn man in Google den Begriff "Altersteilzeit" eingibt und die ersten genannten Seiten ermöglichen, zumindest mir, ein wahres Gewitter der Erkenntnis:

Altersteilzeit - Google-Suche=

Interessant, dass gerade eine Seite mit vielfältigen Informationen von Deinem Arbeitgeber kommt.
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
Hallo leo,

bitte eröffne nur jeweils einen Thread zum gleichen Thema. Ich habe alle Beiträge hierhin verschoben und deinen Post unter "willkommen" gelöscht.


Liebe Grüße

Sori
 
L

Leowelpe

Gast
Danke für die Anteilnahme an meiner Altersteilzeit -aber das habe ich auch schon alles gelesen. Mir geht es nur darum -das ich eigentlich alle Kriterien erfülle-aber mein Arbeitgeber sagt NEIN.
Ich habe Dez 2006 ein Schreiben erhalten in dem ich bis zum 311206 verbindlich ATZ beantragen sollte -2006 war ich aber noch keine 54 ,weil mein Arbeitgeber oder das dazugehörige Ministerium für sich beschlossen hat ,das Angehörige der BA erst ein Jahr vor Eintritt in die Altersteilzeit den Antrag stellen können. Und das ist ein Widerspruch zu dem was ich über Altersteilzeit überall zu lesen bekommen. Damit war für mich der Stichtag 311206 für die Katz! Und meine Frage -wer kann mir sagen das das mit dem einen Jahr rechtens ist? Sogar mein Personalrat :sagt da liegt der Hase im Pfeffer und ich könnte rechtliche Schritte einleiten um zu meinem Recht zu kommen .Aber das ist mir irgendwie zu heiß- nicht mal in der Beratung beim Rententräger wußte man davon.
 
S

Stan

Gast
Die Frage ist, wann bist Du geboren?

Meines Wissens können diese Menschen, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden, von der Altersteilzeit keinen Gebrauch machen. Leider! Habe den Termin um 8 Tage verpasst(bzw. meine Eltern):)
 
L

Leowelpe

Gast
Ich bin am 24.04.1954 geboren -habe heute weiterhin das Internet durchforstet und keine Antwort gefunden. Da sich die BA aus dem Tarif der ÖTV rausgelöst hat und einen eigen Haustarif hat sind die Gesetze etwas anders gestaltet aber keiner aus meiner Behörde konnte mir bisher sagen was richtig ist und das ist traurig -zumal ich seit 01.04. diesen Jahres 20 Jahre bei diesem Verein bin !!!!! Angeblich könnte ich erst mit 60 und nur Schwerbehinderte mit 55 in Altersteilzeit gehen.Ud dazu brauche ich die Rechtsgrundlagen
 

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