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ALG2 und gesetzliche Betreuung

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Als das Geld geschlossen auf Dein Konto ging, was hat da die Betreuerin gesagt? War sie einverstanden damit, dass sozusagen Du das Geld Deines Freundes verwaltest?

Es muss ihr ja auch klar sein, dass die Lebenshaltungskosten getragen werden müssen. Ich bin sicher, sie hat das nicht richtig verstanden. Geht zusammen hin und erklärt ihr, warum das Geld auf Dein Konto muss. Nimm alle Kosten mit, die Du von dem Geld bezahlst und lege es ihr vor.
 
Anscheinend lebst du nun mit einer Person zusammen, der sich in der Vergangenheit so verhalten hat, dass der deutsche Staat der Meinung ist, dass seine finanziellen Angelegenheiten von einer fachkundigen Person betreut werden sollten.

Und diese fachkundige Person hat überhaupt gar keine Möglichkeiten Gelder für sich selber abzuzweigen. (Wie du es vorwirfst.)

Alle Gelder, die der deutsche Staat für deinen Partner bestimmt hat, sind auch für deinen Partner zu verwenden.

Da alle Transaktionen des deutschen Staates per Bank erledigt werden, ist jederzeit nachweisbar wofür die für deinen Partner bestimmten Gelder verwendet wurden.

Ebenso sind alle Berechnungsfehler, die eventuelle geschehen sind, nachträglich zu korrigieren.

Warum gehst du nicht einfach zu dem für dich zuständigem Amt und lässt dir deinen Leistungsbescheid erklären?

Wenn du denen nicht traust, dann hast du auch die Möglichkeit zu einer lokalen Hilfestelle wie z. B. der Verbraucherzentrale zu gehen.
 
Anscheinend lebst du nun mit einer Person zusammen, der sich in der Vergangenheit so verhalten hat, dass der deutsche Staat der Meinung ist, dass seine finanziellen Angelegenheiten von einer fachkundigen Person betreut werden sollten.

Und diese fachkundige Person hat überhaupt gar keine Möglichkeiten Gelder für sich selber abzuzweigen. (Wie du es vorwirfst.)

Alle Gelder, die der deutsche Staat für deinen Partner bestimmt hat, sind auch für deinen Partner zu verwenden.

Da alle Transaktionen des deutschen Staates per Bank erledigt werden, ist jederzeit nachweisbar wofür die für deinen Partner bestimmten Gelder verwendet wurden.

Ebenso sind alle Berechnungsfehler, die eventuelle geschehen sind, nachträglich zu korrigieren.

Warum gehst du nicht einfach zu dem für dich zuständigem Amt und lässt dir deinen Leistungsbescheid erklären?

Wenn du denen nicht traust, dann hast du auch die Möglichkeit zu einer lokalen Hilfestelle wie z. B. der Verbraucherzentrale zu gehen.
Komisch, habe ich wohl überlesen, dass die Betreuerin Gelder verschwinden lassen haben soll... Kommt aber natürlich inflationär oft vor, aber weniger bei solch kleinen Beträgen, lohnt sich ja kaum, auch multipliziert.

Aber darum gehts mir nicht, sondern um nichts weniger als das verfassungsrechtlich garantierte soziokulturelle Existenzminimum des Betroffenen, das die Betreuerin meint hier beschneiden zu dürfen.

Nicht, dass die das nicht dürfte - du redest ja daurernd von der Staatsgewalt -, aber ist natürlich amoralisch und konträr zum Grundgesetz, so wie meistens.

Von daher schon o.k., noch mal mit der Betreuerin zu reden, aber auf Augenhöhe und nicht unterwürfig, wie Manche das so gerne hätten - bei negativem Gesprächsausgang natürlich auf dem Betreuungsgericht die Sachlage darlegen, ggfls. Betreuer auswechseln und sich die Generalfrage zu stellen:

"Ist die Betreuung überhaupt nötig oder durch andere Hilfen ersetzbar?"
 
Nun hab ich mal eine Frag an EUCH: Was macht eine gesetzliche Betreuung in dem Falle? Und wie geschult sind diese Betreuer wirklich? Mögt ihr was dazu sagen? Ich wäre dankbar.
Kann ich dir auch nicht sagen, aber es gibt ja Schuldnerberatungen und andere Hilfen, die ges. Betreuung ersetzen würden, im Fall von Vermögenssorge.

Fachlich:
Nach einer vierwöchigen Gratis-Testzeit erhalten Studierende alle 3 Monate einen Lernbrief, den sie nach individuellem Zeitplan bearbeiten können. In jeder Lektion finden sich Aufgaben zur Selbstprüfung und eine abschließende Einsendeaufgabe, welche überprüft und korrigiert wird.
Fernkurs, Voraussetzung: mindestens: Hausfrau. 😉

Und Folgendes:

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung erreichen, dass solche Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht in höherem Maße als bislang vermieden werden. Deshalb soll gründlicher geprüft werden, ob die Bestellung eines rechtlichen Betreuers tatsächlich nötig ist oder ob es dazu Alternativen gibt.

Deutscher Bundestag: Zahl rechtlicher Betreuungen soll gesenkt werden

Ob das bei Verantwortlichen auch ankommt und wie lange das dauert, sei mal dahingestellt.
 
Fachliche Qualifikationen dürften übrigens bei Betreuungen auch nicht die wesentliche Rolle spielen, gibt ja schließlich außer Berufstbetreuern auch die Privat- bzw. Familienbetreuer bzw. Vereinsbetreuer.

Im Kontext zum Eingangspost frage ich mich dann aber schon, ob z. B. eine Schwester, die Betreuung für ihren Bruder hätte, in Vermögenssorge, ihm die Lebenshaltungssmittel entziehen würde, unterhalb von "menschenwürdig".
 
Es sind hier viele gute Beiträge geschrieben. Nochmal möchte ich hervorheben, dass ggf. bei dem sicherlich notwendigen Gespräch mit dem Betreuer eine Hilfe Dritter (z.B. Sozialarbeiter der Diakonie) sehr hilfreich wäre. Für uns Leser ist es nicht nachvollziehbar, wo das Verständigungsproblem nun wirklich liegt. Da möchte man selbst vor Ort sein und selbst einen Blick in alle Dinge tun sowie die andere Seite hören. Da das nicht geht... wäre ein neutraler aber kluger Dritter sicherlich sehr hilfreich = meine Empfehlung.
 
Irgendwie wurde ein Beitrag von mir hier nicht freigeschaltet, komisch.

Naja, ich möchte mal verkünden was bei der ganzen Sache rauskam. Zuerst mal danke für die zahlreichen Antworten, die haben mir schon geholfen.

Es war tatsächlich so, dass alles ein riesiges Missverständnis war, oder die Betreuerin hat kalte Füße bekommen im letzten Gespräch. Denn es klang in dem Telefonat damals alles sehr eindeutig: Nämlich, dass sie die Kontokarte einbehält und das Geld von meinem Freund verwaltet, er musste ja förmlich betteln, damit sie den Check ausgestellt hat.

Nun sagte sie aber plötzlich wie wir darauf kommen, sie will die Karte gar nicht behalten. Es ginge nur um die Rückzahlung des Kindergeldes, welche auf sein altes Konto ging. Sie wollte das Konto auflösen lassen und die Rückzahlung "umleiten" und dann direkt an das JC weiterleiten.

Wieso sie dafür den ALG2-Antrag umgemoldet hat, sodass unser Regelsatz nun auf 2 Konten aufgeteilt wird, erschließt sich mir immernoch nicht.
Mein Freund hat morgen einen Termin bei ihr, mal gucken was sie dazu dann noch zu sagen hat.
 
Also bei Gesetzlichen Betreuern ist leider so das diese das Geld
bis zum geht nicht mehr kurzen das beste was mann da machen
kann zum Gericht gehen und einen Aufhebungsantrag der Betreuung
stellen und Begründen das mann niemand braucht der einem das
Geld weg nimmt mann muss dazu sagen das mann seine
Angelegenheiten selbst regelt bei Schulden hilft ein Schuldnerberater
und eine Ordentliche Insolvens von Betreuern hört mann
fast nur Negatives hast du einen Betreuer bist du Pleite . . .

MfG
Thomas Pillusch
 

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